Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) bei Beantragung KfW 458 notwendig?

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  1. #1 Twanger, 08.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 08.09.2024
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    An alle, die den Antrag für KfW 458 schon gestellt haben: muss ich bereits bei der Antragstellung einen Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszugs mit einreichen?

    Und eine weitere Frage: Ich beantrage 458 für mein Einfamilienhaus, jedoch befindet sich im UG eine Einliegerwohnung. Ich werde also für die Einliegerwohnung eine den Höchstbetrag für die förderfähigen Gesamtkosten von ursprünglich 30.000€ um weitere 15.000€ aufstocken können. Meine Frage: werden die Arbeiten etagengerecht zugeordnet oder wird nur das Gesamtpaket betrachtet. Bei mir wird der Ölkessel durch eine WP ersetzt und im EG wird eine Fußbodenheizung eingebaut. In der Etagenwohnung werden "nur" sämtliche Ventile der Heizkörper ausgetauscht.
     
  2. SIL

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    Ja , einzige Ausnahme stellt die Auflassungsvormerkung dar.
    Das macht der beauftragte Energieberater , ad hoc bei völliger Unkenntnis deiner Investition und vermutlich fehlenden Liefer - Leistungsvertrag kann das niemand beurteilen.
     
  3. #3 Twanger, 09.09.2024
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    Bei kfw 458 muss kein und wird auch kein Energieberater im Spiel sein. Zumindest in meinem Fall nicht.
     
  4. SIL

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    Dann viel Erfolg, eventuell wurde dies missverstanden, dann der Experte/Expertin des beauftragten Fachunternehmens.
     
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