Doppelhaus mit gemeinsamer Dachrinne

Diskutiere Doppelhaus mit gemeinsamer Dachrinne im Dach Forum im Bereich Neubau; Hi, ich habe eine Frage zu einem Problem mit der Dachentwässerung. Ich habe eine Doppelhaushälfte (Hessen). Der Berühtungspunkt sind die beiden...

  1. #1 nikko1206, 31.08.2024
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    Hi,
    ich habe eine Frage zu einem Problem mit der Dachentwässerung. Ich habe eine Doppelhaushälfte (Hessen). Der Berühtungspunkt sind die beiden Schrägdächer die sich dann treffen. Dort ist eine etwa 30 cm breite Fläche und Hauslänge lang die zwischen den Dächern ist und am Ende dann ein Loch wo das Fallrohr ist um das Regenwasser was über beide Dächer kommt abzuleiten. Das Fallrohr gehört mir, da ich meine Hälfte später an das schon vorhanden Doppelhaus angebaut habe. Das Fallrohr geht in den Boden und dann in einen Sickerschacht der auf dem Grundstück das Nachbarn liegt. Den habe ich mit meinem Nachbarn gemeinsam bauen lassen und jeder hat die Hälfte bezahlt. Vorher wurde das Wasser auf dem Grundstück des Nachbarn über eine Rigole im Garten dort geleitet. Die wurde aber mit der Zeit zu klein für beide Dächer. Problem ist, das diese Dachentwässerung wohl nirgendwo rechtlich vermerkt ist, also in der Baulast oder sonst wo, denn mein Nachbar will jetzt von mir das ich mein Wasser auf meinem Grundstück ableite. Da wir aber nur ein gemeinsames Rohr dort haben, wie soll das gehen ? Das Rohr gehört ja auch mir und er benutzt das ja auch mit. Ein schräger Fall, ich weiß, aber es gibt eben Nachbarn und Nachbarn.
     
  2. #2 Singlewohnung, 01.09.2024
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    Das wird schwer weil wahrscheinlich durch den Bau von deiner Haushälfte das Fallrohr vom Nachbarn entfernt wurde.
    Berichte bitte wie es ausgegangen ist
     
  3. #3 thomenec, 01.09.2024
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    Hallo,
    das der Nachbar mangels rechtlicher Vereinbarung fordert, das Du Dein Wasser auf Deiner Seite versickern lässt erscheint mir erst einmal legitim. Vielleicht wird es ihm (oder seinem Haus / Keller) nun zu nass ? Auch wenn er bisherige mündliche Absprachen damit aufhebt und die von Dir mitfinanzierte Sickerlösung nun für sich alleine beansprucht. Da hast Du jetzt wohl einfach Pech gehabt und hättest früher anders handeln oder Dich absichern müssen.

    Ihm ist aber auch klar (gemacht worden ?) welche Ansprüche Du dann jetzt gegen ihn erheben kannst ?

    - die beiden Dachflächen müssten geteilt entwässern, die Regenrinnen getrennt werden
    - er sein Wasser nicht mehr durch Dein Fallrohr leiten
    - der Anschluss an den Sickerschacht an sein neu zu bauendes Fallrohr geändert werden

    Teile der anfallenden Kosten wären dabei auch durch den Nachbarn zu tragen...
    Ich würde noch einmal versuchen mit ihm zu sprechen solange dies auf einer konstruktiven Ebene möglich ist.

    Wenn nicht, lass die Sache umbauen so dass nur noch Dein Wasser durch Dein Fallrohr auf Deine Seite entwässert und versickert. Seine Rinne wird dann mangels Ablauf auf seiner Seite irgendwohin überlaufen was ich ihm als Risiko ankündigen würde sollte er sich nicht an der Lösungsfindung beteiligen. Er will bestimmt auch keinen Wasserschaden bei sich oder gar Dir verantworten..

    Grüße
     
    11ant und Baggerbedrieb gefällt das.
  4. #4 nikko1206, 01.09.2024
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  5. #5 nikko1206, 01.09.2024
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    Also es gibt rein technisch kein Problem, alles läuft gut ab und ist in einwandfreien Zustand. Soweit ich weiß muss die Entwässerung vom Bauamt genhemigt worden sein. Irgendwelche Umbauarbeiten daran können auch nur mit Genehmigung des Bauamtes ausgeführt werden. Wenn das genehimgt worden ist , dann auf Grundlage eines Rechtes. Das mit den Kosten sehe ich wie sie und werden ihm das auch sagen. Ich habe mir das Dach angesehen oben. Es ist aus meiner Sicht technisch nicht möglich die Dächer zu trennen. Die Dachziegel gehen dort bis auf den Boden, man kann also keinen Trennung vornehmen.
     
  6. DD A

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    Treffen diese Dächer Traufseitig zusammen ? Also zwischen den Häusern ist ein Dachgraben? Das kann man sicher trennen , ist nur sehr aufwändig und Unsinn und in der Regel wird das ohne Trennung gemacht , wobei ebenhalt die Kosten für Reinigen , Reparatur etc. zur Hälfte getragen werden. ( Ausser bei erster Erstellung wenn da vorher eine Dachrinne war und Du angebaut hast , dann gilt natürlich für die erste Massnahme Verursacher Prinzip.
    Foto?
     
    11ant gefällt das.
  7. #7 nikko1206, 08.09.2024
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    Das Problem ist, dass ich im Streit mit dem Nachbarn bin, wegen einer anderen Sache. Deswegen hat er sich die Sache ausgeguckt und versucht
    mir damt eins auszuwischen. Inszwischen habe ich mit meinem Bauträger gesprochen. Der sagte, dass das Bauamt beim Bauantrag den Entwässerungsplan prüft und auch rechtlich bewertet. Wenn dort noch ggf. Unterschrften oder Baulast dafür notwendig gewesen wäre, wären die bevor die Genehmigung erteilt wird eingeholt. Scheinbar war das nicht nötig, da es sich ja um eine Entwässerungsgemeinschft handelt. Das gemeinsame Wasser kann ja nur entweder bei mir oder beim Nachbarn versickern.
     
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