Souterrain Grundstück Eben

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  1. patmac

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    Hallo zusammen,
    wir haben ein lang ersehntes Grundstück bekommen. Geplant ist ein EFH, zweistöckig mit ca.140-160qm Wohnfläche.
    Wir sind gerade am überlegen ob wir eine Souterrain Wohnung planen oder nicht?

    Dazu bräuchte ich bitte eure Expertise
    Unser Grundstück ist 515qm groß/klein (keine Hang Lage).
    Unsere Überlegung ist, das wir mit ELW bauen wollen, da meine Mutter höchstwahrscheinlich in den nächsten 5-10
    Jahren dort einziehen wird. Wir dachten uns, wäre super, wenn dort jemand die Zeit überbrückt und uns Miete zahlen würde.
    Unsere Voraussetzung ist, das die ELW keine Sicht auf unseren Garten hat.

    Falls ihr andere Vorschläge bezüglich ELW habt, bitte her damit

    Falls noch Fragen bestehen, schreibt mir

    LG
     
  2. #2 Kriminelle, 16.07.2024
    Kriminelle

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    Was willst Du denn wissen?
    Bei einem ebenen Grundstück gibt es erst einmal keinen Verlauf für Souterrain, das muss man künstlich mit Lichtgraben erstellen. Zudem im UG einen Austritt, der annähernd einer Terrasse gerecht wird. Dann einen zusätzlichen Stellplatz. Wieviel braucht ihr ordnungsgemäß? 1 pro WE? 1,5 pro WE?
    Wenn Du dann noch mit 160qm auf 515qm Grund glücklich wirst, dann Go for it.
    Allerdings gibt es eine Wohnung nicht für lau. Rechne zu Deinen 160qm noch 80qm für die ELW, dann bist Du mit Haus und Hof und Nebenkosten bei ca. 800/850000 Euro.
    Ist denn eine ELW überhaupt erlaubt?
    Der ganze BPlan müsste inkl. Lageplan studiert werden, ob sich das Grundstück eignet.
     
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  3. patmac

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    Guten Morgen,

    ich will Wissen ob es möglich ist eine Souterrain auf einem Eben Grundstück zu bauen. Des Weiteren wollte ich mal eure Ideen hören, wie man hier die ELW sonst gestalten könnte?
    Mit der Vorraussetzungen, das die Mieter und nicht in den Garten schauen können.
    Man braucht 1 pro WE.
    Laut BPlan dürfen wir eine ELW bauen.

    Danke schon mal
     
  4. #4 Fred Astair, 17.07.2024
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    Du meinst vermutlich, dass EUCH die Mieter nicht in den Garten schauen sollen dürfen?
    Dann bau einfach keine Fenster Richtung Garten.
     
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  5. patmac

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    Danke für dein super Beitrag. Werd jetzt bei einer anderen Community meine Fragen stellen
     
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  6. #6 nordanney, 17.07.2024
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    Die wird auch antworten:
    Die Aussage, dass der Spaß teurer wird, als Du mit der Miete wieder reinholst und dass Du dann damit leben musst, dass in Deinem Haus fremde Menschen wohnen (mit Ihren Gepflogenheiten, Ticks oder Problemen), wird auch kommen.
    Eine Souterrainwohnung ohne Garten/Terrasse und nur mit Blick auf... Auf was dann eigentlich? ist auch nicht unbedingt eine begehrenswerte Wohnung.
    Wenn ich ein Einfamilienhaus baue, dann mache ich es eigentlich für mich selbst und nicht für andere.
     
    Jo Bauherr, 11ant, Fred Astair und 2 anderen gefällt das.
  7. patmac

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  8. #8 Fred Astair, 17.07.2024
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    Was hat die Dir angetan, dass Du Deine Mutter in ein Kellerloch ohne Fenster zum Garten sperren willst?
     
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  9. patmac

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    Waren solche Communitys früher nicht eher konstruktiv?
     
  10. patmac

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    Kellerloch ohne Fenster?
    Was redest du?

    So wie ich Wohnkeller kenne bsp. die meines Nachbarn, haben die genug Fenster, Licht und sogar eine kleine Terasse.

    Das von dir nichts konstruktives kommt, habe ich mir schon bei der ersten Antwort gedacht.
     
  11. #11 Fred Astair, 17.07.2024
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    Lesen kannst Du also auch nicht "...zum Garten" schrieb ich.
    Das war ja Dein ureigenster Wunsch. Vielleicht darfs der Blick auf die Mülltonnen sein oder auf die Garagenwand?
     
  12. 11ant

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    Kriminelle - und zumindest deren Beitrag solltest Du als konstruktiv erkennen - hat dargelegt, daß ein ebenes Grundstück aus seinem Höhenverlauf eigentlich kein Souterrain hergibt. Darauf solltest Du eingehen, und auch den Hinweis wahrnehmen, daß eine Bebilderung Deine Ausgangssituation verstehen helfen könnte. Ohne Hanglage würdest Du ein Souterrain noch dadurch erzeugen können, anstelle eines Erdgeschosses ein Hochparterre zu wählen. Da Du von einem Bebauungsplan sprachst: schaue da doch mal hinein, was der zu Höhenbezügen sagt. Allermeist ist heutzutage vorgegeben, daß die OKFFB EG das Urterrain (oder die Straße) um maximal einen halben Meter überragen darf. Damit sähe ich dann keinen Weg gegeben, einen Keller zu einem Souterrain anzuheben.

    Der Verwunderung darüber, die Mutter in ein düsteres Verlies zu sperren nur damit einem ihr Vormieter nicht in den Garten schauen kann, schließe ich mich an :-)
     
  13. #13 Jo Bauherr, 17.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 17.07.2024
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    @#5+#9:
    Nun ist es hier mal eben so...


    Zur Frage:
    Erst einmal wäre zu klären, wie viele Vollgeschosse im Planungsgebiet zulässig sind und wie konkret die Vollgeschossdefinition in der jeweiligen LBO formuliert ist.

    Wenn das klar ist - wäre als zweites zu klären, wie in der jeweiligen LBO "Wohnraum" definiert ist. Also Mindestraumhöhe, Mindestbelichtung, etc..

    Dann wird der 2. Rettungsweg zum Thema. Und dann kommt der Stellplatznachweis.

    Wenn dann das alles final klar ist, kommt die 'Technik' zum Tragen: zuerst bedarf die Niederschlagsentwässerung der Detailplanung. Vor allem sind Überflutungsnachweise auch immer sehr spannend...

    Und nicht zuallerletzt wäre es evtl. schon schön gewesen vorab zu klären, ob es der Oma vollkommen egal sein wird auf eine Lichtschachtwand zu gucken - oder wie die Hangsicherung ansonsten gestaltet werden soll...



    Hier mal als Beispiel (m)eine Studie zu einer eventuellen (dann zum Glück doch nie realisierten!) Souterrainvariante (in der brandenburgischen Provinz):


    upload_2024-7-17_21-4-54.png
     
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Souterrain Grundstück Eben

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