Carport auf Pflanzstreifen

Diskutiere Carport auf Pflanzstreifen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Wir wollen uns einen Carport bauen. Es ist vorgeschrieben dass wir einen 1Meter breiten Pflanzstreifen auf unserem Grundstück an der...

  1. #1 Carport18, 21.04.2013
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    Hallo!

    Wir wollen uns einen Carport bauen. Es ist vorgeschrieben dass wir einen 1Meter breiten Pflanzstreifen auf unserem Grundstück an der Grenze zur Straße haben. Viele hier haben diese Pflicht und wir alle haben gepflanzt, allerdings kaum einer 1 Meter breit. Unser beet ist 70cm. Jetzt würde ich den Carport gerne bis an das Beet ranbauen, also 30cm abweichend von der Fläche auf der ich ihn bauen darf...
    Wenn ich den Bauantrag so stelle wird er sicher abgelehnt. Wenn ich beim Antrag schummel, bau ihn dann aber 30 cm breiter und das wird bemerkt....mus sich das ganze Ding dann wieder abreißen?

    lg Carport18
     
  2. Baumal

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    jeden tag fahre ich durch eine 30er zone.
    ich möchte sie aber gerne mit 45km/h befahren.

    muß ich zahlen, werde ich geblitzt?
    was kann es noch für folgen haben?
     
  3. #3 ars vivendi, 21.04.2013
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    25€ Bußgeld
    mit Gefährdung 30€
    mit Sachbeschädigung 35€
    Sonst keine weiteren Folgen.-:shades
     
  4. Baumal

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  5. #5 Carport18, 21.04.2013
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    Mal ganz davon abgesehen dass es ein Leben kosten kann in einer 30 er Zone 45 zu fahren, zahlt man ?? 60 Euro?
    Wenn ich aber auf MEINEM Grundstück einen Carport 30cm breiter baue als es sich mal einer auf dem Papier ausgedacht hat kostet das sicher kein Leben, aber eventuell tausende Euros um ihn wieder abzubauen.
    Deshalb nochmal meine Frage: Kann ich zum Rückbau gezwungen werden, oder gibt es dann z. Bsp. eine Geldstrafe?

    lg Carport 18
     
  6. Baumal

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    liegt im ermessen der behörde.
    streng genommen ist es ein schwarzbau, bedeutet das
    herstellen eines genehmigungsfähigen zustand = rückbau.
     
  7. #7 ars vivendi, 21.04.2013
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    Ich würde sagen, beides.
    Und nein, sofern ich mich nicht ganz irre sind es 25 € bei 15 Kmh Überschreitung
    @ baumal Bitte:bierchen:
     
  8. H.PF

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    Wenn das mit mutwillen passiert: Rückbau auf deine Kosten

    Wenn das dummerweise passiert: Rückbau auf Kosten dessen, der sich so vermessen hat

    Geldstrafe ohne Rückbau: eher weniger warscheinlich

    Geldstrafe UND Rückbau: Ziemlich warscheinlich und es gibt keinen Bestandschutz!
     
  9. #9 Carport18, 21.04.2013
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    Vielen Dank! Damit kann ich etwas anfangen. Das Risiko ist ja entschieden zu hoch.

    lg Carport18
     
  10. #10 benutzer1, 22.04.2013
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    Dass man wegen 30 cm ein ganzes Carport rückbauen muss, wage ich doch zu bezweifeln.
    Unser Carport ist letztendlich auch 50 cm breiter als im Bauantrag.
    Der Mann vom Bauamt meinte nur, wenn es eklatant abweichen wurde, müsste man einen neuen Antrag stellen...
    Wir wohnen hier aber auch auf dem Land, da sieht man die Sache evtl. lockerer.

    Zudem, die wichtigste Regel: Wer fragt bekommt viele Antworten!
    Normalerweise misst das doch kein Mensch nach, wenn es nicht sofort ins Auge sticht!
     
  11. #11 Carport18, 23.04.2013
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    Das schöne happy end will ich Euch nicht vorenthalten: Ich rief beim Bauamt an und fragte ganz vorsichtig nach, wohl wissend dass ich nicht breiter bauen kann wenn ich frage und es heißt nein, auf keinen Fall.
    Tatsächlich sagte man mir 30cm wären kein Problem und würden sicher genehmigt werden, da es der Stadt darauf ankommt, dass etwas gepflanzt wird und man nicht auf nackte Wände schauen muss. Gepflanzt haben wir ja! :28:
    Jetzt bin ich gespannt wie alles weiter geht.
     
  12. UpsSry

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    Ihr kommt an einem Genehmigungsverfahren nicht vorbei wenn ihr die Aussage des Bauamt-Mitarbeiters bestätigt haben wollt.

    Kann sein, dass evtl. Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung wg. Abweichung in eurem Briefkasten landet.
     
  13. oberh

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    @Benutzer 1

    Euer Carport ist demnach nicht genehmigt --> Schwarzbau.

    Der Sachbearbeiter sieht das locker? - OK, prima - warte mal, bis der z.B. in Rente ist und ein Pfennigfuchser seine Stelle bekommt.
    Dann ist Dein Carport nämlich immer noch ein Schwarzbau ...

    Schon in der Sesamstraße (?) wird gesungen: ... wer nicht fragt bleibt dumm ... ;-)

    Je nach Bundesland gibt es die Gebäudeeinmessungspflicht!
    "Der vom Bauamt" kann sich am PC bei Langeweile also durchaus die Liegenschaftskarte anschauen und den georeferenzierten Bebauungsplan und/oder ein aktuelles Luftbild einblenden.

    Hättest besser vorher mal gefragt ... :bierchen:
     
  14. #14 Carport18, 23.04.2013
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    Beides richtig. Wir müssen soweiso einen Baunantrag stellen, Abweichungen kosten 50 Euro extra. Kann man mit leben. :)
     
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