Frage zum KfW-Wohneigentumsprogramm 124

Diskutiere Frage zum KfW-Wohneigentumsprogramm 124 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte zum Programm 124 folgende Fragen: Ist während der Laufzeit eine Änderung des Tilgungsprozentsatzes möglich, als z.B....

  1. #1 asecaa1, 21.06.2009
    asecaa1

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    Hallo zusammen,

    ich hätte zum Programm 124 folgende Fragen:
    Ist während der Laufzeit eine Änderung des Tilgungsprozentsatzes möglich, als z.B. von 1% auf 2%?

    Sondertilgung ist ja nicht möglich, wie ich gesehen habe…

    Nach Ende der Zinsfestschreibungszeit, bin ich dann "gezwungen" wieder ein Darlehn von der KfW zu nehmen, oder ist es dann egal, und ich kann auch zu allen anderen Banken gehen?

    Gruß
    Michael
     
  2. #2 Chris050882, 21.06.2009
    Chris050882

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    guten abend

    wenn ich richtig informiert bin kannst du bei der kfw eigentlich sofort alles auf einmal tilgen

    bei mir ist das mal so beim kfw 40-haus-programm (heist doch jetzt irgendwie anders,oder?):bounce:

    gruß
     
  3. #3 Baldbauherr, 21.06.2009
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    Hallo.

    Quelle:KFW 124

    Ich sehe da jetzt keinen besonderen Vorteil gegenüber der Angebote auf dem "freien Markt". Tilgungsfreie Anlaufjahre oder was soll an den Konditionen gut sein? Die Zinssätze sind ja nicht wirklich besser als bei "normalen" Banken. Okay, wenn einem Eigenkapital fehlt und man zweitrangig absichern muss, dann eventuell....

    Oder sehe ich da was falsch?

    Deine Fragen kann ich leider auch nicht beantworten. Dazu stehen entweder keine Infos bei der KFW oder sie sind versteckt :)
     
  4. derF

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    Die KfW kann nicht zweitrangig abgesichert werden, sondern steht voll im Obligo der finanzierenden Bank.

    Die Konditionen sind derzeit m.E. ziemlich schlecht. Ich würde atm die Finger davon lassen.
     
  5. #5 rainerS.punkt, 22.06.2009
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    Die Programme unterscheiden sich hinsichtlich der Konditionen u. U. erheblich.

    Zum 124:
    Außerplanmäßige Tilgung

    Während der Zeit, in der Sie den Zins festgeschrieben haben, ist das leider nicht möglich. Im Einzelfall können Sie nach Absprache mit der KfW den gesamten ausstehenden Kreditbetrag gegen eine
    Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. In der Programmvariante Genossenschaftsanteile ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen jederzeit ohne Kosten möglich.


    Gruß
    Rainer
     
  6. #6 baufibemu, 23.06.2009
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    KfW Nr.: 124
    Tilgungsänderungen sind nicht möglich.
    Sondertilgungen auch nicht.
    Nach Ablauf der Zinsbindung steht eine ganz normale Anschlussfinanzierung an.
    Es steht Dir frei, Dich nach anderen Banken umzusehen.
    Eine zweitrangige Absicherung gibt es für das KfW-Darlehen nicht.

    Bei anderen Programmen gibt es andere Bedingungen, bzgl. Sondertilgung.
     
  7. #7 Baldbauherr, 23.06.2009
    Baldbauherr

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    Sorry, evtl blöde Frage, aber: Heisst nachrangig nicht automatisch auch zweitrangig? Oder kann es auch nachrangig im ersten Rang geben?
     
  8. derF

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    Der KfW ist es vollkommen egal, wie das Darlehen abgesichert wird. Ihr gegenüber haftet nämlich Deine Hausbank. Und ob die ihr Geld von Dir wiederbekommt ist der KfW völlig egal.

    Das was die KfW da schreibt ist Blabla, wie so oft bei der KfW :frust
     
  9. #9 baufibemu, 24.06.2009
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    Ja kann, wird aber nicht.
    Siehe Antwort derF.
    Das sorgt immer wieder für Verwirrungen bei den Leuten.
    Es wird in der Regel nur eine Grundschuld eingetragen. Über den gesamten Betrag. Bank und KfW.
    Viele glauben auch, die KfW macht eine Bonitätsprüfung des Antragsstellers zur Darlehensgenehmigung. Auch das passiert allenfalls stichprobenartig. Das ist ebenfalls Sache der durchleitenden Bank.

    beste Grüße
     
  10. #10 asecaa1, 26.06.2009
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    Hallo & danke erst mal für eure Antworten.

    Also: Sondertilgung nicht möglich, Tilgungssatz kann auch nicht geändert werden.

    Auf den Punkt gebracht, gibt es eine Möglichkeit, dass ich das KfW Darlehn gegen ein anderes Darlehn eintausche, als das KfW Darlehn auslöse?

    Würde das eine Bank mitmachen - Ist so was überhaupt möglich?

    Ich hatte mich damals u.a. für das Programm entschieden, da hierbei für uns (damals) der günstigste Mischzinssatz entstanden ist. Mittlerweile gibt ja da schon bessere Konditionen auf dem Markt.

    Gruß
    Michael
     
  11. #11 luemmelchris, 26.06.2009
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    Geht wenn nur über Aufhebungsvertrag mit Vorfälligkeitsentschädigung
     
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