Fenster lassen sich nicht kippen

Diskutiere Fenster lassen sich nicht kippen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ein Freund hat in einem Neubau (~Baujahr 2023) eine Wohnung angemietet. Die Zimmer sind mit bodentiefen Fenstern/Türen...

  1. wolv007

    wolv007

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    Hallo zusammen,

    ein Freund hat in einem Neubau (~Baujahr 2023) eine Wohnung angemietet.
    Die Zimmer sind mit bodentiefen Fenstern/Türen ausgestattet, welche eigentlich eine Kippfunktion haben, da jeweils oben in der Ecke die zugehörigen Scheren für die Kippfunktion am Fenster montiert sind.
    Der Griff der Fenster lässt sich aber partout nicht in die Kippstellung drehen, aus der waagerechten Drehstellung für die komplette Öffnung des Fenster kann man den Griff noch wenige Millimeter nach oben bewegen, dann blockiert der Griff aber.
    Alle Zapfen bewegen sich frei und werden auch nicht im Rahmen blockiert.

    Das Haus ist ein KfW-Haus und es gibt explizite Anweisungen für die Lüftung der Räumlichkeiten - Fenster komplett öffnen statt Kippen.
    Wurden hier evtl. Sperren in die Fenster gesetzt, damit die Fenster nicht gekippt werden können?
    Gerade nachts möchte man ja nicht immer mit offener Tür schlafen, sondern nur einen geringen Luftaustausch mittels gekipptem Fenster erreichen.

    Jemand eine Idee?
    Bei Bedarf kann ich Bilder machen oder weitere Informationen der Fenster einstellen.

    Danke,
    wolv
     
  2. ichweisnix

    ichweisnix

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    Bilder vom Beschlag wären nicht schlecht. Evtl. gibts eine Kippsperre.
     
  3. simon84

    simon84
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    als Mieter hat man daran nicht rumzufummeln ohne Rücksprache mit dem Vermieter
     
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    Ansprechpartner ist die Hausverwaltung oder der Eigentümer und nicht ein Forum mit Bastelhinweisen.
     
  5. ichweisnix

    ichweisnix

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    Ich sprach nicht vom fummeln, sondern von Bildern.
     
  6. 415B

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    Du willst doch keine Anleitung zu einer Sachbeschädigung geben. Das gehört nicht dem Mieter und der muß erst einmal den richtigen Ansprechpartner finden.
    Selbst einen Socken über eine Überwachungskamera zu ziehen gilt als Straftat der Sachbeschädigung.
     
  7. HabeckR

    HabeckR

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    Finger weg von fremden Eigentum außer du bist Grüner.
     
  8. ichweisnix

    ichweisnix

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    War bei euch der Osterhase schon gewesen??
     
  9. driver55

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    Da kommt eher der verspätete Knecht Ruprecht!
    Beide in einen Sack stecken und….
     
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  10. BaUT

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    Aber irgendwie finde ich die Bevormundung durch den Vermieter in Sachen Lüftungsverhalten ganz schön übergriffig - wenn das so stimmt wie geschildert.

    Da möchte ich doch gleich mal nach dem Lüftungskonzept der Wohnung fragen, welches ja seit 2009 verpflichtend war/ist (DIN 1946-6).

    Ist eine KWL-Anlage zur vollständigen Lüftung der Wohnung installiert, so dass eine Fensterlüftung eigentlich gar nicht mehr nötig ist?
    oder
    Sind Außenwandluftdurchtlässe bzw. Fensterfalzlüfter verbaut, so dass zumindest die Grundlüftung zum Feuchteschutz gewährleistet ist und der Rest der Lüftung durch 2-3x tägliche Stoßlüftung ausreichend ist?
     
  11. 007Chris

    007Chris

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    Klingt ganz danach, als wäre die Kippfunktion bewusst deaktiviert – entweder durch einen speziellen Griff oder einen Blockiermechanismus im Beschlag. Gerade bei KfW-Häusern wird das manchmal gemacht, um die Lüftung über Stoßlüften zu erzwingen (energetisch günstiger als Dauer-Kipp).

    Wenn keine KWL vorhanden ist, sollte es aber zumindest Fensterfalzlüfter oder ähnliches geben – sonst ist das mit dem Feuchteschutz problematisch. Mal beim Vermieter nach dem Lüftungskonzept fragen.
     
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