Anbau Reihenhaus ohne Zustimmung vom Nachbarn?

Diskutiere Anbau Reihenhaus ohne Zustimmung vom Nachbarn? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich habe vor kurzem ein Reihen-Mittelhaus gekauft in Mönchengladbach (NRW) und überlege nun, das Haus um einen Anbau zu...

  1. DerDan

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    Hallo Zusammen,

    ich habe vor kurzem ein Reihen-Mittelhaus gekauft in Mönchengladbach (NRW) und überlege nun, das Haus um einen Anbau zu erweitern.

    Das Haus ist recht klein mit einer Wohnfläche von ca. 70 qm und das Haupt-Badezimmer befindet sich derzeit im Keller (Deckenhöhe ca. 1,90 m), weswegen ich den zusätzlichen Platz sehr gut gebrauchen könnte.

    Nun ist es leider so, das mein Nachbar zur rechten Seite mir eine Zustimmung zu einer Baugenehmigung für einem Anbau untersagt hat. Er befürchtet, das er dann zu wenig Licht in seiner Küche hat (unsere Gärten und seine Küche liegen Richtung Nordseite). Der Nachbar auf der linken Seite ist kein Problem, der hat bereits selbst angebaut.

    Ich habe bereits mit dem Bauamt und einem Architekten gesprochen. Beide sagten mir, dass ein Anbau theoretisch trotzdem möglich wäre, da es sich um eine geschlossene Bauweise (wegen Reihenhaus-Siedlung) handelt und deswegen die üblichen Abstandsflächen von 3 m zum Nachbarn nicht gelten würden. Als ich gefragt habe was ich denn Bauen darf ohne die Zustimmung des Nachbarn zu benötigen waren leider sowohl Bauamt als auch Architekt sehr schwammig in Ihren Aussagen. Das "kommt drauf an" und wäre "Ermessenssache". Man müsste dafür Akten der anderen Nachbarn sichten, die bereits angebaut haben.

    Mich würde einfach interessieren, was ihr für Erfahrungen gemacht habt mit Nachbarn, die eine Zustimmung verweigert haben.

    Ist es möglich eine Baugenehmigung zu erhalten, obwohl der Nachbar nicht zugestimmt hat?

    Ich würde sehr ungern für viel Geld einen Architekten den kompletten Anbau planen lassen nur um dann die Info zu kriegen, dass ich nicht bauen kann, weil die Zustimmung des Nachbarn fehlt.

    Noch ein paar Infos zum Haus:

    Baujahr: 1930
    Wohnfläche: ca. 70qm
    Grundstücksfläche: ca 170 qm
    Breite des Grundstücks: 5 m
    Bebauungsplan: nein

    Danke im Voraus!

    Gruß DerDan
     
  2. #2 nordanney, 22.12.2024
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    Dann stell doch einfach eine Bauvoranfrage. Kostet fast nichts und verschafft Gewissheit.

    Ansonsten helfen Zeichnungen vom Zustand, Deinem Plan, Bundesland etc.
    Dann kann @Dimeto vielleicht auch etwas dazu sagen.
     
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  3. 11ant

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    Na dann hast Du ja beides im Paket: das Ermessen und die Ermessensbindung :-)
     
  4. DerDan

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    Vielen Dank für eure Antworten.

    Laut Bauamt bringt eine Bauvoranfrage nicht viel, weil da anscheinend nur baurechtliche Themen behandelt werden. Ob der Nachbar letztendlich zu dem eingereichten Vorschlag zustimmen muss oder nicht wird nicht geklärt.

    Pläne zum aktuellen Zustand und meinen Wunschvorstellungen werde ich später noch einstellen.

    Was genau ist eine Ermessensbindung?
     
  5. #5 nordanney, 23.12.2024
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    Nun ja, wenn das Bauamt sagt, dass alle baurechtlichen Themen eingehalten sind, kannst Du auf Erteilung der Baugenehmigung klagen. Hast Du eine rechtlich saubere Baugenehmigung, ist Dir der Nachbar sch....egal, weil er keine Macht hat.
     
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  6. DerDan

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    Das heißt im Umkehrschluss werden die Nachbarn nur gefragt, wenn mein Bauvorhaben baurechtlich den Nachbarn einschränkt? Zum Beispiel wenn ich die vorgegebenen Abstandsflächen unterschreiten will?

    Ich dachte die Nachbarn haben generell ein Mitsprache-Recht zb wegen Verschattung, Optik usw.
     
  7. 11ant

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    Nachbarliche Zensur ist nicht vorgesehen, der Bebauungsplan berücksichtigt die nachbarlichen Interessen ausreichend (Gewaltmonopol des Staates: die zuständige Gebietskörperschaft wahrt das öffentliche Interesse allein; Nachbarn haben solche Einschränkungen nicht zu ergänzen). In den Genehmigungsakten der vor Dir bauenden Nachbarn steht aber auch, welche Auflagen damals gemacht wurden und ob bzw. einem Nachbarnvotum Gewicht beigemessen wurde.
    Der Rechtsgrundsatz, daß bei gleicher Sachlage und zwischenzeitlich unverändertem Rechtsrahmen dem Müller ebenfalls zu genehmigen ist, was dem Meier im Zuge des Ermessens bereits genehmigt wurde. Also Gleichbehandlung ohne Ansehen von Nase und Parteibuch auch im Gebrauch des Ermessens, mit dem Vorschriften ausgelegt oder Abweichungen von ihnen zugelassen werden. Gleiche Sachlage, gleicher Rechtsrahmen, lediglich anderer Antragsteller = zwingend gleiches Bescheidsergebnis. Auch ein Ermessen ist diskriminierungsfrei auszuüben.
     
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  8. DerDan

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    Das heißt in einfachen Worten, wenn dem Nachbarn der Anbau genehmigt wurde, dann muss man mir das gleiche Bauvorhaben auch genehmigen? Verstehe ich das richtig?
    Ich weiß das mein Nachbar damals die Zustimmung von beiden Nachbarn benötigt hat, werde ich die dann auch benötigen?
     
  9. 11ant

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    Wenn Deiner so werden soll wie deren, dann ja. Willst Du einen bspw. deutlich höheren, dann mangelt es an der Vergleichbarkeit.
    Die Ermessensbindung gilt für die Behörde, nicht für die Nachbarn (Privatleute, Individuen und selber Partei). Aber wenn er damals die Zustimmungen erbeten und bekommen hat, bedeutet das nicht auch gleich, daß er sie benötigt hätte. Die Nachbarn sind hier eher mit Zeugen als mit Nebenklägern vergleichbar.
     
  10. DerDan

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    So, hier ist sind 4 Bilder mit dem aktuellen Plan und einer Skizze des Erdgeschosses mit Anbau.

    Bild 1: Ansicht von vorne. Hier sieht man sehr gut, das es sich um eine homgene, geschlossene Reihenhaus-Siedlung handelt.

    Bild1.jpg

    Bild 2: Hier ist die Ansicht vom Garten aus mit dem Anbau meines Nachbarn "links". Ich würde gerne genauso tief bauen wie er, nur würde ich nicht so hoch bauen wollen. Mir würde die Höhe von meinem Gäste-WC austreichen.

    Bild2.jpg

    Bild 3: Das ist die Flurkarte von der Wohnsiedlung. Auch hier sieht man wieder, das es sich um eine homogene Siedlung handelt (12 gleiche Häuser nebeneinander). Einige Häuser haben bereits Anbauten wie man sehen kann. Der Anbau meines Nachbarn "links" ist laut Bauamt noch nicht eingemessen, deswegen ist er auf der Karte noch nicht verzeichnet. Es handelt sich nicht um einen Schwarzbau.

    Bild3.jpg

    Bild 4: Hier ist jeweils eine Skizze zum aktuellen Zustand und zum Wunsch-Zustand mit Anbau. Der Anbau würde wie der aktuelle Wintergarten ca 0,9 m liefer liegen als der Rest des Hauses und benötigt somit eine Treppe.

    Bild4.jpg
     
  11. 11ant

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    Also aus Sicht des nicht-kooperativen Nachbarn bist Du "sein Nachbar links" und willst nicht weiter anbauen als "sein Nachbar rechts". Dem Amtsrichter Wunder selig wäre es schwer gefallen, ihn ernst zu nehmen.
     
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  12. Dimeto

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    Ja.
    Das kommt darauf an, welche Fragen gestellt werden.
    Nein, auch wenn die baurechtliche Situation nicht klar ist, so wie bei Dir. Es liegt zwar eine geschlossene Bauweise vor, da aber kein Bebauungsplan die Bautiefe regelt, lässt sich die Genehmigungsbehörde für die Anbauten die Nachbarzustimmungen geben, um spätere Klagen auszuschließen. Zumindest für den einen Nachbarn hast Du das ja auch bestätigt (
    ). Sollten für alle legalen Anbauten solche Nachbarzustimmungen vorhanden sein (siehe:
    ) wird die Behörde höchstwahrscheinlich diese auch von Dir verlangen.
    Generell nicht, allerdings bilden Reihenhausnachbarn eine enge Schicksalsgemeinschaft, die ein besonderes Maß an Rücksichtnahme erfordert. Die Bebauungstiefe muss daher in einem verträglichen Austausch stehen.
    Das musst Du auch nicht. Aber etwas Geld solltest Du schon in die Hand nehmen, damit der Architekt eine professionelle Bauvoranfrage stellt.
     
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  13. DerDan

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    Danke für die ausführliche Antwort.

    Was genau müsste denn in meinem Fall in der Bauvoranfrage drinstehen?

    Und was mache ich, wenn durch die Bauvoranfrage rauskommt, das ich die Zustimmung der Nachbarn benötige? Kann ich dann das Bauvorhaben vergessen? Oder trotzdem eine Baugenehmigung beantragen und später auf die Erteilung ebendieser klagen?
     
  14. #14 ichweisnix, 24.12.2024
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    Du brauchst keine Zustimmung der Nachbarn.
     
  15. #15 hanghaus2000, 24.12.2024
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    Du willst wirklich die massive tragende Wand entfernen? Dann mit der riesigen Treppe Wohnraum vernichten?

    Der Slalom von der Kueche ins Esszimmer ist auch nicht ohne.
     
  16. DerDan

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    Ich würde die tragende Wand in erster Linie entfernen, damit im Esszimmer überhaupt noch genügend natürliches Licht ankommt und der Raum ordentlich belüftet wird. Durch die Reihenbauweise kann ich ja weder rechts noch links ein Fenster einbringen. Die Treppe ist nur nötig, damit der gesamte Anbau tiefer gebaut werden kann. Wenn ich auf das gleiche Niveau gehe wie das Esszimmer muss ja auch der gesamte Anbau um das gleiche Maß höher gebaut werden. Das macht eine Genehmigung wieder schwieriger.

    Die Strecke von Küche zu Esszimmer stört mich jetzt nicht, es ist wie gesagt ein sehr kleines Haus, das sind nur wenige Schritte. Ich habe aber auch schon drüber nachgedacht in der Küche ebenfalls eine Tür zum Keller zu planen, dann wäre dort ein direkter Zugang zum Esszimmer.
     
  17. Dimeto

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    Das muss sich Dein Architekt unter Würdigung aller Tatsachen überlegen. Daher sollte er viel Erfahrung mit Bauen im Bestand und in planungsrechtlichen Fragen mitbringen.
    Knackpunkt ist § 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 BauO NRW:
    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. ...
    Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften
    1. an die Grenze gebaut werden muss, oder
    2. an die Grenze gebaut werden darf, wenn gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird.

    Da es lediglich einen Fluchtlinienplan gibt, ist Dein Vorhaben nach § 30 Abs. 3 BauGB einzustufen, d.h. die Straßengrenze richtet sich nach dem Fluchtlinienplan, alles andere nach § 34 BauGB, also Einfügen in die Umgebungsbebauung.
    Wenn man die historische Entwicklung unberücksicht ließe, ergäben sich zwei faktische Baulinien entlang der Hauptbaukörper und eine Baugrenze in ca. 5m-6m Abstand zu diesen, so dass Dein Anbau zu genehmigen wäre, so wie es @11ant beschrieben hat. Da aber die Umgebungsbebauung nur durch Ausnahmen zustande gekommen ist, indem die jeweiligen Nachbarn den Anbauten zugestimmt haben, ist das Zustandekommen der faktischen Baugrenze zweifelhaft. Und genau hier ist Dein Planer gefragt, die Behörde davon zu überzeugen, dass eine faktische Baugrenze besteht und daher keine Nachbarzustimmung erforderlich ist.
    Den Nachbarn überzeugen, dass auch er einen Vorteil hat, oder umplanen.
    Wenn beides nicht hilft, ja.
    Da die Bauvoranfrage schon rechtsverbindlich ist, kannst Du schon hier Rechtsmittel einlegen, falls das Ergebnis nicht passt. Zunächst muss die Behörde erläutern, warum die Nachbarzustimmung erforderlich ist, und zwar mit konkreten Verweisen auf die Gesetze, die verletzt sind und mit der Nachbarzustimmung geheilt werden sollen. Wenn Dein Planer gut argumentiert hat, wird das sehr schwer fallen.
     
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  18. DerDan

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    Danke für euren Input, mit den Infos werde ich zusammen mit meinem Architekten eine Bauvoranfrage stellen und einfach mal schauen was möglich ist.

    Es hat sich während einem Gespräch mit meinem Nachbarn noch ein weiteres Thema ergeben. Auf der gemeinsamen Grenze am Ende des Gartens steht eine Tür, die den Zugang zu beiden Grundstücken ermöglicht. Ich würde diese Tür gerne entfernen und für jedes der beiden Grundstücke eine separate Tür einbauen lassen. Mein Nachbar ist von der Idee nicht begeistert und möchte die Tür so wie sie ist behalten.
    Hier mal zwei Bilder, die die Situation beschreiben:

    Bild6.jpg Bild5.jpg

    Es gibt keine eingetragenen Baulasten und auch kein Wegerecht. Die Tür ist seit mindestens den 1950er Jahren vorhanden.

    Kann ich darauf bestehen, das die Tür entfernt wird?

    Ist mein Recht auf Einfriedung verletzt?

    Gibt es Bestandsschutz für eine einzelne Tür? Ob es damals eine Baugenehmigung gab kann ich nicht mehr nachvollziehen.

    Benötigt man für die Entfernung der Tür eine Baugenehmigung oder kann man das auch so machen?

    Danke und Gruß!
     
  19. thomenec

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    Hallo,
    diese Tür ist ja wirklich eigenartig platziert, muss wohl damals im Konsenz beider Nachbarn so entstanden sein.WWas liegt eigentlich hinter der Tür ? Öffentliches Straßenrand oder etwas anderes mit Wegerecht ?

    Wenn es kein beurkundetes Wegerecht gibt, könntest Du dem Nachbarn untersagen Dein Grundstück zu betreten. Eine Nutzung der Tür wäre somit erschwert. Du könntest auch (auf Deiner Seite) einen Schuppen oder einen schweren Blumenkübel aufstellen oder einen Zaun errichten. Beides würde eine Öffnung und Nutzung der Tür zukünftig verhindern.

    Versuche das dem Nachbarn noch einmal klar zu machen. Sein Missmut sei Dir gewiss, aber vielleicht versteht er diese Option eher. Er wird sicherlich kein Geld für eine Tür investieren wollen die er bislang einfach so nutzen konnte oder vielleicht früher sogar einmal hälftig bezahlt hat. Wärst Du bereit die Änderungskosten auch für ihn zu tragen? Wäre das eine Option für Dich ?

    Bedenke im Umgang mit ihm, dass ihr immer irgendwie miteinander auskommen müsst...

    Grüße
     
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  20. DerDan

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    Ich habe meinem Nachbarn gestern in einem Gespräch genau das angeboten (also für die Umbaukosten komplett aufzukommen), er wollte es sich zumindest mal überlegen. Ich möchte natürlich auch ein ordentliches Verhältnis haben und nicht von Anfang im Streit leben, aber aus Prinzip "Nein" zu sagen fände ich sehr enttäuschend. Wer möchte nicht sein Grundstück komplett abtrennen und die Privatsphäre genießen.
     
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