Ärger mit Architekt! Bitte Einschätzung!

Diskutiere Ärger mit Architekt! Bitte Einschätzung! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen! Ich hoffe sehr auf eure Hilfe! (Leider deckt unsere Rechtsschutz den Part nicht ab.) Wir haben eine Nutzungsänderung von zwei...

  1. #1 Synestia, 09.12.2024
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    Hallo zusammen! Ich hoffe sehr auf eure Hilfe!
    (Leider deckt unsere Rechtsschutz den Part nicht ab.)

    Wir haben eine Nutzungsänderung von zwei Räumen (Nutzraum zu Wohnraum) eines Bestandsobjektes bei dem damals ausführenden Architekten angefragt.
    Darauf kam seine Rückmeldung, dass das kein Problem sein sollte (per Mail).
    Und mündlich wurde uns Kosten von "um die 1000€" genannt.

    Als dann später die 1. Honorarrechnung kam haben wir erstmal geschluckt.
    Sie beläuft sich auf 2134,15€.
    Seine Begründung: "Ich bat um die originalen Zeichnungen und nicht um abfotografierte Zeichnungen. So mußte ich mehr Zeit in die Zeichnungen stecken. Als weiteres mußte ich digital einreichen. Das kostet mehr Zeit als 2x kopieren und absenden."
    Das ist so nicht korrekt! Er hat nie etwas zu uns gesagt darüber. Kein Wort! Wir haben Originalzeichnungen vorliegen und hätten ihm diese gebracht. Die Kopien hatte er vom Makler bekommen, weil er zu Anfang auch mit ihm gesprochen hat. (Der ist involviert, weil das Objekt eig. verkauft werden soll.)
    Des Weiteren hat er uns natürlich auch nicht über solch immense Mehrkosten informiert.

    Wir baten dann um Teilzahlung. 50% jetzt und den Rest bei Erteilung der BG. Darauf stimmte er zu (Mail).

    Später hat er nochmal 5,5 Stunden für die Nachforderung des Bauamts berechnet.
    Das hatte ich mit ihm aber vorher abgesprochen. Darauf kam nun auch die 2.Honorarrechnung über knapp 600€.

    Jetzt zum eigentlichen Anliegen. Ich bin der Meinung:

    1. die Stunden für das Erstellen der Zeichnungen darf er uns nicht berechnen.
    Er hat uns nicht darüber informiert, dass er die Originale benötigt und auch nicht, dass er Mehraufwand hätte, weil er zeichnen müsste. Den Kostenanstieg von "um die 1000€" bis zu über 2100€ hätte er uns im Vorfeld mitteilen müssen. Steht im BGB im §649 (2).

    2. ist seine Honorarrechnung nicht prüffähig. ( Das Bild dazu lade ich hoch.)
    Man muss sehen können was er gemacht hat. Steht ja auch so im §632a BGB.
    Wir sehen ja so auch nicht, ob vermeidbare Nacharbeiten von ihm geleistet wurden.
    Zudem sind wir solange nicht verpflichtet zu bezahlen, solange er keine prüffähige Schlussrechnung vorlegt gem. §650g (4) iVm. 646 BGB.

    Wie ist denn eure Einschätzung dazu?

    1.JPG
     
  2. #2 Fred Astair, 09.12.2024
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    Du scheinst voll im Stoff zu stehen. Stell dich doch hier bitte als Rechtsxperte zur Verfügung.
    Wir profanen Laien, dürfen nämlich keine jur. Ratschläge erteilen.
     
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  3. Alex88

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    Eine Rechtsauskunft darf hier nicht gegeben werden, dazu musst du zum Anwalt, notfalls vor Gericht, da wird aber weder unsere noch deine Meinung
    Gewicht haben. Mir stellt sich die Frage, ob das neu zeichnen nicht unter "sowieso Kosten" fällt
     
  4. #4 Architectus, 09.12.2024
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    Dein Problem ist das Tel. Gespräch, du hast kein Angebot...schriftlich..angefordert.
    Wenn er Pläne digitalisiert aufbereitet und den Antrag so wie beschrieben gestellt hat, dürfte es schwierig sein den Arbeitsaufwand in Frage zu stellen.
    Was den angegebenen Stundenlohn angeht, der ist soweit ion Ordnung und meine Empfehlung ist...nimm es so wie dargelegt, dafür würdest du dir ansonsten nur Ärger einhandeln und am Ende noch den Anwalt bezahlen und die haben ganz andere Stundenlöhne...
     
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  5. #5 Synestia, 09.12.2024
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    Danke schon mal für eure Antworten.
     
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    Euer Vorhaben benötigt Bauzeichnungen, das sollte grundsätzlich Jedermann klar sein. Auch daß Bauämter inzwischen digitale Einreichungen wünschen, ist nicht ungewöhnlich. Aber selbst die analogen Originalzeichnungen habt Ihr ihm nicht gegeben, sondern "hättet dies nur können" - hätten ist nicht haben. Logisch mußte er nun also selbst ran. Verantwortlich ist er als Berufsträger, also auch sein Stundenlohn statt der eines Gehilfen angemessen. Mit Pauschalzeitlohn statt HOAI seid Ihr hier sehr gut bedient. Mit Amtsrichter (der Streitwert liegt ja noch unterhalb der Landgerichtsschwelle) wird das nur erheblich teurer, denn gewinnen würdet Ihr nicht. Im ersten Rechtszug würdet Ihr Euch hier die Abfuhr sogar noch beim Schiedsmann holen. §1 "der Kunde hat immer Recht" ist hier leider nicht anwendbar.
     
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  7. #7 Synestia, 09.12.2024
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    Wieso ist es logisch, dass er einfach selbst zeichnet anstatt uns nach Zeichnungen zu fragen?
    Er wusste, dass welche existieren, da er damals ja das OG geplant hat.
     
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    Dann hätte der Gang in sein Archiv genügen können. Allerdings: wenn Ihr mit ihm so scheibchenweise kommuniziert wie hier, dann wundert mich nichts.
     
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  9. #9 Synestia, 09.12.2024
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    Ja, es ist alles nicht so optimal gelaufen.
    Es musste alles relativ schnell gehen und das eine Nutzungsänderung gut wäre, kam bereits kurz vor dem Hausverkaufs raus. Somit haben wir nur schnell zugestimmt als er angeboten hatte den Bauantrag zu machen, weil es sehr dringend war.
     
  10. Oehmi

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    Dann wird das wohl unter "hätte ich mich eher drum kümmern sollen und bin froh, dass der Architekt das kurzfristig zwischengeschoben hat verbucht."
     
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  11. 11ant

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    D.h. die Hütte soll verkauft werden, schnell noch mit Legalisierung eines schwarz ausgebauten Gästezimmers / Arbeitszimmers im Dachspitz ?
     
  12. artibi

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    Dann seid doch froh, dass ihr so schnell einen Architekten gefunden habt, der das auch noch zu einem annehmbaren Preis gemacht hat
     
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  13. #13 nordanney, 09.12.2024
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    Wieso wäre es logisch, euch nach Zeichnungen zu fragen? Man kann das ganze auch je nach Partei umdrehen.
     
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  14. #14 Synestia, 09.12.2024
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    Nein, es ist gar nichts "schwarz" gebaut von den vorigen Eigentümern.
    Es war nur eine Nutzungsänderung zu Wohnzwecken von Nutzraum. Das bringt mehr Wohnfläche.
     
  15. #15 Synestia, 09.12.2024
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    Weil wir keine Architekten sind und nicht wissen was alles benötigt wird für diesen Bauantrag.
     
  16. #16 Synestia, 09.12.2024
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    Das mit dem annehmbaren Preis ist ja die Frage die sich uns stellt. Wenn der Architekt vorher zu uns und zu dem Makler sagt, dass es "um die 1000 €" kosten wird. Und es sich dann auf 2700 € beläuft, kommen Fragen auf. Da ich weder Ahnung von den Kosten habe, noch Erfahrungen mit Architektenarbeit, weiß ich auch gar nicht was ein annehmbarer Preis ist.
    Es stößt auf jeden Fall sauer auf so eine immense Erhöhung.
     
  17. #17 Fred Astair, 09.12.2024
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    Dagegen hilft Pantoprazol und das nächste mal besser komunizieren.
     
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  18. #18 Fabian Weber, 09.12.2024
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    110€ Stundensatz finde ich mittlerweile recht niedrig.
     
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  19. Oehmi

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    Dann kostet das Haus halt jetzt 2000€ mehr, dafür mit legalem Wohnraum im DG.
     
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  20. #20 Architectus, 09.12.2024
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    Kann ich verstehen , um die Tausend beinhaltet bei seriösem Verhalten aus meiner Sicht natürlich den Mehraufwand anzukündigen und auf eine Abweichung von fast 200% hinzuweisen.

    Ihr habt das gemacht, was man Lehrgeld zahlen nennt, du wirst mit Sicherheit bei einer ähnlichen Aktion ein Angebot haben wollen und zwar schriftlich.

    Lt. HOAI zu rechnen erübrigt sich bei solchen Kleinigkeiten, auch wenn man seit Anfang des Jahres die Berechnungsmodalitäten in Anlehnung gestellt hat und es einer Vereinbarung entspricht wäre es, wie zuvor schon von ? angemerkt, teurer geworden.
    Ich habe gerade einen Schlosser gehabt, der mir im Außenbereich zwei Handläufe aus Edelstahl gefertigt hat, das waren dann mal 3000,- Euro.

    So ist das heute vor Jahren hätte ich mich darüber aufgeregt, aber lass mal gut sein, ihr verkauft mehr Wohnraum, da hat sich das doch mit Sicherheit gelohnt und ja, sei froh, dass er spontan arbeiten konnte, wenngleich ich jede Menge Leute kenne, sie jetzt alle spontan können :e_smiley_brille02:
     
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