Trinkwasser vom Nachbarn

Diskutiere Trinkwasser vom Nachbarn im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich bewohne ein Doppelhaus aus dem Jahre 1925. Aus Kostengründen (die Leute waren damals arm ) wurde die Zuleitung von TW über eine...

  1. #1 nancy50, 11.11.2024
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    Hallo,

    ich bewohne ein Doppelhaus aus dem Jahre 1925.
    Aus Kostengründen (die Leute waren damals arm ) wurde die Zuleitung von TW über eine Leitung zum Nachbarhaus gelegt.
    Dort ist ein T Stück und meine TW Leitung geht dort ab.
    In den Bauunterlagen ist dies so ersichtlich, es ist also ein Bestand !
    Frage :
    Kann jetzt nach 100 Jahren mein Nachbar verlangen, dass ich eine separate Leitung zu mir ziehe ??

    Danke
    n50
     
  2. #2 Fred Astair, 11.11.2024
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    Bitte etwas genauer: Hat jeder der beiden Nachbarn einen eigenen Tarifzähler oder anders ausgedrückt, erhältst Du eine Rechnung vom Trinkwasserversorger oder bezahlst Du an den Nachbarn?
    Zweite Frage: ist das Haus real geteilt oder bildet Ihr zusammen eine Eigentümergemeinschaft?
     
  3. #3 nancy50, 11.11.2024
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    eigener Zähler , eigene Rechnung.
    Haus ist real geteilt.

    Danke

    n50
     
  4. #4 Fred Astair, 11.11.2024
    Fred Astair

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    Dann sehe ich erstmal keinen Grund, für das Verlangen des Nachbarn, auch wenn vor hundert Jahren niemand an grundbuchliche Sicherung gedacht hat.
    Das ist dann ein rein juristisches Problem, was hier nicht geklärt werden kann.
     
  5. #5 nancy50, 11.11.2024
    Zuletzt bearbeitet: 11.11.2024
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    danke !
    Sollte ich aber dennoch zur Neuverlegung genötigt sein, gibt es einige ungelöste Probleme.
    Unterschiedliche Auslegungen gibt es wohl zur Kostenübernahme.
    Einmal steht ab Grunsdstücksgrenze sei der Eigentümer zuständig, einmal steht ab der Hauptabsperreinrichtung, die bei mir immerhin 20 m von der Grundstücksgrenze entfernt liegt.
    Ja, was stimmt cden nun ?
    n50
     
  6. #6 Fred Astair, 11.11.2024
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    Erklär bitte mal, wo das steht.

    Genaueres erfährst Du bei Deinem Wasserversorger.
     
  7. #7 nancy50, 11.11.2024
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    oh, das hab ich im Netz gelesen, trotzdem muss es da ja eine rechtsgültige Aussage geben.
    gilt nun die Grundstücksgrenze oder die Hauptabsperreinrichtung , oder jedr Versorger regelt das anders, dann muss ich mich da erkundigen.

    n50
     
  8. SIL

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    Da du im Bestand bist und versorgt wirst , wird bei einer eventuellen Erneuerung oder nunmehr Trennung keine Kostenumlage für dich erfolgen bis zum Zähler / Absperrung dazu gehören auch Arbeiten wie Tiefbau , eventuell Kernbohrung , Abdichtung etc
     
  9. #9 nancy50, 11.11.2024
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    klingt doch ganz gut .

    Danke für die Hilfe.
    n50
     
  10. #10 Fred Astair, 11.11.2024
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    Da wäre ich nicht so optimistisch.
    Meist gilt der Grundsatz, wer bestellt bezahlt
    Der Wasserversorger scheint nicht der Verursacher zu sein.
     
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  11. #11 chris84, 11.11.2024
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    Da wäre ich mir auch nicht so sicher ;-)
    Wenn die Ausführung nicht der aktuellen Satzung des Versorgers entspricht kann gut sein, dass der Versorger das auf eigene Kosten anpasst, wenn man freundlich darauf hinweist.
    Selbst so erlebt, sowohl bei Wasser als auch bei Strom...
     
  12. #12 Fred Astair, 11.11.2024
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    Was veranlasst Dich bei meiner Formulierung "scheint nicht zu sein" anzunehmen, ich sei mir sicher?
     
  13. SIL

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    Diese einfachen Anschlüsse mit Splittung in einem Gebäude waren vor Jahren recht häufig , allerdings haben fast alle Versorger mittlerweile separate Anschlüsse aus Haftungsgründen eingeführt, mir ist kein Fall bekannt wo bei dieser Trennung ein Eigentümer bis auf eine minimale Gebühr zuzahlen musste , wenn dies von Seiten der Versorger noch nicht vorgenommen wurde und der Eigentümer wünscht jetzt diese Trennung bezahlt er natürlich.
    Nicht hinweisen er muss , die Frage ist wann und ob dies mit eventuell baulichen Veränderungen von deinen Seiten passt und der Zeitraum.
    Wenn du aber natürlich Sonderwünsche hast bezahlst du auch , zum Beispiel Erdkabel bei Strom wenn alles 'Freileitung' ist oder insofern machbar deine Einführung ins Gebäude an der Rückseite erfolgen soll etc.
     
  14. #14 chris84, 11.11.2024
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    Völlig richtig, kostenneutral ist i.d.R. nur die Satzungsgemäße Mindesausführung.
    Ich wollte z.B. die Wasseruhr im Gebäude weiter von der Straße weg gesetzt haben (neuer Technikraum), das ging Satzungsgemäß aber nicht. Ich hätte entweder eine neue Leitung + Uhr an gleicher Stelle oder weiter zur Straße hin bekommen können, oder ein Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze + neue Zuleitung auf eigene Kosten.
     
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    So ist auch mein Verständnis, bei einem Gebäude was aktuell vermietet ist wollte der Versorger keine Erdleitung , nach Jahren erfolgte dann die Anfrage ( aufgrund der Ursprünglichen negativen Auskunft) ob nun Erdkabel auf eigene Kosten gewünscht ist , am Ende erfolgte die Umstellung vor 3 Jahren durch den Versorger ohne Kosten , was die Kosten intern betrifft sind natürlich welche entstanden durch anderen Sitz HAK etc da aber bereits die Idee schon vorhanden war , wurde schon bei Umbau entsprechend installiert Hauptleitung DG zum Keller etc du kannst natürlich nun sagen eine Investition die einige Jahre ( 28 ) ungenutzt war , hätte auch umsonst sein können.....
     
  16. #16 nancy50, 12.11.2024
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    Diese einfachen Anschlüsse mit Splittung in einem Gebäude waren vor Jahren recht häufig , allerdings haben fast alle Versorger mittlerweile separate Anschlüsse aus Haftungsgründen eingeführt, zitat von sil.
    Ja, aber hier käme der "Wunsch" zur getrennten Lösung ja von mir, also indirekt von meinem Nachbarn.
    Wenn er dies fordert, könnte ich ja ablehnen und den Versorger in die Pflicht nehmen, da bräuchte ich ja nix zahlen ?.....kompliziert .

    n50
     
  17. #17 Fred Astair, 12.11.2024
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    Du kannst ihn auch fordern und den lieben Gott einen frommen Mann sein lassen.
    Soll er doch zum Versorger rennen.
    Was hat er denn für Probleme, dass er Dich jetzt plötzlich nervt?
     
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  18. #18 simon84, 12.11.2024
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    Aufgrund welcher Basis bzw. Rechtslage will er das denn fordern ?
     
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    Das war doch klar ausgesagt , wenn der Nachbar dies will bezahlt er auch oder er wartet eben bis eurer Versorger dies selbstständig ändert , ein Blick in die Satzung deines Verbandes hilft da meist.
     
  20. #20 nancy50, 13.11.2024
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    seh ich genauso, ganz genau, ich mache einfach nix, kein auftrag usw.

    danke

    n50
     
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