Ab wann beginnt die Standzeit des Gerüstbauers

Diskutiere Ab wann beginnt die Standzeit des Gerüstbauers im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgender Sachverhalt: Ich habe als Privatperson ein Baugerüst beauftragt, das der Gerüstbauer aufgrund der Baupläne berechnet und danach ein...

  1. #1 mikka027, 10.10.2024
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    Folgender Sachverhalt: Ich habe als Privatperson ein Baugerüst beauftragt, das der Gerüstbauer aufgrund der Baupläne berechnet und danach ein Angebot erstellt hat. Bei 75% der Gerüstbauarbeiten hat er kein Material mehr und kann das Gerüst für das oberste Stockwerk nicht stellen. Durch das Problem hat sich der Bau um 4 Monate verzögert.
    Es ist eine Grundvorhaltezeit von 6 Wochen vereinbart und im Anschluss eine Überlassung für wöchentlich 4% der Gerüstkosten.
    Der Gerüstbauer stellt nun eine Rechnung, obwohl er das Gerüst nicht zu Ende gebaut hat. Die Überlassungskosten berechnet er sofort nach Ablauf der Vorhaltezeit, also sogar zu den Zeiten als der Bau aufgrund seiner fehlenden Leistungserbringung nicht fortgeführt werden konnte.
     
  2. Yilmaz

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    Alles für mich widersprüchlich und nicht nachvollziehbar…
     
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  3. #3 Baggerbedrieb, 10.10.2024
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    Wenn mir Gerüst fehlt, dann habe ich das innerhalb zwei Stunden in allen Systemen von wo anders her organisiert. Und das nicht nur deshalb, weil der drittgrößte Gerüstbauer der Republik hier zufällig seinen Sitz hat.
     
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  4. #4 nordanney, 10.10.2024
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    Frag ihn doch einfach mal, welchen Schadenersatz er Dir bezahlt, wenn die Baustelle vier Monate ruhen musste.

    Davon abgesehen ist es für mich völlig unverständlich,
    - dass der Gerüstbauer kein Material hat und keins besorgen kann
    - dass Du Dich vier Monate vertrösten lässt
    - dass Du jetzt hier aufschlägst, anstatt den alten Gerüstbauer zu feuern und einen neuen zu nehmen
     
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  5. #5 mikka027, 10.10.2024
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    Tatsächlich habe ich ihn in Verzug gesetzt, er hatte nicht reagiert. Dennoch besteht er auf Zahlung der Rechnung und vor allem auch der Mietkosten (Überlassungskosten) und will diese nun gerichtlich einklagen.
    @nordanney: Feuern ist gar nicht so einfach wenn das halbe Gerüst auf der Baustelle steht. Tatsächlich habe ich dann einen Gerüstbauer gefunden, der mir dann das restliche Gerüst gestellt hat.

    Gerichtlich ist es aber tatsächlich so, dass die Standzeit ab dem Zeitpunkt der Nutzung beginnen kann, zumindest sieht das die VOB so vor. Jetzt ist es aus meiner Sicht aber so, dass die VOB nicht anzuwenden ist, weil ich Privat beauftragt habe.
     
  6. Oehmi

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    Ich glaube andere hier bringen das fundierter und vollständiger auf den Punkt, aber kurz gefasst gilt die VOB nur, wenn sie dir von ihm zum Vertrag ausgehändigt wurde.

    Das heißt du nach der ersten Vertugsanzeige nicht weiter mit ihm kommuniziert? Hast du ihm eine Frist gesetzt?
     
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  7. #7 Fabian Weber, 10.10.2024
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    Normalerweise hängt am Gerüst ein Zettel wenn es freigemeldet ist (auch für die BG).

    Wenn der Zettel fehlt, dann dürfen andere Gewerke gar nicht auf das Gerüst. IMG_1504.jpeg
     
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  8. #8 petra345, 11.10.2024
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    Schau nach, ob Du die in Verzugsetzung in den Akten hast und sie auch nachweisbar zugegangen ist

    Brief plus FAX ist statt Einschreiben mit Rückschein eine Alternative. Einwurf in seinen Briefkasten unter Aufsicht eines Zeugen, mit Protokoll ist auch eine Möglickeit.


    Wenn er darauf nicht reragiert hat, hat er schlechte Karten vor Gericht und man kann sich entspannt zurücklehnen.

    Trotzdem gilt natürlich immer: Vor gericht und nach der Jagd..., und Vor Gericht und auf hoher See...
     
  9. BaUT

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    Hast du ihm denn jetzt zumindest den aus deiner Sicht unstreitigen Anteil der Rechnung bezahlt?
    Das würde für dich das Prozessrisiko reduzieren.

    Wenn du gar nichts zahlst, dann verklagt er dich auf die ganze Rechnungssumme. Wenn dass Gericht entscheidet, dass du davon dann vielleicht die Hälfte zahlen musst, zahlst du auch die Hälfte der Verfahrenskosten.

    Wenn du aber den unstreitigen Teil der Rechnung schon mal bezahlst, kann er dich nur noch über den Restbetrag verklagen. Wenn er dann verliert, zahlt er die kompletten Verfahrenskosten (auch deinen Anwalt) selbst.
     
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  10. #10 mikka027, 11.10.2024
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    @petra345 : In Verzugsetzung habe ich natürlich mit Einschreiben gesendet. Das kann ich schonmal nachweisen. Dementsprechend verlange ich auch Schadenseratz wegen Verzögerung der Gewerke. Unschön ist natürlich, dass ich keinen vertraglichen Fertigstellungstermin habe, wie bei den anderen Gewerken. Aber wie will man schon bei einem Gerüst feste Zeiten vereinbaren, das ist kaum planbar.
    Der Schadensersatz ist höher als die Gerüstkosten, daher kann ich noch nichts bezahlen.
     
  11. #11 mikka027, 11.10.2024
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    Das ist spannend. Heißt das, dass das Gerüst ab diesem Zeitpunkt fertiggemeldet ist und somit die Standzeit beginnt? Ich könnte dann als Gerüstbauer die erste Etage machen und mich dann zurücklehnen und warten wieviel Standzeit zusammen kommt. Die zweite oder dritte Etage für das Gerüst müsste ich also gar nicht erstellen. Auf Anrufe oder Briefe muss ich ja nicht reagieren.
     
  12. #12 Fred Astair, 11.10.2024
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    Du kannst so bestenfalls beweisen, dass Du einen Umschlag mit der Adresse des Gerüstbauers abgeschickt hast. Ob da was drin war und was da drauf stand, nicht.
     
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  13. #13 Fabian Weber, 11.10.2024
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    Na das regelt ja der Vertrag. Das Gerüst wird natürlich erst freigemeldet, wenn es auch die vertraglichen Eigenschaften hat.

    Gibt es denn bei Dir überhaupt diesen Zettel?
     
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  14. #14 Baggerbedrieb, 12.10.2024
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    Der muss da dran sein, schon alleine um das Gerüst zu sperren,
     
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  15. #15 Fred Astair, 12.10.2024
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    ???
     
  16. #16 Baggerbedrieb, 12.10.2024
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    Sobald der Gerüstbauer Feierabend macht muss am Gerüst der Zettel hängen der darauf hinweist, dass das Gerüst gesperrt, da noch nicht abgenommen ist. Meist ist das direkt in die Mappe für die Gerüstfreigabe eingedruckt. Solange die Freigabe fehlt ist das Gerüst also gesperrt.
     
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  17. #17 petra345, 12.10.2024
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    So lange das Gerüst nicht, den Anforderungen der Vereinbarung entsprechend, vollständig errichtet ist und der Freigabezettel am Gerüst hängt, darf es nicht benutzt werden.
    Damit kann man eigentlich, ohne die Freigabe, auch keine Miete für das Gerüst verlangen.
     
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    Ja das machen viele Fachleute/Laien falsch... bei sowas kommt es oft darauf an, ob das Gericht dir oder der Gegenseite glaubt.

    Besser:
    • Einwurf Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (=Gewöhnliches einschreiben reicht oft nicht)
    • Fensterbrief = Auf dem Ersten Blatt von ... steht die Adresse/Absender/Einschreiben und alles Wichtige/Betreff/... mit Datum ort Unterschrift. = auf keinen Fall darf da nur die Ziel Adresse auf dem "Deckblatt" sein!
    • Gute Fotos machen und auf dem Smartphone lassen.
    • 1x Foto 1x Briefumschlag +Deckblatt + Restliche Blätter muss alles auf dem Foto lesbar/erkennbar sein.
    • 1x Foto Briefumschlag in "Versandfertigem zustand"
     
  19. #19 Fred Astair, 12.10.2024
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    Wenn der Gerüstbauer seinen Firmensitz nicht in Honolulu hat geht das viel einfacher, billiger und winkeladvokatenfester:
    - Einen unbescholtenen Zeugen suchen
    - diesen die Kopie Deines Schreibens mit folgenden Worten unterschreiben lassen: "Das Original dieses Schreibens wurde von mir gelesen und als übereinstimmend mit dieser Kopie bestätigt und von mir in dem Umschlag verschlossen. Dieser Umschlag wurde danach von mir selbst in den mit dem Firmennamen des Empfängers beschrifteten Briefkasten eingeworfen. Adresse/Datum/Uhrzeit/Unterschrift.
    - Diese Kopie gut verwahren.

    Wenn der Zeuge nicht stadtbekannt als Heiratsschwindler oder Hochstapler ist, kann diese Zustellung nicht angefochten werden.
     
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    Geht natürlich auch... oder man lässt den Fensterbriefumschlag mit Inhalt vom "Gerichtsvollzieher" zustellen... da gibt´s natürlich auch noch andere Möglichkeiten.
     
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