Bauprobleme trotz Verbraucherschutz

Diskutiere Bauprobleme trotz Verbraucherschutz im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Leserinnen und Leser, ich wende mich heute an dieses Forum, um auf eine Situation aufmerksam zu machen, die leider viel zu viele Bauherren...

  1. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Liebe Leserinnen und Leser,

    ich wende mich heute an dieses Forum, um auf eine Situation aufmerksam zu machen, die leider viel zu viele Bauherren betrifft, und die zeigt, dass auch der neue Verbraucherbauvertrag nicht ausreichend ist, um uns zu schützen. Trotz der rechtlichen Verbesserungen im Vertragswerk fühlen sich viele Bauherren – wie in unserem Fall – noch immer allein gelassen und sehen sich mit immensen finanziellen Belastungen konfrontiert.

    Unser Bauvorhaben und die Schwierigkeiten:

    Wir haben im Jahr 2022 mit einem Fertighausanbieter einen Verbraucherbauvertrag abgeschlossen und darauf vertraut, dass unsere Interessen als Bauherren gut geschützt sind. Wie sich jedoch herausstellte, wurde dieses Vertrauen schwer enttäuscht. Bereits zu Beginn der Bauphase gab es erhebliche Schwierigkeiten mit den Bodenverhältnissen.

    • Das Bodengutachten: Vor Baubeginn haben wir ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, auf das wir uns als Laien verlassen mussten. Trotz mehrfacher Bedenken, die wir während der Planungsphase geäußert haben – insbesondere weil Nachbarn Pfahlgründungen für ihre Häuser verwendeten und wir Torf im Boden vermuteten –, wurde uns versichert, dass eine Flächengründung ausreichend sei.
    • Aushub und Wasser im Fundamentbereich: Während der Erdarbeiten stellte sich heraus, dass der Boden nicht tragfähig war. Wasser trat auf, was laut dem Gutachten nicht der Fall sein sollte. Wir meldeten dies sofort an die Bauleitung und den Fertighaushersteller, doch unsere Warnungen wurden ignoriert. Die Arbeiten wurden einfach fortgesetzt.
    • Plattendruckversuch: Später stellte sich heraus, dass die Bodenverdichtung nicht den Anforderungen entsprach. Ein durchgeführter Plattendruckversuch ergab, dass der Boden nicht die erforderliche Tragfähigkeit hatte. Trotzdem wurde die Bodenplatte gegossen – und natürlich senkte sich diese mit der Zeit ab, was zu irreparablen Schäden führte.
    Keiner fühlt sich verantwortlich:

    Und hier liegt eines der Hauptprobleme im Bauwesen: Keiner übernimmt Verantwortung. Der Tiefbauer behauptet, er habe alles ordnungsgemäß ausgeführt. Der Fertighaushersteller weist jede Schuld von sich und gibt an, dass die Bodenarbeiten nicht in seine Verantwortung fallen. Selbst die von uns beauftragte Architektin hatte keine weiteren Prüfungen veranlasst, obwohl wir explizit Bedenken geäußert hatten.

    Die Rolle der Versicherung:

    Unsere Bauleistungsversicherung, die eigentlich für unvorhergesehene Schäden eintreten soll, verweigert die Zahlung und argumentiert, dass ein Planungsfehler vorliegt, für den sie nicht haftet. Wir stehen nun vor einem Scherbenhaufen: Eine beschädigte Bodenplatte, immense Zusatzkosten für die Pfahlgründung und Erdarbeiten, und das Schlimmste – ein totaler Vertrauensverlust in das System.

    Die finanziellen Belastungen:

    Zusätzlich zu den Baumängeln und den Verzögerungen kommen noch die erheblichen Bereitstellungszinsen, die wir weiterhin an die Bank zahlen müssen, da sich das Bauprojekt erheblich verzögert hat. Monatlich zahlen wir hohe Beträge, ohne dass wir auch nur annähernd in unser Haus einziehen können. Das sind Kosten, die uns finanziell an den Rand der Belastungsgrenze bringen und zeigen, wie wenig Bauherren trotz gesetzlicher Neuerungen wie dem Verbraucherbauvertrag wirklich geschützt sind.

    Der Verbraucherbauvertrag – Eine Farce?

    Der Verbraucherbauvertrag soll Bauherren mehr Schutz bieten. Doch in der Praxis zeigt unser Fall, dass dies nicht immer greift. Es bleibt am Ende wieder der Bauherr, der das Risiko und die finanziellen Konsequenzen tragen muss, während die beteiligten Unternehmen jegliche Verantwortung abstreiten.

    Warum wir an die Öffentlichkeit gehen möchten:

    Wir möchten mit unserem Fall an die Öffentlichkeit gehen, um darauf aufmerksam zu machen, dass es trotz gesetzlicher Fortschritte weiterhin erhebliche Lücken im Verbraucherschutz beim Bauen gibt. Wir hoffen, dass unser Fall andere Bauherren sensibilisiert und vielleicht dazu beiträgt, dass in der Zukunft Änderungen vorgenommen werden, die den Schutz von Bauherren wirklich verbessern.

    Wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Interesse hat, über unseren Fall zu berichten, freuen wir uns über Kontaktaufnahme. Wir sind überzeugt, dass unser Fall exemplarisch für die Probleme steht, die viele Bauherren durchmachen, und würden gerne unsere Erfahrungen teilen, um andere zu warnen und vor denselben Fehlern zu bewahren.

    Wir hoffen hier jemanden zu finden der die ganzen Stolpersteine an die Öffentlichkeit bringt.
     
  2. nordanney

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    Dann ist die Architektin Eure Sachverständige, die Ihr hinzugezogen habt?
    Ich hoffe, Ihr habt für diese Leistungen nicht bezahlt und alle Mängel jeweils schriftlich angemeldet.

    Am Ende habt Ihr kein "besonderes" Problem, sondern ein häufig vorkommendes (in welcher konkreten Ausgestaltung auch immer - bei Euch Pfusch an der Gründung). Das hat absolut nichts mit dem Verbraucherbauvertrag zu tun. Der kann vor Pfusch nicht schützen.

    Zum Thema Zuständigkeiten verweise ich gerne auf das Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 8. März 2019 (Az. 12 U 62/18) - ein Unternehmer haftet auch für die Fehler in der Planung eines Bauvorhabens, wenn er diese Planung nicht selbst erstellt hat.

    Und zum Abschluss: Auch wenn Du es nicht hören möchtest. Aber das Problem wird tatsächlich niemanden in der Öffentlichkeit interessieren. Ein im extrem frühen Stadium einer Baumaßnahme festgestellter Mangel ist höchstens ein Fall für Anwälte. Es ist zwar mehr als nichts passiert, aber da Ihr hoffentlich für die Mangelleistung nicht bezahlt habt, ist der Schaden auch überschaubar und nicht existenzbedrohend.
     
  3. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Vielen Dank für deine Rückmeldung. Leider ist die Situation bei uns doch gravierender als du vielleicht angenommen hast. Mittlerweile beläuft sich der Schaden auf über 106.000 Euro, und niemand der Beteiligten übernimmt die Verantwortung.

    Alle Parteien, vom Tiefbauer bis hin zum Fertighaushersteller, berufen sich auf das Bodengutachten. Leider ist derjenige, der das Gutachten erstellt hat, verstorben, was die Situation noch schwieriger macht. Obwohl das zweite Bodengutachten eine Flächengründung bestätigt hat, wird dies weitgehend ignoriert.

    Die Architektin war keine von uns beauftragte Sachverständige, sondern eine Kooperationsarchitektin des Fertighausherstellers. Auch nachdem wir mehrfach Bedenken geäußert haben – etwa, weil in der Nachbarschaft Pfahlgründungen verwendet wurden –, hat sie nicht reagiert und lediglich darauf verwiesen, dass der Tiefbauer bei den Erdarbeiten sehen würde, was unter der Oberfläche liegt. Leider hat auch der Tiefbauer seine Verantwortung nicht wahrgenommen: Er hat den Plattendruckversuch, der nicht den Anforderungen entsprach, kommentarlos weitergeleitet. Der Fertighaushersteller und der Bodenplattenbauer haben diesen ebenfalls nicht überprüft und trotzdem die Bodenplatte gegossen.

    Nach etwa sechs Monaten stellte sich heraus, dass die Bodenplatte abgesackt war. Glücklicherweise war das Haus noch nicht darauf errichtet worden, aber der Schaden war bereits groß. Die Verantwortung schiebt nun jeder auf den anderen: Der Fertighaushersteller sagt, wir seien schuld, weil wir die Tiefbauarbeiten und das Gutachten beauftragt haben. Der Tiefbauer sieht sich ebenfalls nicht in der Pflicht, und die Architektin behauptet, sie habe sich nur an das Bodengutachten gehalten.

    Was die Situation noch komplizierter macht, sind die steigenden Kosten, die wir tragen müssen. Wir haben die Abrisskosten der Bodenplatte übernommen, mussten eine komplett neue Bodenplatte anfertigen lassen und sollen jetzt auch noch Verzugszinsen an den Fertighaushersteller zahlen. Durch all das ist der Schaden auf eine erhebliche Summe von 106.000 Euro angewachsen. Es ist frustrierend, dass wir trotz mehrfacher Anwaltswechsel keine Fortschritte sehen. Die Kosten laufen weiter, und das Vertrauen in alle beteiligten Parteien ist stark erschüttert.

    Am Ende stehen wir da und tragen die gesamten Konsequenzen, obwohl wir als Bauherren alles Erdenkliche getan haben, um auf mögliche Mängel hinzuweisen und eine Lösung zu finden.
     
  4. nordanney

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    Ist trotzdem noch "überschaubar" im Vergleich zu den schweren Fällen, wenn nach ner halben Million Baukosten das Haus am Ende nicht beziehbar ist.
    Sorry, Kardinalfehler.
    Doofe Frage, aber warum seid Ihr in Vorleistungen getreten, ohne die Situation zu klären?
    DAS ist tatsächlich frustrierend. Wobei die Situation je recht einfach ist.
    Das mach Ihr aktiv. Niemand hat Euch gezwungen. Ihr hättet viel früher (bei Baubeginn) mit einem eigenen Sachverständigen arbeiten müssen und nicht auf Eure Kosten ohne Klärung weiterarbeiten lassen sollen.
    Auch das ist nicht Eure Aufgabe, sondern die Eures Sachverständigen und des Anwalts.

    Es tut mir persönlich total leid, wie schrecklich Eure Situation gerade ist. Kann ich gut nachvollziehen. Aber leider müsst Ihr Euch auch ganz kräftig an die eigene Nasen fassen.
     
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  5. BaUT

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    Naja - da ist wohl einiges schief gelaufen!
    Ich kann aus dem Gejammer aber nicht erkennen, wer den Fehler gemacht hat:
    War das Bodengutachten mangelhaft?
    Hat der Statiker die Gründung fehlerhaft geplant?
    Hat die Architektin/Gutachterin die beiden nicht ordentlich koordiniert?
     
  6. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Danke für deine ausführliche Antwort. Allerdings gibt es ein paar Punkte, die ich klarstellen möchte:

    Zum Thema "überschaubarer Schaden": Ja, aktuell sind wir bei 106.000 Euro, aber es ist wichtig zu betonen, dass die Summe durch Verzögerungen und Bereitstellungszinsen kontinuierlich wächst. Jeden Monat kommen weitere Kosten hinzu. Es wird also nicht überschaubar bleiben, wenn sich die Angelegenheit weiter hinzieht.

    Bezüglich der Architektin: Wir wussten nicht, dass sie eine Kooperationsarchitektin des Fertighausherstellers ist. Das stellte sich erst im Verlauf heraus. Uns wurde gesagt, dass diese Architektin bereits Erfahrungen mit dem Fertighaushersteller hat und daher empfohlen wurde. Natürlich hätten wir uns einen unabhängigen Sachverständigen gewünscht, aber die Kommunikation war von Anfang an nicht transparent. Außerdem hätten wir die Unterlagen nur gegen Mehrkosten vom Fertighaushersteller bekommen – was uns vor eine schwierige Entscheidung gestellt hat.

    Zum Thema Vorleistung: Hier sind wir einem „tollen“ Anwalt gefolgt, der meinte, wir dürften den Bau nicht verzögern, sonst könnten wir später selbst für die Verzögerungen zur Verantwortung gezogen werden. Das war auch einer der Gründe, warum wir weitergemacht haben. Zudem haben wir bereits ein Sachverständigengutachten, aber es bringt nichts, da die Versicherung und die Beteiligten einfach nicht zahlen wollen. Selbst wenn Gutachten die Verantwortung mehrerer Parteien bestätigen, wird die Zahlung verweigert und uns bleibt nichts anderes übrig, als zu klagen.

    Und dann ist da noch der Punkt: Was soll man tun, wenn alle Beteiligten – obwohl sie mit ihren eigenen Gutachten haften – nicht zahlen? Ein Rechtsstreit zieht sich über Jahre, und währenddessen zahlt man weiterhin Bereitstellungszinsen, kann nicht in das Haus einziehen und steht unter immensem Druck. Uns bleibt doch fast keine Wahl, als den Bau irgendwie voranzutreiben, auch wenn es heißt, dass wir uns weiter verschulden.

    Wir haben wirklich alles schriftlich festgehalten, Beweise gesammelt und Gutachten eingeholt – es hilft uns nur wenig, weil Anwälte immer darauf hinweisen, dass es vor Gericht anders ausgelegt werden könnte. So einfach, wie du das darstellst, ist es leider nicht.
     
  7. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Du hast recht, es ist nicht nur das Bodengutachten, das problematisch war. Vor Ort wurde mit dem Tiefbauer, der Architektin und dem Fertighaushersteller besprochen, dass der Tiefbauer die Arbeiten stoppen soll, wenn der Boden nicht den Angaben im Bodengutachten entspricht. Der Tiefbauer hat sich allerdings nicht daran gehalten. Stattdessen hat er den Boden einfach ausgetauscht und Sand aufgefüllt, ohne zu prüfen, ob der Boden wirklich tragfähig war.

    Zudem hat er nicht einmal die erforderliche Tiefe erreicht. Beim zweiten Bodengutachten, das nach dem Absacken der Bodenplatte durchgeführt wurde, stellte sich heraus, dass der Tiefbauer mitten in einer Torfschicht aufgehört hat, den Boden auszutauschen. Das bedeutet, dass er nicht einmal die Angaben aus dem ersten Gutachten befolgt hat. Diese Nachlässigkeit führte dazu, dass die Bodenplatte nicht nur absackte, sondern sich auch noch verdrehte.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Plattendruckversuch. Dieser zeigte klar, dass die erforderliche Tragfähigkeit nicht erreicht wurde, was vom Fertighaushersteller gefordert war. Weder der Bodenplattenhersteller noch der Fertighaushersteller haben die Ergebnisse des Plattendruckversuchs überprüft – was sie hätten tun müssen.

    Während der Aushubarbeiten für die Fundamente wurde außerdem Wasser in einer Höhe entdeckt, in der es laut Gutachten nicht sein sollte. Auch das haben wir gemeldet, aber es wurde ignoriert und die Arbeiten wurden einfach fortgesetzt.
     
  8. GenNextBuild

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    Ja, natürlich sind wir als Bauherren dafür verantwortlich, dass man heutzutage niemandem mehr vertrauen kann – weder Fachfirmen, Gutachten, Architekten, Sachverständigen, noch Anwälten. Ein Anwalt sagt einem, man müsse den Bau unbedingt vorantreiben, um nicht selbst für Verzögerungen verantwortlich gemacht zu werden, während ein anderer Anwalt meint, es könnte trotzdem problematisch werden – trotz aller schriftlichen Nachweise, die wir erbracht haben. Denn am Ende läuft es immer darauf hinaus, dass man wahrscheinlich nur einen Vergleich macht, damit sich alle Beteiligten noch irgendwie die Taschen füllen können.

    So sieht es aus: Unser Rechtssystem ist mittlerweile ziemlich kaputt. Einen guten Anwalt zu finden, besonders im Baurecht, ist fast schon eine Mission Impossible. Es scheint, als sei das eigentliche Ziel vieler Anwälte, den größtmöglichen Profit für sich selbst herauszuholen. Und das soll dann verbraucherschutzfreundlich sein? Wenn man als Verbraucher trotz schriftlicher Nachweise und Beweise immer in Vorleistung gehen muss – sei es bei den Anwaltskosten oder bei der Durchsetzung seiner Rechte?
     
  9. Holzhaus61

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    Also, bis jetzt lese ich erst mal nur Gejammer.

    Fakten: Wer hat wen, wann, womit beauftragt?

    Also: Fertighausbauer ist klar
    Architektin? Vor allem, was war Ihre Aufgabe?
    Erdbauer?
    Bodenplattenbauer?
    Bodengutachter, vor allem, wann?
    usw usw.
     
  10. nordanney

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    Noch einmal. Du als Verbraucher musst gar nichts machen und Dir glaubt man auch nicht, da nur Laie und kein Gutachter. Nur diese können die "Beweise" in dann auch verwertbare Dokumente umwandeln. Und es zwingt Dich niemand zu Vorleistungen!
    @BaUT und @Holzhaus61 haben auch schon konkrete Fragen gestellt.
    Bitte beantworte diese, damit Dir weitergeholfen werden kann. Und mach nichts ohne eigenen Gutachter, der DEINE Interessen vertritt (und von Dir bezahlt wird). Was die Architektin oder sonstige Angestellte des Fertighausbauers sagen, kann man sich eigentlich denken. Sind nichts anderes als dessen Gehilfen, die in seinem Interesse antworten bzw. nicht für Dich arbeiten.
     
  11. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Fakten und Beauftragungen:

    1. Fertighaushersteller:

    Verantwortlich: Der Fertighaushersteller war nicht nur für den Bau des Hauses, sondern auch für die Bodenplatte verantwortlich. Ein Bauleiter wurde erst nach dem Bauanlaufgespräch hinzugezogen und war nicht vor Ort, um die Erdarbeiten zu überwachen.



    2. Architektin (Kooperationsarchitektin):

    Aufgabe: Die Architektin, die uns vom Fertighaushersteller vorgeschlagen wurde, sollte laut eigener Aussage nur für die Planung verantwortlich sein. Sie wurde uns empfohlen, weil sie bereits Erfahrung mit den Abläufen des Fertighausherstellers hatte. Obwohl sie theoretisch bis zur Bodenplatte zuständig war, übernahm sie laut eigener Aussage nicht die Überwachung der Arbeiten vor Ort.



    3. Tiefbauer (lokales Unternehmen):

    Verantwortlich: Wir haben einen örtlichen Tiefbauer für die Erdarbeiten beauftragt, weil er die Gegend und die Bodenverhältnisse kannte. Es wurde jedoch später klar, dass er weder die erforderliche Tiefe beim Bodenaustausch erreicht hat noch auf das Auftreten von problematischen Bodenschichten reagierte, obwohl vereinbart war, dass er die Arbeiten stoppen sollte, wenn die Bodenverhältnisse nicht mit dem Bodengutachten übereinstimmen.



    4. Bodengutachten:

    Erstellt: Das Bodengutachten wurde von uns bereits im Oktober 2021 beauftragt und erstellt, um vor dem Kauf des Grundstücks eine Vorstellung der Bodenverhältnisse zu haben. Es wurden sechs Bohrungen durchgeführt.

    Übergeben: Im Mai und Juni 2022 haben wir das Gutachten dem Fertighaushersteller und der Architektin übergeben. Der Fertighaushersteller wollte kein eigenes Gutachten anfertigen und hat das von uns gestellte übernommen.

    Zusätzliche Informationen: Nachdem wir in die Gegend gezogen sind, haben uns Nachbarn darauf hingewiesen, dass der Boden nicht so sein könne, wie im Gutachten beschrieben, und dass in der Gegend häufig Pfahlgründungen verwendet werden. Diese Hinweise haben uns veranlasst, Bedenken anzumelden, aber es wurde nichts unternommen, um die Angaben im Gutachten weiter zu prüfen oder anzupassen.
     
  12. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Ja, natürlich ist mir bewusst, dass ich als Verbraucher und Laie in Baufragen oft nicht ernst genommen werde. Und es ist auch richtig, dass nur Sachverständige Beweise in verwertbare Dokumente umwandeln können. Aber genau darum geht es ja. Uns wurde vom Fertighaushersteller auferlegt, ein Bodengutachten vorzulegen. Dieses Gutachten hat uns einen super Boden bescheinigt. Doch als wir in den Ort gezogen sind, kamen die Nachbarn und warnten uns, dass etwas nicht stimmen könne. Sie erzählten uns, dass hier eigentlich Pfahlgründungen notwendig sind, und das hat uns verunsichert.

    Also haben wir direkt beim Fertighaushersteller, der Architektin und auch dem Tiefbauer, der aus der Region stammt, Bedenken angemeldet. Der Tiefbauer sagte sogar: "Normalerweise wird hier gepfählt, aber ich schau mir den Boden mal an." Trotzdem wurde weitergemacht, ohne dass jemand reagiert hätte. Als wir später den Sachverständigen der DEKRA hinzugezogen haben, bestätigte er, dass alle Beteiligten Mitschuld tragen. Das bringt uns aber nichts, denn obwohl Sachverständige von den Parteien selbst aussagen, dass sie haftbar sind, wird das einfach ignoriert oder nicht anerkannt.

    Selbst wenn wir vor Gericht gehen, wird unser Gutachten nicht entscheidend sein. Der Richter wird einen neuen Sachverständigen hinzuziehen und wir zahlen weiterhin, ohne dass es wirklich vorangeht.

    Und natürlich zwingt mich die Bank, das Darlehen zu verwenden. Andernfalls droht eine Kündigung. Der Tiefbauer hat bereits sein Geld bekommen, da der Plattendruckversuch von niemandem überprüft wurde und der Fehler erst im Nachhinein festgestellt wurde.

    So einfach, wie du es darstellst, ist es leider nicht.
     
  13. Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Fehler in einem Baugrundgutachten gehen leider immer zu Lasten des Bauherrn. Nennt sich nicht umsonst Baugrundrisiko. Der Bauherr kann hier also lediglich versuchen, die Haftpflichtversicherung des Baugrundgutachters in Anspruch zu nehmen. Die Architektin könnte man versuchen gesamtschuldnerisch mit beizuladen ... das dürfte aber nach den bisherigen Informationen eher nur Anwälte reich machen.

    Ein Bauunternehmer, der auf Grundstück des Bauherrn ein Bauwerk errichtet, verlässt sich auf die Angaben des Bauherrn. Der Bauherr liefert ein falsches Baugrundgutachten liefert und erfährt/befürchtet später von der Fehlerhaftigkeit dieses Gutachtens: dann ist es seine Pflicht, dieses unverzüglich korrigieren zu lassen und/oder dementsprechend den Weiterbau bis zum Vorliegen der Korrektur zu unterbinden.
    Diesen Baustop muss man aber dann auch durchsetzen - und nicht nur mal so ansagen!
    Wobei es im konkreten Fall natürlich auf die konkreten Formulierungen zum Thema "Baugrund" in den Bauverträgen abhängig ist.

    Der Bauunternehmer braucht auch kein eigenes Gutachten anfertigen lassen, zumal er ein solches vom Bauherrn für seine Kalkulation überreicht bekommen hatte. Bedenkenanzeigen des Bauherrn an den/die Bauunternehmer laufen dahingehend ins Leere. Im Gegenteil, ohne Durchsetzung der Untersagung des Weiterbaus kam der Bauherr auf Grund der Kenntnis der falschen Vorgaben in seinem Baugrundgutachten seiner Schadensminderungspflicht nicht nach. Worauf der Haftpflichtversicherer des Baugrundgutachtes nur wartet...
    Also genau wie geschrieben: "So einfach ist es leider nicht."
     
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  14. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Es stimmt zwar, dass das Baugrundrisiko grundsätzlich beim Bauherrn liegt, aber hier gibt es einige relevante Aspekte, die du nicht berücksichtigt hast.

    Als Laien müssen wir uns auf die von Fachleuten erstellten Gutachten verlassen, und wir haben alles unternommen, um Bedenken zu äußern, sobald es Anzeichen für Fehler gab.

    Wichtige Punkte, die dabei oft übersehen werden:

    1. Pflichten des Tiefbauers und Bauunternehmers: Der Tiefbauer wurde darüber informiert, dass er den Boden während der Arbeiten prüfen und bei Unstimmigkeiten stoppen muss. Das wurde vertraglich im Bauanlaufgespräch festgehalten. Stattdessen hat der Tiefbauer nicht nur weitergearbeitet, sondern den Plattendruckversuch, der unzureichende Tragfähigkeit zeigte, einfach weitergeleitet, ohne zu handeln. Dies stellt eine klare Verletzung seiner Sorgfaltspflichten dar.


    2. Gesamtschuldnerische Haftung: Es ist ein Irrtum, dass der Bauherr allein verantwortlich ist, wenn er das Bodengutachten bereitstellt. Der Fertighaushersteller und der Tiefbauer haben Prüfpflichten, insbesondere wenn Bedenken bezüglich des Bodens geäußert werden. Es gibt mehrere Urteile, die belegen, dass Bauunternehmer nicht einfach die Angaben des Bauherrn übernehmen dürfen, sondern eine fachliche Prüfungspflicht haben (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 8. März 2019).


    3. Pflicht zur Schadensminderung: Wir haben den Bauunternehmen und der Architektin unsere Bedenken mehrfach mitgeteilt, auch während des Aushubs, als Wasser in unzulässiger Höhe auftrat. Das war ein klarer Hinweis, dass die Bodenverhältnisse nicht den Angaben im Gutachten entsprachen. Dennoch wurde einfach weitergebaut. Ein Baustopp durch uns als Bauherren hätte wenig bewirkt, da uns immer wieder versichert wurde, dass alles in Ordnung sei und die Arbeiten weitergeführt werden können.

    Die Haftung liegt hier keineswegs allein beim Bauherrn, sondern auch bei den ausführenden Unternehmen, die ihren Prüf- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind.

    Der Tiefbauer hat nicht nur seine Prüfpflicht verletzt, indem er den Plattendruckversuch ohne weitere Maßnahmen weitergeleitet hat, sondern auch die geforderten Arbeiten aus dem Bodengutachten nicht vollständig ausgeführt. Im Bodengutachten wurde festgelegt, dass der Boden mindestens bis zu einer bestimmten Tiefe (mindestens 1 Meter) ausgetauscht werden muss, je nach den vor Ort festgestellten Bedingungen auch tiefer. Doch der Tiefbauer hat in einer Torfschicht aufgehört, den Boden auszutauschen, obwohl es seine Aufgabe gewesen wäre, dies bis zu einer tragfähigen Schicht fortzuführen. Der Austausch des Bodens war unvollständig und somit nicht den Vorgaben entsprechend.

    Bedeutung eines Bodengutachtens:

    Ein Bodengutachten ist für die Planung eines Bauprojekts essenziell, um einen ersten Eindruck der Bodenverhältnisse zu bekommen. Es dient als Grundlage für die Planung, zeigt jedoch nur punktuelle Ergebnisse an den Stellen, an denen Bohrungen durchgeführt wurden (hier sechs Bohrungen). Ein Gutachten kann nicht alle örtlichen Abweichungen erfassen, wie z.B. eine versteckte Torflinse. Genau deshalb ist es entscheidend, dass während der Bauarbeiten der tatsächliche Boden überprüft wird. Wenn Probleme oder Abweichungen auftreten, wie es bei unserem Fall durch das Auftreten von Torf und Wasser im Bereich der Fundamente der Fall war, ist es die Pflicht der ausführenden Unternehmen, diese Abweichungen zu melden und die Arbeiten zu stoppen. Das wurde jedoch ignoriert.

    Zweites Bodengutachten:

    Das zweite Bodengutachten, das im Rahmen der Schadenssuche erstellt wurde, ergab, dass eine Flächengründung möglich ist, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Boden tiefer ausgetauscht wird. Dies bestätigt erneut, dass der Tiefbauer nicht nur den Boden nicht tief genug ausgetauscht hat, sondern auch seine Pflicht vernachlässigt hat, den Zustand des Bodens während der Arbeiten zu überprüfen. Selbst das ursprüngliche Bodengutachten wies darauf hin, dass der Boden mindestens bis zu einer Tiefe von einem Meter ausgetauscht werden muss, bei Bedarf auch tiefer. Der Tiefbauer hat also klar gegen die Vorgaben des Gutachtens verstoßen und kann sich nicht darauf berufen, dass das Gutachten fehlerhaft war.

    Schlussfolgerung:

    Es ist daher unzutreffend zu behaupten, dass allein der Bauherr für das fehlerhafte Bodengutachten haftet. Der Tiefbauer hatte nicht nur die Pflicht, den Boden gemäß den Gutachtenvorgaben auszutauschen, sondern hätte bei erkennbaren Abweichungen (z.B. dem Auftreten von Torf oder Wasser) die Arbeiten stoppen und eine Korrektur herbeiführen müssen. Alle beteiligten Parteien tragen in diesem Fall eine Mitverantwortung, da sie ihren Prüf- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind.
     
  15. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wer hat denn die Baugrube und Sohle abgenommen? Ich lasse da eigentlich immer nochmal den Bodengutachter kommen.
     
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    Es ist nicht so einfach. Als Bauherr bin ich grundsätzlich kein Experte für Baugrundfragen und muss mich auf Fachleute verlassen können. In meinem Fall habe ich meine Bedenken rechtzeitig geäußert, aber mir wurde von mehreren Fachleuten, darunter der Fertighaushersteller und die Architektin, versichert, dass das Bodengutachten ausreichend ist. Ich kann als Laie nicht verpflichtet sein, jedes Mal ein neues Gutachten in Auftrag zu geben, wenn mir gesagt wird, dass alles in Ordnung ist.


    ---

    Vertrauen auf Fachleute und Prüfpflicht:

    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach festgestellt, dass der Bauherr sich auf Gutachten verlassen darf. Die Prüfpflicht liegt bei den Fachfirmen (z.B. der Tiefbauer), die während der Arbeiten erkennen müssen, wenn etwas nicht stimmt. Der Tiefbauer hätte z.B. den Torfboden erkennen und die Arbeiten sofort stoppen müssen. Stattdessen hat er einfach weitergearbeitet, obwohl das Bodenmaterial nicht wie im Gutachten beschrieben war.

    Prüf- und Hinweispflicht der Fachfirmen:

    Die Fachfirmen haben eine klare Prüf- und Hinweispflicht. Sobald während der Bauarbeiten Probleme auftreten, müssen sie diese dem Bauherrn melden und die Arbeiten stoppen. Dass dies nicht passiert ist und weitergearbeitet wurde, obwohl die Bodenverhältnisse nicht stimmten, ist nicht meine Verantwortung, sondern die der Tiefbauer und des Fertighausherstellers.


    ---

    Zusammengefasst:
    Es ist nicht allein meine Pflicht als Bauherr, bei Bedenken sofort neue Gutachten zu erstellen oder Baustopps zu erzwingen. Wenn Fachleute die Ausführung übernehmen und mir versichern, dass alles passt, liegt die Verantwortung bei ihnen.
     
  17. GenNextBuild

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    Wir haben nicht gewusst, dass wir den Bodengutachter erneut beauftragen müssen, um die Baugrube und die Sohle abzunehmen, da uns dies von keinem der Beteiligten mitgeteilt wurde. Stattdessen wurde uns gesagt, dass der Tiefbauer eine Facharbeitererklärung abgeben müsse und den dynamischen Plattendruckversuch durchführen soll, um die Tragfähigkeit des Sandkoffers zu prüfen.

    Laut einem später (nach Absackung der Bodenplatte) hinzugezogenen Sachverständigen haben die Werte des Plattendruckversuchs nicht einmal die vom Fertighaushersteller vorgegebenen Anforderungen erfüllt, geschweige denn die Standardwerte. Als Laie kann ich solche technischen Werte nicht interpretieren, und ich habe mich auf die Expertise der Fachleute verlassen, die mich in diesem Punkt hätten informieren müssen.

    Dass solche Prüfungen notwendig sind, sollte von den Fachleuten angemerkt werden, da ich als Bauherr die technischen Hintergründe und Anforderungen nicht einschätzen kann.
     
  18. Oehmi

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    Wusste der Tiefbauer welche Werte erreicht werden müssen?
     
  19. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Ja, der Tiefbauer wusste, welche Werte erreicht werden mussten, da er das Bodengutachten erhalten hatte. Laut Bodengutachten hätte eine Tragfähigkeit von 60 MN/m² unter der Bodenplatte erreicht werden müssen. Der Sachverständige hat bestätigt, dass selbst der durchschnittliche Mindestwert von 45 MN/m² nicht erreicht wurde. Tatsächlich wurde ein dynamischer Wert von 17,67 MN/m² gemessen, was umgerechnet auf den statischen Wert nur 35,34 MN/m² ergibt. Dies liegt deutlich unter den Anforderungen. Zudem wurde eine ungewöhnlich hohe Setzung von 1,919 mm festgestellt, wobei nur 0,3 bis 1,5 mm zulässig wären.

    Dennoch hat er dies ohne Kommentar so 1 Tag vor Bodenplatte an den Fertighaushersteller/Bodenplattenhersteller und uns weitergeleitet und meinte es wäre alles in Ordnung.
     
  20. GenNextBuild

    GenNextBuild

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    Der amüsante Teil ist jedoch, dass der Tiefbauer nicht einmal den Boden in der Tiefe ausgetauscht hat, wie es das Bodengutachten gefordert hatte. Stattdessen hat er zunächst das Grundstück mit 30 bis 40 cm Erde aufgefüllt, da es tiefer lag, und hat erst ab dieser erhöhten Schicht mit dem Bodenaustausch begonnen. Das bedeutet, dass der Tiefbauer von den mindestens geforderten 1 Meter nur etwa 40 - 50cm tatsächlich ausgetauscht hat. Diese erhebliche Abweichung wurde von der Versicherung des Tiefbauers einfach ignoriert, und der Fehler wurde auf angebliche Planungsmängel geschoben.
     
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Bauprobleme trotz Verbraucherschutz

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