Bauträger verklagen oder abschreiben?

Diskutiere Bauträger verklagen oder abschreiben? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe auf eure Meinungen und Ratschläge. Mein Mann und ich haben Anfang 2024 eine fertiggestellte...

  1. #1 Lisa1993, 20.07.2024
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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe auf eure Meinungen und Ratschläge. Mein Mann und ich haben Anfang 2024 eine fertiggestellte Doppelhaushälfte bei einem Bauträger gekauft. Ich bin aktuell im 8. Monat schwanger und wir haben leider aus Unwissenheit keinen Einbehalt vereinbart, der Kaufpreis ist also bereits komplett bezahlt.

    Bei der Abnahme hat unser Baugutachter Risse an zwei Seiten der Fassade entdeckt. Im Abnahmeprotokoll wurde durch unseren Baugutachter festgehalten, dass der Putz an beiden Hausseiten bis Mitte Mai komplett saniert werden muss. Der Bauträger hat das eingesehen und das Protokoll unterschrieben.

    Nach dem Kauf hat der Bauträger seine Tochter als neue Geschäftsführerin eingesetzt und eine neue, zweite Baufirma gegründet, in der sein Sohn Geschäftsführer ist. Diese neue Firma hat dieselbe Adresse wie die ursprüngliche Firma und bebaut gerade unser Nachbargrundstück.

    Anfangs hielt der Bauträger noch Kontakt und schickte Handwerker für kleinere Mängel aus dem Protokoll, wie fehlende Silikonleisten. Gegen Ende der Frist hat er uns, nach mehrmaligen schriftlichen Aufforderungen, versprochen, die Hauswände bis Mitte Juni zu sanieren. Jedes Mal, wenn wir kurz vor der Klage standen, gab er uns „sein Wort als Ehrenmann“, die Fassade bis Mitte Juni zu sanieren. Seit Mitte Juni hat er dann den Kontakt komplett eingestellt. Auch außergerichtliche Versuche unseres Anwalts wurden ignoriert.

    Nun stehen wir vor der Frage, ob wir klagen sollen. Laut Anwalt ist die Situation rechtlich klar für uns, aber wir würden Anwalts- und Gerichtskosten verlieren, wenn die ursprüngliche Baufirma nach der Klage insolvent geht. Das Verhalten des Bauträgers, seine Tochter als Geschäftsführerin einzusetzen und eine neue Firma mit derselben Adresse zu gründen, macht uns natürlich skeptisch.

    Was meint ihr dazu? Sollten wir das Thema einfach abschreiben und das Geld für unser bald kommendes Baby verwenden, oder ist es doch sinnvoll zu klagen?

    Danke im Voraus für euren Input!

    Liebe Grüße,
    Lisa
     
  2. Yilmaz

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    Klagen wird nichts bringen. Die Umschreibung der Firma hat man nicht umsonst gemacht.
    Selbst wenn Sie bei einer Rechtstreit gewinnen würden wird das ins leere laufen.
    Am besten eine Anzeige wegen betrug erstatten und die weitere Kunden warnen was vorgefallen ist…
     
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  3. #3 Fred Astair, 20.07.2024
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    Sorry, woher sollen wir die Lottozahlen von nächster Woche wissen?
    Wenn Euch der Anwalt schon nicht zur Klage rät, und das hat er sicher ungern gemacht, sollte das Zeichen genug für Euch sein.
    Niederschwellig würde ich schon kämpfen. Vielleicht kann man auch die örtliche Presse neugierig machen, falls der Bauträger bekannt ist und einen Ruf hat?
     
  4. SIL

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    Es wurde der CEO gewechselt, lt dem Vortrag sehe ich erstmal keine Veranlassung hier keine Klage zu führen.
    Aufgrund welcher Tatsache eine Anzeige ?

    Weder ist hier die Gesellschaftsform mitgeteilt noch weiteres , zumal der TE einmal BT und dann Baufirma schreibt.
     
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  5. Yilmaz

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    Es ist nicht mehr so einfach wie Früher das Bauträger betrügen.
    Mit Rechtsform hast du recht.
    Bei einer GmbH kann eine Insolvenzverschleppung eine Straftat darstellen.
    Sollte es eine Einzelfirma sein somit würde der Inhaber persönlich haften wovon ich nicht davon ausgehe…
     
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    Ich kann keinen Grund für Hoffnungen erkennen, der Bauträger könne aus seiner Funkstille jemals wieder auftauchen.
    Dagegen sehe ich jedoch Anzeichen dafür, er könne das Insolvenzhandwerk sehr gut verstehen.
     
  7. #7 Lisa1993, 20.07.2024
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    Hallo zusammen,

    @Yilmaz: Danke für deinen Hinweis. Es ist tatsächlich eine GmbH! Meinst du wirklich, dass es heutzutage schwieriger ist, durch eine Neugründung zu betrügen?

    @11ant: Deine Einschätzung, dass der Bauträger möglicherweise gut im Insolvenzrecht bewandert ist, gibt uns ebenfalls zu denken. Wir sind unsicher, ob wir in einem solchen Fall überhaupt Chancen haben, unser Geld zurückzubekommen.

    Wir haben uns sogar schon überlegt, ein nicht diffamierendes Schild wie "Bei Kaufinteresse gerne bei uns melden" in unseren Garten Richtung des nächsten Neubaus zu stellen, um Kaufinteressenten zu warnen.

    Liebe Grüße,
    Lisa
     
  8. SIL

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    Möglich, allerdings sind anerkannte Mangel nicht 'befreit' im Sinne der Negation selbst bei einem angestrebten INSV unabhängig ob i.L. v.l etc dazu wissen wir zu wenig , es gäbe als Nothilfe immer noch den 'vorsätzlichen Bereicherungsgrund' nachzuweisen ist schwer , im Grunde ist dies nichts für ein Forum , hier müsste ja beginnend mit dem not. KV alles vorliegen.
     
  9. SIL

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    Dazu kann ich nur abraten, dies bedingt strafrechtliche Konsequenzen.
    Alle Forderungen die vor einem INSV liegen fallen unstreitig in die Masse , da bereits die Mängel schriftlich attestiert sind ( hoffentlich schriftlich) werden diese voll übernommen, das Risiko ist natürlich das die Masse zu gering ist , das sollte aber euer Anwalt eruieren.
     
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  10. #10 Lisa1993, 20.07.2024
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    @SIL die Mängel sind im Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten und vom damaligen Geschäftsführer unterschrieben. Unser Risiko besteht aus meiner Sicht darin, dass die Insolvenzmasse im schlimmsten Fall die Anwalts- und Gerichtsgebühren nicht deckt und wir schlechter dastehen als ohne Klage.

    Liebe Grüße,
    Lisa
     
  11. 11ant

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    Kurz gesagt: vergeßt es.
    Dünnes Eis.
     
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