Grenzbebauung Doppelhäuser, Nachbar will aufstocken

Diskutiere Grenzbebauung Doppelhäuser, Nachbar will aufstocken im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir wohnen in einem Doppelhaus wobei die Nachbarshälfte nun lange leer stand. Nun wurde verkauft und unsere neuen Nachbarn wollen...

  1. bene90

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    Hallo zusammen,
    wir wohnen in einem Doppelhaus wobei die Nachbarshälfte nun lange leer stand. Nun wurde verkauft und unsere neuen Nachbarn wollen ihre Hälfte aufstocken (ähnlich wie unsere Hälfte).

    Allerdings steht unser Dachfirst und die Dämmung etwas auf das Dach der Nachbarn über, und auch bei uns wurde durch die Vorbesitzer aufgestockt, ob dies durch die Vorbesitzer unseres Hauses alles so sauber ist weiß ich nicht.

    Wir haben gegen das Vorhaben der neun Nachbarn nichts dagegen, aber ich habe Sorge darum wie das alles baulich sauber und sicher gelöst werden kann. Man wird definitiv unsere Bausubstanz auch anfassen müssen, wofür ich halt nicht zahlen möchte. PXL_20240706_070634339.jpg PXL_20240706_070641299.jpg PXL_20240706_070630476.jpg PXL_20240706_070643276.jpg
     
  2. #2 Holzhaus61, 06.07.2024
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    Aus der Sicht der neuen Nachbarn:

    Könntet Ihr bitte mal Eure unzulässige Überbauung zurückbauen? Oder wenn die auf den Trichter kommen, beim Bauamt mal die Rechtmäßigkeit zu prüfen.

    Da ist der Streit vorprogrammiert. Reden hilft. Kein Forum.
     
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  3. #3 Fred Astair, 06.07.2024
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    Das ist natürlich blöd.
    Dein frommer Wunsch mag verständlich sein. Ein Recht auf Erfüllung hast Du nicht.
     
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  4. SIL

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    Woher kommt diese Aussage, wenn ich richtig interpretiere wurde aufgestockt plus WDVS ( V ZR 115/20 , 25 cm überstehend sind als noch akzeptabel zu werten )
    Kosten kommen keine , euer Nachbar trägt alles inklusive der Dachdeckung respektive einer falls nunmehr erforderlichen Brand - und Schallschutzmaßnahme etc
     
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    Das Wort "Bausubstanz" finde ich hier sehr humorvoll ...
    ... und daß da alles so sauber war kann man wohl recht sicher verneinen.

    Deine sämtlich ungeschickte Bebilderung läßt leider herzlich wenig von der Gesamtsituation erkennen, und weder eine Aufstockung noch daß Euer Dachfirst (über was auch ?) überstünde. Erkennen kann man hier lediglich ein Zwerchhaus (Laiensprech: Gaube) bis auf die Kommunwand, mit Überbauung des Nachbarhauses um die Dämmung der über die Dachlinie hinaus aufgehenden Seitenwand, und wohl rundum eine beputzte Dämmschicht. Alles irgendwie nach dem Motto "wo ein Wille ist, ist auch ein Weg (aber nicht zwingend auch ein Plan). Immerhin scheint man bemüht gewesen zu sein, daß das Werk dicht bleibt (vmtl. inspiriert Dich das zur Anwendung des Wortes "Bausubstanz"). Das hat wohl ein Handwerker gemacht, der im Sinne von Reklamationsprophylaxe ordentlich gearbeitet hat. Aber ob das je einen amtlichen Stempel gesehen hat, wage ich zu bezweifeln.

    Zum technischen Aspekt Deiner Frage: wenn der Nachbar seine Hälfte "ähnlich aufstocken" (also ebenfalls seinen Dachraum mit einem Zwerchhaus ausbeulen) will, wird er wohl in gleicher Weise und Höhe die von Dir dort "aufgestockte" Kommunwand mitbenutzen, in seiner "Gaube" zur Innenseite dieser wand machen und die dann in seinem Zimmer befindliche Dämmung dort abbauen (oder glätten und tapezieren, was Dir egal sein kann). Die Dacheindeckung auf der Kommunwand wird im Bereich Deines Zwerchhauses an dessen Ortgang (wohl was Du den überstehenden First nennst) abgenommen und mit der Dacheindeckung seines Zwerchhauses wieder aufgelegt werden. Informiert Euch vor der Beantragung seiner Umbaumaßnahmen, nicht daß dadurch evtl. Schwarzbaumaßnahmen des Vorbesitzers Deiner Hälfte offenbar werden und das Bauamt zu entsprechenden Rechtsakten veranlassen. Laßt vor einer Antragstellung durch den Nachbarn sach- und rechtskundig prüfen, dabei alles was nicht bei "3" auf dem Baum ist ggf. nachgenehmigen zu lassen ;-)

    Nimm also schnellstmöglich Einblick in Eure Bauakte !
     
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  6. #6 Holzhaus61, 06.07.2024
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    Ach SIL, etwas zu zitieren ist eine Sache, es zu verstehen, eine völlig andere...

    Zitat: "...die an bestehenden Gebäuden für Zwecke der Wärmedämmung vorgenommen werden..."

    Hier ist es ganz offensichtlich kein bestehendes Gebäude/Gaube/Zwerchhaus gewesen, sondern ein Neubau Letzteres.. Guckt man auf die Dachpfannen, ja, da könnte man mit den 25 cm so gerade hinkommen, nimmt man dann noch den Dachüberstand dazu, dann ists komplett Essig. Es läge an der Partei es darzulegen, daß bei Neubau nicht mit vertretbaren Mitteln das hätte verhindert werden können.

    Wäre ich der Neunachbar, würde ich, falls der TE Rabatz machen würde, den Spieß umdrehen und auch Rabatz machen, mit der Folge, daß der TE möglicherweise das DIng abreißen kann.

    Also, auf gute Nachbarschaft.
     
  7. bene90

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    Wir wollen weder Rabatz noch sonst was dergleichen. 7nser Ansinnen ist lediglich das für die neuen Nachbarn und uns ein sauberes Ergebnis am ebder vorhanden ist.
     
  8. bene90

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    Ein freundliche Antwort oder sachlicher Beitrag wäre angebrachter als solche Sticheleien
     
  9. #9 Fred Astair, 06.07.2024
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    Neulinge, die uns die Regeln erklären, sind immer gern gesehen.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 07.07.2024
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    Echt? Ich sehe keine Gaube und auch kein Zerchhaus, sondern eine auf einem Foto nicht näher zu erkennende Aufstockung, weil Foto links abgeschnitten.

    Die Dämmung kommt natürlich wieder weg und je nach Bauart ist es eine hochgeführte Kommundwand oder in den Etagen darunter eine Doppelwand deren zweite Hälfte der Nachbar jetzt auch hochziehen muss.

    Bleibt noch der Dachüberstand, der über das Nachbarhaus ragt, der wird rückgebaut und ggfs. muss ein entsprechend hoher Wandüberstand aus Brandschutzgründen hergestellt werden.

    In wiefern das alles der neue Nachbar zahlen müsste ist unklar, meine Glaskugel sagt mir aber auch, dass hier der Fragesteller einen eigenen Anteil wird tragen müssen, denn ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das alles so rechtens ist, wie es bisher gebaut war.
     
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    Wenn wir da so grundlegend Unterschiedliches "erkennen", unterstreicht das nur meine Aussage von vorhin
    denn kurz zusammengefaßt lese ich hier in "weil Foto links abgeschnitten" schon die wesentlichste Übereinstimmung unseres "Erkennens" (besser gesagt: unserer Versuche einer Dalli-klick-Interpretation des Kaffeesatzes, wo geschickter eine Insbildsetzung der MitdiskutantInnen über die Situation hingehört hätte). Das ist eben leider der Evergreen unter den Newbie-Klassikern: das fehlende Bewußtsein dafür, den Glaskugelnebel mit einordenbaren Betrachtungen lichten zu müssen.
     
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  12. #12 VollNormal, 07.07.2024
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    Wieso meinst du, der Nachbar müsse den Teil deiner "Bausubstanz", mit dem sein Grundstück überbaut ist, auf eigene Kosten entfernen lassen?
     
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  13. #13 driver55, 07.07.2024
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    Woher wisst ihr (alle), dass das so unzulässig ist? Evtl. haben die damalige Nachbarn so zugestimmt (Baulast?).
    Auch ist die Aufstockung doch sicherlich so genehmigt worden (Bauantrag?)

    Und, was kann ein Neubesitzer für die baulichen Änderungen des Vorbesitzers? Also manchmal frage ich mich hier schon!:mauer
     
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  14. #14 VollNormal, 07.07.2024
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    Da kann er regelmäßig nichts zu. Er hat diese aber mitgekauft, mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben.
     
  15. #15 Holzhaus61, 07.07.2024
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    Du hast gelesen?
    Zitat: und auch bei uns wurde durch die Vorbesitzer aufgestockt, ob dies durch die Vorbesitzer unseres Hauses alles so sauber ist weiß ich nicht"

    Als Käufer (TE) sollte man wissen, ob es eine Baugenehmigung gibt....
     
  16. Dimeto

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    ... gebe ich gerne. Was ist die Frage?
     
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