Wilder Verband Verblend - Anzahl der Köpfe/Binder pro m2

Diskutiere Wilder Verband Verblend - Anzahl der Köpfe/Binder pro m2 im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen. In den Standardausschreibungen meines Arch-Büros für den Verblend als Wilder Verband wird immer geschrieben, dass 14-18 Stk. Köpfe...

  1. #1 archilex, 21.06.2024
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    Hallo Zusammen. In den Standardausschreibungen meines Arch-Büros für den Verblend als Wilder Verband wird immer geschrieben, dass 14-18 Stk. Köpfe pro Quadratmeter zu verwenden sind. Die Firmen jammern, dass das zu viel des Guten ist und wollen weniger machen.
    Weiß jemand mehr dazu? Ist die geforderte Anzahl tatsächlich zu hoch gegriffen oder wollen die Firmen nur sparen?
     
  2. #2 VollNormal, 21.06.2024
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    Aber vermutlich möchten sie zum angebotenen Preis abrechnen.

    Ihr wollt eine bestimmte Anzahl Köpfe in der Fläche sehen (das ist doch sicherlich ein wesentlicher Bestandteil des optischen Gesamteindrucks), die Unternehmen haben auf die ausgeschriebene Leistung geboten, dann sollen sie auch so ausführen. Schließlich bestimmt immer noch der Bauherr, wie die Bude aussehen soll.
     
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  3. #3 archilex, 21.06.2024
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    Hallo VollNormal,
    Danke für die Antwort.
    Ja, so argumentieren wir auch im Zweifelsfall. Ich würde gerne aber es auch für mich wissen, was so üblich ist. Ist der Bauherrenwunsch zu viel des Guten, oder ist die Anzahl noch angemessen? Eine Regelung zu diesem Punkt, habe ich bisher nicht finden können.
     
  4. #4 BaUT, 21.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 21.06.2024
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    1. Es zählt was im Vertrag steht!
    2. Bei wildem Verband MUSS in einer Läuferschicht nach spätestens 5 Läufern ein Kopf kommen.

    Wie hoch sind denn eure Steine? Wieviel Schichten kommen auf eine Höhe von 1m? 12 oder 15?
    Wenn wir von von einem dünnen Steinformat ausgehen (15 Schichten pro Meter Höhe), dann müssen gemäß der Fachregeln mindestens 11 Köpfe auf den Quadratmeter!

    Berechnung:
    5 Läufer + 1 Kopf = 1,375 m (Länge)
    Also spätestens alle 1,375 m liegt ein Kopf pro Schicht.

    Bei 15 Schichten Pro Meter Höhe:
    15 / 1,375 = 10,9
    also müssen mindestens 11 Köpfe pro m² vorhanden sein.

    Grundsätzlich gilt aber nicht die Mindestanforderung der Fachregel, sondern der Vertrag zuerst.
     
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  5. #5 archilex, 21.06.2024
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    Es ist NF. Also 12 Schichten
     
  6. #6 Fabian Weber, 21.06.2024
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    Wir hatten zuletzt auch zu viele Köpfe in der Ausschreibung, dann haben wir eine Musterfläche anlegen lassen und das war dann die Vorgabe.

    Viel Spaß beim Köpfe zählen auf dem Foto. IMG_0715.jpeg
     
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    Wenn sowas von den Firmen kommt ist meine erste Frage, wie sie es denn machen wollen würden und welchen Preis sie dafür anbieten.

    Ansonsten ist der Vorschlag von Fabian mit der Musterfläche eine sehr gute Vorgehensweise, um auch Diskussionen mit dem Bauherren vorzubeugen. Manche haben da so gar kein Vorstellungsvermögen. Und man kann daran auch gleich die Fugenfarbe festlegen.
     
  8. #8 Fabian Weber, 21.06.2024
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    Eigentlich ergibt sich die Anzahl der Köpfe von ganz alleine beim wilden Verband, wenn man die anderen Verlegeregeln einhält. Wenn Du nämlich zu viele Köpfe hast, dann treten plötzlich andere Fehler im wilden Verband auf, z.B 6er Treppen oder Köpfe übereinander in der übernächsten Reihe usw.

    Am besten Du zeichnest mal auf, was Du gerne möchtest.
     
  9. #9 Fabian Weber, 21.06.2024
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    Genauso haben wir es dann auch gemacht und zwei verschiedene Fugenfarben bemustert. IMG_0716.png
     
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    Na dann:
    Berechnung:
    5 Läufer + 1 Kopf = 1,375 m (Länge)
    Also spätestens alle 1,375 m liegt ein Kopf pro Schicht.

    Bei 12 Schichten Pro Meter Höhe:
    12 / 1,375 = 8,7
    also müssen mindestens 9 Köpfe pro m² vorhanden sein.
     
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    1. wieso "Standard"ausschreibungen - reden wir von Geschoßwohnungsbau ? - bei EFH will nach meiner Wahrnehmung jedes Baupaar - am liebsten noch sie und er eigentlich unterschiedlich - etwas anderes und auf siebzehn Millionen verschiedene Varianten noch eine persönliche Extravaganz draufsetzen.
    2. Köpfe pro qm Ansichtsfläche sind ohne Bezug auf das Format DF/NF/Kloster/superspeziell Quatsch.
    Es sei denn, das erklärte Ziel des Verbandes mit Köpfen besteht im "faken" einer massiv im Format der Fassadensteine gemauerten Wand.

    0. haben in einem Verblendmauerwerk Köpfe rein logisch überhaupt nichts zu suchen, da es dabei keine Binder gibt. Den Begriff des wilden Verbandes würde ich hier also stets als unregelmäßigen Läuferverband interpretieren, wobei ggf. Läufer in der "Länge" dreiviertel Kopf langer Steine eingestreut werden könnten.

    Ceterum censeo, ein Verblendmauerwerk wird entweder von akkuraten Virtuosen mit Liebe hergestellt oder im Ergebnis so oder so zum Abgewöhnen aussehen, das kann dann eine höhere Zahl von "Astlöchern" nicht retten.

    Das Gesamtbild aus Verband, Farbstreuung der Klinker, Mörtel-Stein-Farbtonkontrast, Vorderkantenplanheit und Fugentiefe ist bei EFH-Bauherren ohnehin im Ergebnis meistens "falsch" im Sinne ihrer vorherigen Vorstellungen ;-(
     
  12. BaUT

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    Klar - Verblendmauerwerk ist doch immer ein Fake.
    Welcher Verband dann dabei vorgegaukelt wird bleibt Architektenempfehlung und Bauherrenentscheidung. Da ist doch nix gegen zu sagen.

    Viel geschrieben und doch nicht mal auf die Definition "Wilder Verband" eingegangen. Schade!
    ...und offenbar auch nicht gelesen, dass es sich bei den Steinen um NF handelt.
     
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    Verblendmauerwerk ist zunächst einmal eine Fassadengestaltung, die keineswegs zwingend Vortäuschungsambitionen beinhalten muß. Das kann ganz banal eine Modeentscheidung sein, allseitig Schmuckfassaden herzustellen. Manche Bauherren wollen so einfach ein Stück Münsterlandwaterkant nach Bayern holen ;-) und selbstverständlich gönne ich ihnen den Spaß.

    Das ist natürlich skandalös, daß ich Dein Normenzitat nicht gesondert gewürdigt habe, muß also etwa auch bei 14-18 Zeilen eine Fußnote zu einer Deiner Reden eingebaut werden ?
    Auf das Format ist der TE erst in Beitrag #5 eingegangen, im Eingangspost (und daher auch in seiner "Standardausschreibung" sollte dies aber ebenfalls nicht fehlen).
     
  14. #14 Fabian Weber, 21.06.2024
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    Da muss man gar nichts interpretieren, der wilde Verband ist klar geregelt. Der Rest ist komplettes Kauderwelsch.
     
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    Wo auch immer da Kauderwelsch stehen soll: wenn es nur "einen einzigen original DIN wilden Verband" gibt und alle Varianten oder Variationen quasi normwidrig sind, erübrigen sich abweichende Ansichten freilich.
     
  16. #16 Fabian Weber, 21.06.2024
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    da…:)
     
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    Ach so, ´tschuldigung. Dreiviertel_STEIN / ANDERTHALB_Kopf meinte ich natürlich. Also auf DIN-formatige Klinker bezogen "17,5".
     
  18. #18 Fabian Weber, 21.06.2024
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    Ja das ein Dreiviertelstein ist im wilden Verband nicht zulässig. Höchstens an Ecken oder Fensteranschlüssen, jedoch nicht in der Fläche.
     
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    "Nicht zulässig" - auf die Idee, sogar die Wildheit noch zu "regeln", kann man auch nur im Famous German Overengineering kommen. Sollen die vielen Dreiviertelsteine, die ich in freier Wildbahn schon in wilden Verbänden gesehen habe, nun alle ihr hochnotpeinlichstes Verklagtwerden vor dem Obersten Klinkertribunal fürchten ?
     
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    Ja vor dem konsularischen fabianischen in Icke :winken
     
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