Anbaulast

Diskutiere Anbaulast im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe ein Haus in Hessen, bei dem Traufseitig eine Anbaulast besteht. In der Baulast steht Anbau, oder 6 Meter Abstand, sonst ist weiter...

  1. #1 Bauheld, 21.06.2024
    Bauheld

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    Hallo,
    ich habe ein Haus in Hessen, bei dem Traufseitig eine Anbaulast besteht. In der Baulast steht Anbau, oder 6 Meter Abstand, sonst ist weiter nichts beschrieben. Bei Anbau würde das heisen. "Deckungsgleicher Anbau mit geringen Abweichungen" Das Dach meimes Hauses ist ein 45° Satteldach.
    Der Nachbar möchte Deckungsgleich anbauen. Von meiner Traufe aus ein Dach 45° bis er 3 Meter von meiner Grenze entfernt ist, dann möchte er hochbauen. Ein Bebauungsplan giebt es für dieses Gebiet nicht.
    Weis vieleicht jemand ab welchem Abstand von der Grenze die Deckungsgleichheit grob verändert oder ganz ausgesezt werden kann, 3 Meter, 6 Meter oder sonstiges?
    Gruß
    Bauheld
     
  2. 11ant

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    Ich werde den Fachmann bestimmt nicht hinzurufen, bevor Du essentielle Informationen (Katasterauszug, Luftbild, Foto Deines Hauses) nachgelegt hast. Deiner Beschreibung nach möchte er an Deiner Traufe ein geneigtes Dach anschließen, und drei Meter "später" dann eine aufstrebende Wand stehen haben ? - das klingt in meinem Kopfkino alles andere als genehmigungswahrscheinlich.
     
  3. #3 JohnBirlo, 21.06.2024
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    Bei uns in Hessen mussten beide Häuser einen Abstand von 6m haben. Der Sachbearbeiter meinte man könnte eine Ausnahme bis 5,50m machen wenn der Nachbar zustimmt.
     
  4. Dimeto

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    Das ist inhaltlich und formell verwirrend. Einerseits soll nichts weiter beschrieben sein, andererseits sei ein deckungsgleicher Anbau gefordert, wobei die Anführungszeichen den Anschein eines Zitates erwecken. Um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden, wäre der genaue und vollständige Wortlaut der Baulast hilfreich. Am besten auch nicht der eventuell gekürzte Text auf dem Baulastenblatt, sondern die Formulierung in der Verpflichtungserklärung. Außerdem hilft das Datum der Eintragung die Erklärung historisch einzuordnen.

    Sobald Gebäudeteile nicht auf die Grenze gebaut werden, unterliegen sie den Abstandsflächenvorschriften (§6 HBO). Mal ein allgemeines Wohngebiet unterstellt müssen diese Gebäudeteile 3m Abstand zur Grenze halten, es sei denn, sie sind höher als 7,5m über dem natürlichen Gelände.
     
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