Zufahrt oder Zuweg bei Hinterlandbebauung

Diskutiere Zufahrt oder Zuweg bei Hinterlandbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich plane eine Hinterlandbebauung auf einem Grundstück im Familienbesitz. Aktuell läuft eine Bauvoranfrage, bei dem das Grundstück über...

  1. #1 Tobi234, 04.06.2024
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    Hallo,

    Ich plane eine Hinterlandbebauung auf einem Grundstück im Familienbesitz. Aktuell läuft eine Bauvoranfrage, bei dem das Grundstück über einen 3m breiten Zuweg erschlossen werden soll. Laut Gemeindeordnung müssen beim Neubau 2 Stellplätze gemäß EAR 2005 geschaffen werden.


    Screenshot_20240604_144330_Gallery.jpg
    Nun kam der Gedanke anstatt einer Zufahrt einen Zuweg zu machen und die Stellplätze an die Straße zu verlegen. Die Bewohner des vorderen Hauses würden dies besser finden, weil dann mehr von ihrem Garten bleibt. Laut Landesbauordnung (Schleswig-Holstein) reicht ein Zuweg, sofern der hinterste Teil des Neubaus nicht weiter als 50 muss von der Straße entfernt ist (das ist hier gegeben), und sofern sofern ein 2. Rettungsweg zur Verfügung steht (z.B. über ein Fenster in weniger als 8m Höhe, auch das ist hier gegeben). Der Zuweg müsste dann nur noch 1,25m breit sein, ich habe ihn im Anhang mit 1,5m Breite eingezeichnet. Die Stellplätze dürfen laut Gemeindeordnung bei Einfamilienhäusern auch hintereinander liegen. Somit ergibt sich im straßenseitigen Bereich eine Breite von 1,5m Weg + 2,5m Stellplatz = 4m.

    Screenshot_20240604_144342_Gallery.jpg

    Ich habe beim Bauamt nachgefragt ob diese Variante auch ok ist, er meinte aber dass dies nur im Rahmen einer modifizierten Bauvoranfrage beantwortet werden kann, was natürlich zu weiteren Verzögerungen führen wird. Aktuell hat er bereits die Zustimmung der Gemeinde vorliegen für die Anfrage mit der 3m Zufahrt, wartet aber mit dem Weiterleiten an den Kreis bis er von mir weiß welche Variante es denn nun werden soll. Wie ist eure Einschätzung? Ist die Variante mit dem Zuweg genehmigungsfähig?

    Vielen Dank für eure Einschätzung.

    P. S. : während der Bauphase muss natürlich auf jeden Fall eine breitere Baustraße eingerichtet werden.
     
  2. Dimeto

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    Ja, aber vollkommen unpraktisch. Aus persönlicher Erfahrung rate ich dringend davon ab.
     
  3. 11ant

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    Meinst Du eigentlich überhaupt wirklich ein Grundstück, oder eher nur Deinen zweiten Bauplatz auf dem nicht real geteilt bleibenden Familiengrundstück ?
     
  4. #4 Tobi234, 05.06.2024
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    Wir wollen das Grundstück schon real teilen, mit Teilungsvermessung und Grundbucheintrag usw.
    Faktisch wird es aber natürlich nicht so sein dass wir plötzlich ne Mauer zwischen den Grundstücke erstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt muss es also keine strikte Trennung zwischen den Grundstücken geben. Grundsätzlich sollen die Häuser aber auch einzeln veräußerbar sein.
     
  5. #5 ichweisnix, 05.06.2024
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    Wenn beide Autos da sind, wie parkt der hintere aus?
    Ich würde die Zufahrt lassen.
     
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  6. #6 Tobi234, 05.06.2024
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    Das ist sicherlich auch ein Argument. Ich selbst habe allerdings nur ein Auto (und bin alleinerziehend), so dass es für mich zunächst erstmal nicht relevant ist. Der zweite Stellplatz muss lediglich deshalb eingerichtet werden weil die Gemeindesatzung es so vorsieht. Und die Satzung gestattet hintereinander liegende Stellplätze. Aber es ist natürlich bei nem Hausbau sicherlich auch sinnvoll eine mögliche Änderung der Lebensumstände offen zu halten.
     
  7. #7 chris84, 05.06.2024
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    Ich würde die Zuwegung so gestalten, dass es technisch immer möglich ist, 3m Durchfahrtsbreite bis zum Haus zu haben, aber dennoch die Stellplätze vorne vorsehen.
    Für die Zuwegung z.B. Schotterrasen oder ähnliche Befestigung, die möglichst wenig versiegelt, im Zweifelsfall aber immer temporär befahrbar ist. Das klaut optisch weniger Garten und lässt alle Optionen offen.
    Autos dürfen sich ruhig auch hintereinander "stapeln" - je weniger "komfortabel" das Auto zu nutzen ist, desto häufiger wird auf Fahrrad oder Füße zurückgegriffen. Besser für die Umwelt und die Gesundheit :-)

    Bei der Zuwegung unbedingt Leerrohr verlegen, um ggf. später an den Stellplätzen Ladeeinrichtungen vorsehen zu können.
     
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  8. #8 Fasanenhof, 05.06.2024
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    Ich kann vor eurem Teilungsplan nur warnen.

    Als ich auf der Suche nach meinem Haus war, habe ich zahlreiche so geteilte Grundstücke gesehen. Altbau vorne, Neubau hinten im "Garten" bzw. auf der damals üblichen Siedlungsfläche. Das ist im Familienverbund aus der wirtschaftlichen Not gesehen ganz praktisch, aber man muss in diesem Fall beide Häuser als einzelne Objekte betrachten und sich fragen: Würde ich dieses Haus in diesem Schnitt mit dieser "Umbauung" kaufen wollen?

    Und das Ergebnis war bei mir und zahlreichen Häusern in dieser Einteilung: Nein.

    Versucht bitte folgendes für eure Teilungspläne:
    - 50/50 Aufteilung der Grundstücke
    - Parkplätze und Zufahrtswege so gestalten, dass keine Privatsphären gestört werden
    - Sichtachsen und Freiräume so gestalten, dass Teilung wie zusammen leben funktioniert

    in eurem Beispiel würde ich die Stellplätze links unten an die Grundstücksgrenze setzen, hintereinander wenn möglich da es für die Nutzung mehr Freiheiten bietet als 2 nebeneinander (Camper, Anhänger, Transporter über Standardlänge)
     
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  9. #9 Tobi234, 05.06.2024
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    Das entspricht auch so ungefähr dem Kompromissvorschlag den ich gerade gemacht habe: Ich ändere die Bauvoranfrage so ab dass geprüft wird ob die Situation mit dem Zuweg und den Parkplätzen an der Straße genehmigt wird, die Teilungsvermessung machen wir dann aber so dass die Erstellung einer 3m breiten Zufahrt möglich, so dass ich grundsätzlich die Möglichkeit habe mit dem Auto nach hinten zu fahren. Auch die Größenverhältnisse der Grundstücke wollen wir angleichen.

    Danke für den Tipp mit den Leerrohren.

    Ich bin auch eher Fahrradfahrer als Autofahrer, und dies wird sich noch verstärken wenn mein Versetzungsantrag durch ist. :-) In meiner idealen Zukunft habe ich gar kein Auto mehr. Das interessiert das Bauamt nur leider wenig :-)
     
  10. #10 Fasanenhof, 05.06.2024
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    Auch du wirst ohne eigenes Auto zahlreiche Autos zu Gast haben. Gäste von weiter weg, Handwerker, Dienstleister wie den Pflegedienst, etc. Ein Haus ohne Stellplatz ist einfach wirtschaftlich unflexibel.
    Die Vorgabe vom Amt zu den Stellplätzen ist nicht falsch, da sie auf der gemittelten Fahrzeuganzahl je Haus basiert.
     
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  11. #11 chris84, 05.06.2024
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    Und was machen die Häuser, bei denen die beiden Stellplätze mit den eigenen Autos belegt sind, wenn Gäste Handwerker und co. kommen? ;)
    Das gleiche was in solchen Fällen immer passiert: Auf der Straße parken.

    Wenn auf absehbare Zeit kein Auto mehr im Haushalt genutzt wird, würde ich - sofern es baurechtlich möglich ist - die Stellplätze auch mehr oder weniger unbefestigt lassen, zumindest so wenig versiegeln wie möglich. Eine Stellplatzvorhaltung würde ich aber in jedem Fall vorsehen.
     
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  12. 11ant

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    Das klingt nicht sehr zu Ende gedacht nach Widerruf des positiven Bauvorbescheides bei der Teilung, weil Deine Stellplätze danach auf "fremdem Grund" liegen ;-)

    Ich berate übrigens nicht nur in technischen Baufragen, daher kenne ich aus meiner Forentätigkeit und Praxis die Problematik der Ironie des Schicksals, die ein rechtzeitiger Blick von außen vermeiden kann. Nicht selten gehört in solchen Konstellationen der Hinterlieger zum Kreis der Erbberechtigten der Vorderhauspartei und es wäre bei nüchterner Betrachtung klüger (gewesen), das Vorderhaus zu übernehmen und statt des Eigenheimes für sich selbst für Tante Gertrud ein alternsgerechtes Austragshäusl auf den Hinterbauplatz zu setzen. Mit diesem Realteilungsunfug forciert der Stand der Normalsterblichen seinen Vermögensabstand zum Adel, weiter nichts.
     
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  13. #13 Tobi234, 05.06.2024
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    Der Bereich, auf dem die Stellplätze geschaffen werden sollen, soll Teil des Hinterlandgrundstücks werden.

    Andere Konstellationen, wie beispielsweise Übernahme des Vorderhauses, habe ich mit der Familie auch durchdiskuriert. Aber solche Diskussionen verlaufen nicht immer rational :-)
     
  14. 11ant

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    Im zweiten Fall auch ? - das wäre dann ein Grenzverlauf der "Marke Sonderbar".
    Ich würde sogar sagen: immer nicht rational. Solche Gespräche muß man neutral sachverständig moderieren, ich vermittele da gern.
     
  15. #15 Tobi234, 05.06.2024
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    Ja, auch im 2. Fall. Und ja, es wäre tatsächlich ein sonderbarer Grenzverlauf. Dein Wort in Gottes Gehörgang :-)
     
  16. #16 ichweisnix, 05.06.2024
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  17. #17 Tobi234, 14.06.2024
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    Stellplätze links unten (also Südwesten) geht nicht, denn das ist der einzig sinnvolle Ort für eine Terrasse (ist ja ne Hanglage mit Böschungen). Und ne Terrasse ist mir wichtiger als ein Parkplatz direkt am Haus. Ich war nun nochmal kurz mit nem Architekten auf dem Grundstück (erstmal nur kurz um nen ungefähren Überblick zu bekommen, mit der genauen Planung fangen wir erst an wenn die Bauvoranfrage durch ist), die Stellplätze an der Straße zu errichten erscheint schon sinnvoll. Für die Teilung des Grundstücks nehmen wir trotzdem ne 3m breite Zufahrt (die wir solange die Familienkonstellstion noch so ist wie sie ist) erstmal nicht voll ausbauen werden. Und wir verbreitern den hinteren Teil des Grundstücks auch so dass die beiden Grundstücke ungefähr gleich groß sind. Das ist zum aktuellen Zeitpunkt erstmal nur ne formelle Sache, niemand hat zum jetzigen Zeitpunkt vor eine Mauer zwischen den Grundstücken zu errichten, aber mittelfristig ist das sinnvoll.

    Und ein Bau mit Keller wird nach Grobeinschätzung des Architekten wohl die sinnvollere Variante sein. Solange ich auf das Ergebnis der Bauvoranfrage warte werde ich also in die Richtung weiterdenken, und ob ein Hauseingang im Untergeschoss besser ist als eine Außentreppe zu einem Eingang im Erdgeschoss.
     
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    Hattest Du die Hangsituation schon erwähnt - wärest Du als Hinterlieger der Berg- oder der Talnachbar des Vorderliegers ?
    Mittels meiner Kellerbeiträge kannst Du auch selbst ermitteln, was das Grundstück zu einem Keller sagen würde.
    Du willst ernsthaft Deinen Pfeifenstiel mit den Stellplätzen säumen, neben denen Du nur einen Durchgang als Fußgänger hättest ?
    Allein zur Besicherung Deines Baugeldes wird das Haus auf einem grundbuchmäßig klar faßbaren Miteigentumsanteil stehen müssen. Bedenke auch eine saubere Entwässerungsregelung mit hypothetisch einem familienfremden Eigentümer des vorderen Grundstückes.
     
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  19. #19 Tobi234, 14.06.2024
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    Erwähnt hatte ich den Hang nicht explizit, aber in der einen Zeichnung habe ich die ungefähre Lage der Böschung eingezeichnet. Die obere Böschung hat ungefähr eine Höhe von 1,5m. Auch nach Westen hin ist das Grundstück leicht abschüssig. Als Hinterlieger wäre ich der Bergnachbar. Eine Terrasse im Südosten würde einen Blick auf eine vermutlich nicht mehr weiter bebaubare Fläche bieten, aus dem Dachgeschoss könnte es eventuell für Meerblick reichen. Das wird aber vermutlich stark vom Stand der Vegetation in den Grundstücken bis zum Meer abhängen. Darauf würde ich also nicht spekulieren.

    Was meinst du mit der Aussage "Allein zur Besicherung Deines Baugeldes wird das Haus auf einem grundbuchmäßig klar faßbaren Miteigentumsanteil stehen müssen"? Müsste es der Bank nicht relativ egal sein ob ich mein Auto an der Straße parke oder weiter hinten? Und wenn der Pfeifenstiel an der Straßenseite anstatt 3m nun 4m breit ist damit neben dem Stellplatz noch ein Fußweg sein kann ist das doch eher mehr als weniger, oder?
     
  20. 11ant

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    Was aus Deiner Perspektive "praktisch" wirken mag, findet ein späterer Eigentümer des künftigen Hinter- (oder Vorder-) Grundstückes vielleicht crazy, es kann seinen Marktwert drücken - auch wenn es zumindest zulässig sein dürfte, bei Grundstücksteilungen Puzzleteilkonturen zu erzeugen.
    Eine Bank, die Dir Geld für Deinen Bautraum gibt, tut dies zu Konditionen, die vom Beleihungswert der Sicherheit abhängig sind. Mindestens muß Dir ein definiertes Grundstück oder Eigentum bzw. Anteil daran gehören - auch wenn Ihr auf den physischen Zaun zwischen Deinem und Tante Trudes Grundstück(santeil) verzichten dürft.

    Vielleicht liegt es auch nur an Deinen Beschreibungen, jedenfalls hast Du mich als Kopfkinobesucher Deines Bautraumes noch nicht ganz "mitgenommen".
     
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