Aufmaß nach VOB

Diskutiere Aufmaß nach VOB im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Man muss ganz genau hin kucken wie das LV aufgebaut ist. Nur ein Beispiel: Wenn der Sockel als „Zulage“ vereinbart wurde, dann muss die...

  1. #21 Gast 85175, 22.12.2023
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    Man muss ganz genau hin kucken wie das LV aufgebaut ist. Nur ein Beispiel: Wenn der Sockel als „Zulage“ vereinbart wurde, dann muss die Mineralwolle auch beim Sockel als „Grundposition“ durchgerechnet werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie sowas korrekt sein kann und es gibt unzählige Varianten in denen das vollkommen falsch ist…

    Hinweis fürs Fachpublikum. Genau aus solchen Gründen hat man die „Zulage“ in den 1980ern (!) aus den VOBs gestrichen.
     
  2. #22 baustelle1234, 22.12.2023
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    Ja, der Sockel ist im Angebot tatsächlich als "Zulage" aufgeführt. Heißt das, die dürfen 170 m² Mineralwolle abrechnen, obwohl sie de facto nur bspw. 140 m² tatsächlich mit Mineralwolle gedämmt haben??
     
  3. #23 JohnBirlo, 22.12.2023
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    Vielleicht machste da mal ein Foto von und lädst es hier hoch. Ggfs. kannst du nur deshalb nix damit anfangen, weil du sowas noch net gesehen hast und es gibt hier nen Experten, der dir aufgrund des Aufmaßes sagen kann, was der Verfasser des Aufmaßes zum Frühstück gegessen hat.
     
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  4. #24 Fabian Weber, 22.12.2023
    Fabian Weber

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    Das bedeutet jedenfalls Zulage.
     
  5. #25 driver55, 22.12.2023
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    Ich meinte damit Angebot/Rechnung, die Fassadenpläne, Kalkulation…alles, was die Experten zur Bewertung benötigen!
    Mit den bisherigen Angaben kann niemand was anfangen.
     
  6. SIL

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    Nein, übrigens 1988 VOB/C Chilli :winken und Fibi sollte nacheinmal nachschauen was 'Zulage' bedeutet hat.
     
  7. #27 Gast 85175, 22.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Naja, der Fairness halber ist es so, dass das dann halt so ist, dass man dann im Sockelbereich "Grundpositon+Zulage" rechnen müsste.

    Wenn man versucht so ein grundsätzlich vermurkstes LV bei der Aufmaßprüfung zu "reparieren", dann geht das regelmäßig nur, in dem man eigene Regeln erfindet und auf eine gewisse gefühlte "Fairness" achtet. Es ist nämlich so, dass bei engherziger Auslegung der VOB eine derartige Rechnungsprüfung eigentlich überhaupt nicht möglich wäre, weil es da an so vielen Details hakt, dass das insgesamt keinen großen Sinn mehr macht... Und wenn man sich auf eben diesen Standpunkt stellt, dann kommt man regelmäßig dabei heraus, dass für derart viele Leistungen eigentlich überhaupt kein Preis vereinbart ist, was dann bedeutet, dass da plötzlich der "ortsübliche Preis" gelten würde und das herumgeeiere ist dann noch schlimmer als diese "gefühlte" Fairness...

    Es ist halt fürchterlich was manche (sehr viele) Handwerker da in ihren LVs für kapitale Fehler einbauen, die halt ganz am Schluss bei der Rechnungsprüfung nicht mehr wirklich "sauber" heilbar sind...
     
  8. SIL

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    @baustelle1234 zeige mal diese ' Zulage ' , Zulagen waren grundsätzlich mit einer Grundposition verknüpft, Sinn einer Zulage war Erschwernisse / Mehrleistung ggf Materialänderung zum Beispiel von 140 mm auf 160 mm Dämmung oder dazugehörige kleinere Vorarbeiten zu erfassen, streitig bzw oft nicht direkt einsehbar war ob die Zulage als plus zur Grundleistung ( Differenz) oder eigener EP war ...wenn der Sockel wie ich annehme hier nicht gedämmt wurde mit MiWo gibt es de facto auch keine 'Zulageposition' da völlig der Bezug zu einer Grundposition fehlt , selbst ein Wechsel auf ggf Peri verwehrt schon den Verweis auf die Hauptfläche mit MiWo - ansonsten kann Chilli und Fibi nochmals die Kommentare etc VOB sichten.
     
  9. #29 Gast 85175, 22.12.2023
    Gast 85175

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    Da brauche ich keine uralten Kommentare sichten... Die "Zulage" ist über 40 Jahre nachdem sie letztmals in einer VOB auftauchte ungefähr so was eine "Ablage" oder eine "Strereoanlage", mit sowas kann man 2023 halt nicht mehr wirklich VOB-konform arbeiten...

    Die Frage ist da immer wie man solche Fehler heilt ohne sich dabei selbst ein Loch ins Knie zu schießen. Die Sichtweise, dass da aus formalen Gründen dann eigentlich überhaupt kein Preis vereinbart war kann ich nachvollziehen, das führt dann aber dazu, dass da der "ortsübliche Preis" vereinbart war...

    Es ist egal wie man so ein vermurkstes LV anpackt, es kommt halt am Ende irgendeine Art von unglücklichem Notbehelf dabei heraus. Bei Aufträgen nach VOB/A in denen auch diese ganzen Kalkulationsblätter bereits vorliegen, könnte man versuchen "neu zu kalkulieren", aber auch das ist mE nur ein unglücklicher Krüppel...

    Ich neige dazu in diesen "Zulagen" eine eigenständige Verkehrssitte zu sehen, was zwar eigentlich falsch ist, weil dazu bräuchte es noch eine einheitliche Anwendung in der ganzen Baubranche, aber es ist halt mE auch nicht wirklich falscher als die ganzen Alternativen die man da hat...

    Und zuletzt ist es aller Erfahrung nach so, wenn bei einem freien Angebot für ein WDVS die "Zulage" auftaucht, dann kannst fast schon darauf wetten, dass das komplette LV nicht nach Titel 0.5 der DIN 18345 aufgebaut ist, diese ganze Auftrennung der "Flächenleistung" nach m², lfm und Stück, sähe ich persönlich das erste mal in einem solchen LV... Und dann kannst eh gar nichts mehr wirklich durchgängig nach LV-Positionen abrechnen, nicht einmal die ansonsten inhaltlich richtigen Flächenpositionen... Es sei denn ich hake alles grün ab und tu so als hätte ich den Quatsch nicht bemerkt...
     
  10. #30 Fabian Weber, 23.12.2023
    Fabian Weber

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    Habe gerade eine Zulage von Q2 auf Q3 ausgeschrieben, hat die Vergabekammer nicht gejuckt.
     
  11. Oehmi

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    Schreibe regelmäßig Zulagen für Handschachtung und Leitungsquerungen aus. Die Kubaturen auseinanderzudividieren ist einfach nur lästig und führt häufiger zu Fehlern und höherem Prüfaufwand.
    Von dem Gejammer der Bauleiter, dass man davon ausginge es wäre wie immer eine Zulage und man käme mit dem Preis nicht hin, mal abgesehen. Das ist dann deren Problem, nervt aber trotzdem.
     
  12. #32 hanghaus2000, 23.12.2023
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    Du kannst uns ja mal das nicht pruefbare Aufmass zeigen.
     
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  13. #33 baustelle1234, 27.12.2023
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    Das Aufmaß möchte ich hier lieber nicht zeigen. Es liegt jetzt aber auch ein prüfbarereres vor. Eine Frage dazu:

    Wird die Fläche der Fensterlaibungen laut VOB mit zur Gesamtfassadenfläche hinzu addiert oder nicht?
     
  14. #34 Fabian Weber, 27.12.2023
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    Die Fläche der Leibungen wird auf jeden Fall extra vergütet.

    Das kann man z.B. als Laufmeter-Position machen mit definierter Streifenbreite von z.B. 15-25cm oder man rechnet die wahre Fläche (umlaufend je Fenster) aus und addiert das zur der Hauptfläche hinzu.

    Letzteres ist für den Bauherren in der Regel sogar günstiger, weil eine Leibung putzen natürlich aufwändiger ist, als einfach in der Fläche zu arbeiten.
     
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  15. #35 baustelle1234, 27.12.2023
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    Danke für die Antwort. Ich habe deine Antwort jetzt so verstanden, dass es laut VOB korrekt ist, wenn die Fläche der Fensterlaibungen zur Gesamtfassadenfläche hinzugerechnet wurde. Richtig? Zum Beispiel für Arbeiten wie Fassadenreinigung usw.
     
  16. #36 Fabian Weber, 28.12.2023
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    Ja richtig verstanden.
     
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