L-Steinwand bzw. Geländeabfangung

Diskutiere L-Steinwand bzw. Geländeabfangung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo liebe Community, anhand der beiden Bilder möchte ich einmal in Erfahrung bringen, ob es denn hier angezeigt ist das Bauvorhaben zu...

  1. shutch

    shutch

    Dabei seit:
    29.09.2023
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo liebe Community,

    anhand der beiden Bilder möchte ich einmal in Erfahrung bringen, ob es denn hier angezeigt ist das Bauvorhaben zu überdenken.

    Wie auf dem Bild zu sehen, ist die links auf dem Grundstück befindliche L-Steinwand direkt an der Grenze abschließend mit dem Nachbargrundstück. Hier möchte ich meine Garage tiefer liegend auf den zu sehenden Fundamenten gründen. HIer liegt man unter Gelände bzw. Straßenniveau. Der Erdbauer meinte, dass würde nichts machen, wenn das Fundament der vorliegenden L-Steinwand so freiliegen würde.

    Ist dass so möglich, bzw. was wäre geeignet um das vernünftig abzufangen. Ziel ist es mit der bald kommenden Garage an die Grundstücksgrenze zu gehen. Reicht die quasi als Abfangung aus? Mauer 1.jpg Mauer 6.png
     
  2. #2 VollNormal, 29.09.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.705
    Zustimmungen:
    2.394
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Die Frage solltest du den beiden Tragwerksplanern (die die Stützwand bzw. die Garage bemessen haben) stellen.
     
    11ant gefällt das.
  3. #3 Steinsetzer, 30.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2023
    Steinsetzer

    Steinsetzer

    Dabei seit:
    21.02.2015
    Beiträge:
    112
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ehemals Südschweden
    Ein Widerlager sollte in jedem Fall hinter den Winkelstützen vorhanden sein. Lastverteilung Bodendruck ist leicht mittels GGoogle Erfahrung zu bringen. Ebenso , wann sich das Fundament unter den Winkelstützen " auflöst " ( Frost ) .
    Das willst du jetzt mit deiner Garage abfangen ? Warum ? Bist du dir bewusst welche Kräfte dort wirken ?
    Dein Nachbar hat die Bodenverhältnisse verändert ( Kapilarität ) , im Winter nicht für dich sinnvoll.

    Stone
     
  4. #4 Gast 85175, 30.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das ist natürlich ne ganz grandiose Situation...

    Welcher Honk hat da das Gelände wie und wann verändert? Man sieht der jetzigen Situation nicht an wer für das Schlamassel da verantwortlich ist. Wenn der Erdbauer nicht nur dafür zuständig ist die Fertiggarage auf das Fundament zu setzen, dann ist der mutmaßlich etwas spät dran mit seinen Bedenken...

    Hat der Nachbar das sehenden Auges nicht tief genug gebaut? Hat er es tief genug gebaut, Du dann aber zu buddeln angefangen und dich nicht für deinen Teil der Sache interessiert? Gibts beim "Erdbauer" einen der weiß was er tut? Man weiß es alles nicht...
     
  5. #5 Steinsetzer, 30.09.2023
    Steinsetzer

    Steinsetzer

    Dabei seit:
    21.02.2015
    Beiträge:
    112
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ehemals Südschweden
    Na klar. Seit wann muss ich mich als Grundstückseigentümer über die Bodenverhältnisse , bzw . Lastverteilung anderer Gedanken machen ! Beides sollte zusammen betrachtet werden.

    So wie bebildert würde niemand bauen der Nachhaltigkeit denkt ( Punkt ) .
     
  6. #6 Gast 85175, 30.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jaja. Tun wir mal so als müßte man das aufwändig sanieren. Wer muß das dann zahlen, der TE oder der Nachbar? Wie sieht man das auf den Bildern?
     
  7. #7 Steinsetzer, 30.09.2023
    Steinsetzer

    Steinsetzer

    Dabei seit:
    21.02.2015
    Beiträge:
    112
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ehemals Südschweden
    Die Frage ist wie ?
    Dazu hätte ich gerne Zahlen und Mengen sowie Masseneinheiten von dir .

    Stone
     
  8. #8 Steinsetzer, 30.09.2023
    Steinsetzer

    Steinsetzer

    Dabei seit:
    21.02.2015
    Beiträge:
    112
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ehemals Südschweden
    Doppelt , sorry.
    Stone[/QUOTE]
     
  9. #9 Gast 85175, 30.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja genau, jetzt willst erstmal irgendwelche Massen von mir… Erklär erst einmal, wer den Spaß zahlen muss. Du brauchst noch keine Massen, Du weißt noch nicht einmal wer da der AG ist, der Angebot und Rechnung bekommt. Sag Du mir erstmal wer das ist, dann sehen wir weiter…
     
  10. #10 Steinsetzer, 30.09.2023
    Steinsetzer

    Steinsetzer

    Dabei seit:
    21.02.2015
    Beiträge:
    112
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ehemals Südschweden
    Noch mal von vorne.
    Du meinst also der Nachbar ist der , der den Spaß zahlen muss , soso . Seit wann , und wenn ja , auf welcher Rechtsgrundlage ? Im Einvernehmen ? Schäden dann unanfechtbar ?
    Nein .




    Soso , der Nachbar wird für alle Folgeschäden des TO aufkommen . Ließt du eigentlich was du schreibst ?

    Info : Anhand der Bilder sollte eine Mengen und Lastverteilung kein Hexenwerk sein.

    Stone
     
  11. #11 Gast 85175, 30.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich meine ich weiß es nicht, weil man es den Bildern nicht ansieht. Du meinst Du weisst es, aber anstatt es zu erklären, willst Massen haben und von mir wissen was ich nicht weiß... Hast derartige Anfälle öfters?

    Das ist Kauderwelsch... Schäden unanfechtbar... Was willst damit sagen?

    Ich weiß ziemlich genau was ich da schreibe und wieso. Bei dir habe ich da ein anderes Gefühl...

    Anhand der Bilder kann man noch nicht einmal sagen, ob der eine zu hoch gebaut, der andere zu tief gegraben, beide ein bisschen davon oder keiner irgendwas davon getan hat...
     
  12. #12 Steinsetzer, 01.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2023
    Steinsetzer

    Steinsetzer

    Dabei seit:
    21.02.2015
    Beiträge:
    112
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ehemals Südschweden
    Gut , schön das du es einsieht.

    Ist es so schwer für dich anhand der Bilder zu ermitteln das es sich dann doch um erheblichen Bodendruck handelt ? TESTFRAGE : Bodendruck ?


    NOCHMAL; Wer zieht das Wasser nach oben . Nachbar oder der To ? Testfrage : Wasser / Durchfeuchtung auf eigener Zufahrt ist Vorteilhaft ?
    .
    Bodenverhältnisse verändern ? Schreib mal wo es geschrieben steht . " Nen bischen tief , nen bischen hoch .
    Dein Bauchgefühl sei dir unbestritten. Dies sind Befindlichkeiten. Der " Wendehorst " hingegen sind Fakten. Darum geht es !
    War jetzt noch was ? Ich meinte noch irgendwas wichtiges ? Ansonsten sollte der Wendehorst hilfreich sein. Insbesondere der Zufahrt des TO .
    Du erinnerst dich an die VOB 18318 , und wie diese ausgeführt wird bzgl. Zufahrten .

    Ston
     
  13. #13 Gast 85175, 01.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jo, und was weiß ich dann darüber, wer da was bezahlen muss?

    Jesus?

    §§ 823, 909, 921, 922, 1004 BGB
    §§ 1, 7a, 9, 10 NRG (BW), bzw. Landesgesetz am Standort
    §§ 10 LBO (BW), bzw. Landesgesetz am Standort
    ggf. Bebauungsplan

    Ich habe ein Bundes- und zwei Landesgesetze, das ist also ein Drilling, damit gewinne ich gegen dein einzelnes Tabellenbuch, ob das ein einzelnes Ass ist oder nicht, ist vollkommen egal.
     
  14. #14 VollNormal, 01.10.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.705
    Zustimmungen:
    2.394
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Spätestens seit der Paragraph 909 des BGB in Kraft ist.

    Ganz klar muss der Nachbar zur Linken die Schäden an der Baggerschaufel ersetzen. Schließlich ist seine Stützwand mutwillig immer wieder dagegen gesprungen.

    Abgesehen davon, dass auf den Bildern kein Pflaster zu erkennen ist - wäre das jetzt eine Haupt-, Neben- oder besondere Leistung?
     
    11ant gefällt das.
  15. shutch

    shutch

    Dabei seit:
    29.09.2023
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Also der Nachbar hat sein Gelände höher gebaut und die Maier gesetzt, danach begannen erst die Arbeiten auf dem rechten Grundstück.
     

    Anhänge:

  16. #16 Gast 85175, 01.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also, so wie das auf dem Bild da aussieht, hat der auf dem rechten Grundstück den schwarzen Peter. Auf den oberen Bildern sieht man nicht wie das gewachsene Gelände war und daher konnte man nur raten, so wie das Gelände auf dem Bild hier aussieht, ist es aber fast eindeutig... Der links hat alles richtig gemacht und seine Aufschüttung bis auf das Niveau des gewachsenen Geländes ordentlich gesichert. Der recht hat das Gelände dann so verändert, dass dem links sozusagen der Boden unter den Füßen weggezogen wurde...

    Das ist jetzt im ersten Moment einmal das Problem des Bauherren rechts. Der Bauherr rechts ist da mE dafür verantwortlich, das nach links hin ordentlich abzufangen...

    Und jetzt kommt dieser ominöse Erdbauer ins Spiel. Ich habe noch nicht verstanden was es mit dem auf sich hat. Der ist für mich der Hauptsverdächtige wenn es darum geht, wer da gebuddelt hat. So wie ich das verstehe gräbt der sich da fröhlich an der Grenze runter, entfernt noch das überstehende Fundament sagt dabei keinen Ton und will dann später, kurz bevor die Garage kommt, plötzlich die Garage nicht mehr auf die Fundamente setzten? Richtig?
     
    VollNormal gefällt das.
  17. #17 VollNormal, 01.10.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.705
    Zustimmungen:
    2.394
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Mir erschließt sich auch nicht, warum die Garage da "tiefergelegt" werden muss. So wie das aussieht, könnte die genauso gut auf Straßenniveau errichtet und der Höhenunterschied zum Hauseingang mit ein bis zwei Stufen oder einer kleinen Rampe überwunden werden.
     
  18. #18 Steinsetzer, 04.10.2023
    Steinsetzer

    Steinsetzer

    Dabei seit:
    21.02.2015
    Beiträge:
    112
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    ehemals Südschweden
    Es war eigentlich schon auf den ersten Bildern erkennbar ( ohne Glaskugel ) das das Gelände von li. nach re. abschüssig ist . Vom Haus weg ( mittig des Grundstückes ) ist demzufolge ein normales Gefälle ( nehmen wir mal i..M. 5% an ) . Die Garage wird auf dieser Höhe ebenfalls gebaut , und schon hat man Gefälle zur Grage von der Anliegerstraße aus . Rechts kann man dann so profilieren , das das Gelände auslaufend ist .
    Bei uns bekommt keine ne Baugenehmigung unmittelbar zum Nachbarn mit solch Höhenunterschied , da sind max . 40 cm drinn die abgefangen werden können ( ansonsten Einverdständniß des Nachbarn , in dem Falle der TO ) , mehr nicht .

    Da ich die 18318 mit ins Spiel gebracht habe , stellt sich hierbei die Frage wer den erhöhten Aufwand für den Aufbau bezahlt . Das Wasser wird schön nach oben gezogen durch den Nachbarn mit der Winkelstützmauer . Prima , hab ich immer n schön nassen / feuchten Aufbau . Verwerfungen in der Pflasterfläche ? Könnt man drüber nachdenken !

    Auf den Bildern ist weiterhin gut zu erkennen das die Winkelstützen länger hätten sein können ( vor der eigentlichen Garage des Nachbarn zu linken , aber wie so oft im Leben wurde gespart .

    Bodenabtrag/ profilierung sollte schon dem TO zugestanden werden . 30 cm sollten da schon drin sein .

    Stone
     
  19. #19 Wieland, 04.10.2023
    Wieland

    Wieland

    Dabei seit:
    06.10.2012
    Beiträge:
    500
    Zustimmungen:
    67
    Beruf:
    Maurer u. Stahlbetonbaumeister
    Ort:
    Bürstadt
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer und Stahlbetonbaumeister
    Solange das Fundament nicht unterminiert wird!
    Sollte die Typen-Prüfung der Winkel-Stüützwände,
    Sowohl der Auflast der Garage wie auch der Hinter-
    Füllung ausreichend widerstehen!

    Anhand der Fotos halte ich die Situation für unbedenklich!

    Grüße
    Michael
     
  20. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.191
    Zustimmungen:
    1.288
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Um das Fundament der L-Steine würde ich mir keine Gedanken deswegen machen, weil sie "frei liegen" würden. Mit Deiner Garage davor tun sie dies nicht mehr. Die Gedanken würde ich miir deswegen machen, weil wir nicht wissen, wie fachgerecht der Erdbauer des Nachbarn gearbeitet hat. Deine Garage braucht eine Abdichtung gegen zwischen die beiden Garagen laufendes Wasser, Nachbars L-Steine-Fundament braucht eine Abdichtung gegen vor und hinter Deiner Garage einrinnendes Wasser, und das Wasser aus Deiner Einfahrt solltest Du auch auffangen, bevor es Dir in und unter die Garage läuft. Eure mangelnde Abstimmung war unglücklich, ich hätte hier schon in der Planung einen Erdbauer für beide genommen, aber Katastrophen sehe ich keine drohen. Es freut mich, daß Dich die Keilerei der beiden Experten hier nicht verscheucht hat. Wer war denn hier der größere Geländeveränderer - Dein Nachbar oder Du ?
     
Thema:

L-Steinwand bzw. Geländeabfangung

Die Seite wird geladen...

L-Steinwand bzw. Geländeabfangung - Ähnliche Themen

  1. Hohlsteindecke einbauen und gelegte Steinwand festigen auf der der Dachstuhl sitzt

    Hohlsteindecke einbauen und gelegte Steinwand festigen auf der der Dachstuhl sitzt: Direkt neben dem Wohnhaus wurde vor ca 40 jahren mit einer seperaten Wand ein Schweinestall gebaut mit angrenzenden Holzverschlag der gemeinsam...
  2. Fragen zu Kalkputz und unterschiedlichen Steinen

    Fragen zu Kalkputz und unterschiedlichen Steinen: Liebe Bauexperten, bisher bin ich hier lediglich als stiller Mitleser in Erscheinung getreten, doch das möchte ich nun ändern. Meine Frau und...
  3. KS-Steinwand in Garage glätten / verputzen

    KS-Steinwand in Garage glätten / verputzen: Hallo, ich habe eine Doppelgarage an mein Haus gebaut. Innenmauerwerk Kalk-Sandstein (geklebt) und außen verklinkert. Da die KS-Wände in der...
  4. Natursteinwand - wie macht man das ?

    Natursteinwand - wie macht man das ?: Hallo zusammen, in unserem neuen (alten) Haus möchten wir im Wohnzimmer eine Stirnwand (ca. 5x2,60m) aus Deko-Gründen als Natursteinwand...
  5. Steinwand tapezieren / Strohdecke

    Steinwand tapezieren / Strohdecke: Hallo, ich stehe vor dem Problem einen Kellerraum (2,60m x 2,60m) mit Steinwänden, die sehr uneben ist, zu tapezieren und brauche ein bisschen...