Maßhaltigkeit L-Steine

Diskutiere Maßhaltigkeit L-Steine im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, für unsere Terrasse haben wir uns als hinteren Abschluss 55cm hohe L-Steine setzen lassen. (Mündlich) vereinbart war eine...

  1. #1 Soylent81, 01.06.2023
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    Hallo zusammen,

    für unsere Terrasse haben wir uns als hinteren Abschluss 55cm hohe L-Steine setzen lassen. (Mündlich) vereinbart war eine Terrassen-Tiefe von 4,65.


    Die L-Steine bilden eine (unterbrochene) Parallele zum Haus, in die Mitte soll aus Betonstufen eine Treppe gesetzt werden. Ich habe die L-Steine in der (nicht maßstabsgetreuen) Skizze lila markiert. Die Steine laufen links und rechts von der Unterbrechung über eine Breite von jeweils 5m. Der Gesamtabstand vom ersten bis zum letzten L-Stein sind etwa ~14,5m.

    Nach dem Setzen ist mir aufgefallen, dass es eine erhebliche Maßabweichung gibt. An der linken Seite ist die Terrasse im Maß (~4,64 m) auf der rechten wird sie jedoch über 12cm breiter (~4,76 m, jeweils gemessen an der Hauskante, also über eine Gesamtbreite von 12m). Der GaLa-Bauer war der Ansicht, dass eine Nachsetzen der Steine unverhältnismäßig und dies mit den Terrassenplatten problemlos zu kaschieren sei. Wir sollten Ihn einen Vorschlag zur Reduzierung nennen.

    Nach einigem Überlegen haben wir vorgeschlagen, dass wir mit einer Reduzierung des Gesamtlohns über einen Umfang von 10 Stunden (also dem reinen Arbeitslohn, der zur Korrektur notwendig wäre, ohne MwSt sowie ohne Beton- und Baggerkosten) einverstanden wären.

    Dies hat er dann mit einer einseitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses beantwortet.

    Meine Fragen dazu:

    1) Gelten die Maßtoleranzen aus der DIN 18202 auch für die Maßhaltigkeit beim Setzen von Stützelementen? Oder sind wir hier zu kleinlich?
    2) Ist in diesem Fall wie behauptet überhaupt eine Unverhältnismäßigkeit gegeben? Ist unser Minderungsbetrag zu hoch angesetzt gewesen?
    3) Ist die Verbreiterung überhaupt optisch unauffällig durch den Terrassenbelag zu verstecken?
    4) Was wäre das Beste weitere Vorgehen? Wie ich das verstanden habe, kann nach zweimaliger Fristsetzung die Korrektur von uns aus veranlasst und ihm in Rechnung gestellt werden. Wir haben jedoch keine Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung.

    Vielen Dank!
     

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    Hallo
    Hast du mal noch ein Foto der Gesamtanlage ?
    55 cm hohe Elemente sind ja nun keine große Sache.
    Brauchst du die 4,65 m wegen der Abmessungen der Terrassenplatten ?
     
  3. #3 Soylent81, 01.06.2023
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    Ja, das war der Plan mit einer Entwässerungsrinne und wenig Verschnitt auszukommen. Wäre es parallel außerhalb des Maßes, könnte ich damit ja leben.
     

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  4. #4 JohnBirlo, 01.06.2023
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    Verstehe noch nicht ganz, warum da die L-Steine schuld sein sollen. Der hat halt einfach keine Schnur gespannt oder hatte kein Bandmaß, was 5m lang ist

    Er hat das Vertragsverhältnis gekündigt??? Also er holt seine L-Steine wieder ab und du bezahlst gar nichts oder wie?
     
  5. #5 Soylent81, 01.06.2023
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    Die L-Steine selbst sind natürlich nicht schuld.

    Schnur war gespannt, aber er hat sich einfach vermessen. Die L-Steine habe ich bestellt und bezahlt, er hat sie gesetzt.
    Als Antwort auf unsere Angebot für eine Preisreduktion war sinngemäß "dann macht es Mal gut", was ich jetzt nicht besonders professionell finde und woraus nicht hervorgeht, wie er sich das mit der Rechnung vorstellt.
     
  6. #6 VollNormal, 01.06.2023
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    Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Gar nicht. Er hat das versprochene Werk nicht hergestellt und daher auch keinen Anspruch auf Vergütung. Höchstens könntest du von ihm Schadenersatz fordern für die Mehraufwände, die dadurch entstehen, dass die Betonbettung zurückgebaut und die Steine gesäubert oder gar ersetzt werden müssen.

    Du solltest dich jetzt rechtlich beraten lassen, wie du deine Aufforderung an den Unternehmer, das Werk wie vereinbart zu vollenden, formulierst, damit du nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleibst.

    Ganz davon ab - wie soll denn die Wanne entwässert werden?
     
  7. #7 Soylent81, 01.06.2023
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    Wir haben uns schon mit unserer Rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt, diese schlägt zunächst eine Mediation vor.


    Es wird vor die L-Steine eine Linienentwässerung über die ganze Länge gesetzt sowie zusätzlich vor den bodentiefen Fenstern.
     
  8. #8 VollNormal, 01.06.2023
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    Bist du dir denn vollständig im Klaren darüber, wie deine rechtliche Position ist, welche Ansprüche du gegen den Unternehmer hast, ob dieser überhaupt Ansprüche gegen dich hat, welche Schritte deinerseits eventuell zu einem Verlust deiner Ansprüche führen könnten, ob irgendwelche Fristen zu beachten sind, ...

    Erst wenn du sicher weißt, wo du stehst, kannst du qualifiziert entscheiden, ob die Mediation hier der richtige Weg ist. Nach deiner Schilderung würde ich erwarten, dass der Anwalt dem Unternehmer kurz und knapp die §§631ff des BGB aufzeigt und der Fisch ist gelutscht.
     
  9. #9 VollNormal, 01.06.2023
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    Und wohin führt die Linienentwässerung ab? Auf dem Bild ist da nichts zu sehen.
     
  10. #10 Soylent81, 01.06.2023
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    Es liegt da ein KG Rohr zum Kanal
     
  11. #11 Tilo, 01.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.06.2023
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    Hallo
    Das linke Element im Bild ist ja auch schön verschmiert (Sichtseite).
    Die Fugen musst du auch noch abkleben.

    Bei mündlichen Verträgen gilt BGB.

    Ich glaube kaum, dass der Unternehmer eine Mängelbeseitigung durchführt.
    Gib ihm aber trotzdem die Chanse,
    steck da aber nicht allzu viel Energie rein.
    Mach klare Ansagen / Frist setzen Wenn nichts passiert, rück die Steine selber auf das passende Mass.
     
  12. #12 thomenec, 02.06.2023
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    Hallo Soylent81,
    der Lösungsansatz des Unternehmers mit den angepassten Fliesen mag vielleicht in der Fläche funktionieren (wenn auch sichtbar) spätestens an der Treppe scheitert dann aber das Vertuschungskonzept. Diese wird nicht mit den Mauerköpfen fluchten, es sei denn sie wird schief eingebaut (will auch niemand). Folglich muss ein Mauerabschnitt versetzt werden. Du wirst den Unternehmer davon überzeugen müssen und ein paar neue Winkelsteine brauchen (wenigstens einer wurde sicher geschnitten, einer hat zudem Reifenabdrücke von der Baumaschine).

    Du solltest Dir Rechtsbeistand holen, wie Du das durchsetzen kannst. Entweder bei dem Unternehmer oder am Ende über einen weiteren Unternehmer vollenden lassen. Aber sprich das mit dem RA durch, hole Dir vorher noch ein Angebot eines anderen Unternehmers zur Fertigstellung, dabei erfährst Du auch ob alles Bisherige abgesehen von dem Massfehler fachgerecht ist oder ob da vielleicht jetzt niemand mehr Hand anlegen möchte.

    Grüße
     
  13. Tilo

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    Hallo Soylent
    Die DIN 18202 ist für den Hochbau und gilt bei dir nicht.

    Die VOB, die hast du vermutlich nicht vereinbart, lässt bei Randeinfassungen Differenzen von Soll zu Ist von 20 mm zu.

    Dein Hersteller der Winkelelemente hat zulässige Toleranzen in der Produktion, je nach bestellter Qualität. Die müsstest du da erfragen.

    Entweder hat sich dein Unternehmer vermessen, gar nicht oder zu wenig gemessen, oder Probleme mit dem rechten Winkel.
     
  14. #14 Surfer88, 02.06.2023
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    12cm von 14,5m sind 0,08%, hm…

    „Nach einigem Überlegen haben wir vorgeschlagen, dass wir mit einer Reduzierung des Gesamtlohns über einen Umfang von 10 Stunden (also dem reinen Arbeitslohn, der zur Korrektur notwendig wäre, ohne MwSt sowie ohne Beton- und Baggerkosten) einverstanden wären.“

    Also erst ist eine Lohnminderung für euch okay aber jetzt wollt ihr einen Rechtsstreit mit Mängelbeseitigung?

    Ich verstehe jedes Unternehmen, dass auf Private Bauherren keine Lust mehr hat!

    lg
     
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  15. #15 thomenec, 02.06.2023
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    Leider nicht, Surfer88... sind 0,8%. Genauso knapp vorbei wie der Unternehmer hier.

    Das hilft Soylent81 nur leider auch nicht. Eine einfache Schnur entlang der zwei Mauerteile hätte dem Unternehmer sofort seinen Fehler aufgezeigt. Von daher darf man sich schon darüber ärgern, insbesondere auch dass der gute Mann nicht die Ehre das bereinigen zu wollen.

    "Ich verstehe jeden privaten Bauherrn, der ..."
     
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  16. #16 VollNormal, 02.06.2023
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    0,86 %

    Sollte einer unserer Auftragnehmer sich so eine Lageabweichung erlauben, egal ob nach Richtung oder Höhe, dann dürfte er den frisch verlegten Kanal wohl komplett wieder ausbuddeln. (Bzw. bekäme ihn gar nicht am nächsten Schacht angeschlossen, weil er den mal eben um einen halben Meter verfehlt hätte.)
     
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  17. #17 Soylent81, 02.06.2023
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    Eine Mangelbeseitigung wurde vom Unternehmen direkt abgelehnt und unser Vorschlag mit der Lohnminderung wurde mit der Kündigung des Auftrags quittiert. Wir wären mit beidem einverstanden gewesen.

    Ich hab lediglich nach weiteren Möglichkeiten gefragt und verstehe Grade nicht ganz inwiefern wir jetzt plötzlich schuld sein sollen. Hätten wir den Mangel etwa einfach ignorieren sollen? Während des Hausbaus hatten wir mit einigen Handwerkern zu tun und es ist das erste Mal, dass es bei einer Mängelanzeige zu so einem Hickhack kam.
     
  18. #18 Surfer88, 02.06.2023
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    0 vorgewählt…. 0,8 natürlich.

    macht genau das und berichtet weiter, wenn dann die Gutachter kommen :)

    Ps: um euch zu helfen, sollte mal euer „Vertragsverhältnis“ beschrieben werden. Gibt es was schriftliches, also einen Auftrag?
    Oder war es „mach mal“?

    lg
     
  19. #19 Soylent81, 02.06.2023
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    Eher dies.

    Im vorraus habe ich Skizzen der geplanten Ausführung zur Verfügung gestellt und es war mündlich vereinbart, dass die L-Steine der Einfassung, die Treppe in der Lücke, die Entwässerung und der Terrassenbelag ausgeführt werden sollten. Ursprünglich war eine Breite von 4,5m geplant, diese wurde bei Baubeginn mündlich auf 4,65 hochgesetzt. Das ist das Maß, was bei den ersten gesetzten Steinen auch eingehalten wurde.
     
  20. #20 WilderSueden, 02.06.2023
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    Ich bin der Meinung, wenn wir Messfehler rechnen, muss der auf den Abstand zum Haus bezogen werden. Wenn er ordentlich arbeitet, spannt er Schnürchen über die Ecken und kann das ganz einfach nachmessen. Das ist halt einfach nur gepfuscht.
     
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