Bebautes Grundstück, mit 2 Gebäuden, teilen

Diskutiere Bebautes Grundstück, mit 2 Gebäuden, teilen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Meine Schwiegereltern wollen ihr Grundstück den Kindern schenken. Jeder soll das Grundstück zu gleichen Teilen bekommen. Nach...

  1. #1 CarstenHe, 12.02.2023
    CarstenHe

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    Hallo zusammen!

    Meine Schwiegereltern wollen ihr Grundstück den Kindern schenken. Jeder soll das Grundstück zu gleichen Teilen bekommen.
    Nach Bauvoranfrage das Ergebnis: die gewünschte teilung ist nicht möglich.
    Der auf dem grundstück befindete Laden müsste verkleinert werden um die nötige abstandsfläche einhalten zu können.
    Die Anordnung ist folgender Maßen:
    >>Laden 10m breit mit Grenzbebauung und Brandschutzwand,
    >>4,78m Abstand zum Hauptgebäude (wäre die zufahrt zum geplanten Haus hinter dem laden)
    >>10,33m Hauptgebäude,
    >>3,83m Abstand zum Nachbargrundstück
    Die Ladenwand zum Hauptgebäude müsste laut Bauamt um 1,22m versetzt werden um 6 Meter zwischen Laden und Hauptgebäude zu erhalten aufgrund des vorgegeben Abstands von 3 Metern zur grundstücksgrenze zu erhalten.
    Wir wollen aber die Wand des Ladens nicht versetzen, da der 4,78m Breite Weg nur als zufahrt zum hinter dem Laden geplanten Haus dienen soll.
    Ist das Bauamt was grundstücksteilung angeht Ahnungslos oder haben die recht?
    Anbei ein Bild von der abgelehnten gewünschten Teilung.
     

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  2. BaUT

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    Gerecht! wird das sowieso nicht, wenn einer ein Grundstück mit Wohnhaus und einer ein Grundstück mit Laden und Remise bekommt.
    Ich kann das BA verstehen, dass die Mitarbeiter diesem schwachsinnigen Versprung in der neuen Grenze nicht gewogen sind.
    Gerade Linie in der Flucht des Wohnhauses und dann gegenseitige Eintragung der Abstandsflächen als Baulast.
     
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  3. Ckfh

    Ckfh

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    Gibt es da nicht andere Lösungen?
    Was wollt ihr mit den neuen Einheiten machen? Jeweils selber bewirtschaften/vermieten/bewohnen/neubebauen?

    Ideelle Teilung?

    Überführen in eine Immobiliengesellschaft & die teilen?

    Natürlich alles auch steuertechnisch prüfen lassen...
     
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  4. 11ant

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    Aus raumordnerischer Sicht ist es schon "schlimm genug", daß es diese "vor der Kultur der Umlegungsverfahren bebauten" Grundstücke so überhaupt gibt. Immerhin ermöglicht eine Breite von 29,5 Metern sowohl eine Entwicklung mit einer Teilung in Vorderlieger- und Pfeifenkopfgrundstück, oder eine spätere Überplanung des Gebietes mit beidseitigen Abstandsflächen statt wie "gewachsen" einseitiger Grenzanbauung. Eine Teilung in zwei im Schnitt schmaler als 15 m ausfallende Grundstücke würde eine Entwicklung entweder nur für Doppelhausbebauung oder mit freistehenden Einzelhäusern in Reihenhausbreite einschränken.

    Eine Grundstücksteilung zum Schaden einer späteren Bebaubarkeit läuft jedoch dem Zweck des wohnbebauten Gebietes zuwider. Da sehe ich die Verwaltung im Sinne der öffentlichen Raumordnungsinteressen handeln und mit ihrer Auffassung auch vor dem Verwaltungsgericht durchkommen.

    Auch wenn der Katasterausschnitt hier sehr kleinräumig gewählt ist, gibt meine Erfahrung Grund zu der Vermutung, der gewünschte Standort des geplanten Neubaus läge außerhalb des faktischen Baufensters und sei somit chancenarm. Darauf muß das Bauamt allerdings nicht speziell hinweisen, wenn die Bauvoranfrage hier so formuliert war, zunächst die Teilbarkeit des Grundstückes zu klären.

    Eigentum verpflichtet - NICHT zu einer Realteilung, die unsinnige Ergebnisse erzeugt !

    Fazit: 1) die Ablehnung dieses Teilungsbegehrens ist vernünftige Verwaltungspraxis; 2) auch für den Neubau an der dargestellten Position erwarte ich Ablehnung; 3) die Anregung von @Ckfh einer Grundstücksgesellschaft (über das ungeteilt bleibende Grundstück) hätte von mir sein können und empfehle ich dem Familienrat zur wohlwollendsten Erwägung. Das hier vorgestellte Vorhaben halte ich hingegen für "den Weg des scheinbar naheliegendsten Unfuges".
     
    Fred Astair, Ckfh und Jo Bauherr gefällt das.
  5. 11ant

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    P.S.: die Formulierung
    hätte ich anders gefaßt:
    Meine Frau und ich wollen bauen. Ihre Eltern wollen dafür einen Platz auf ihrem Grundstück zur Verfügung stellen, und gerechtigkeitshalber meiner Frau und ihrem anderen Kind jeweils das halbe Grundstück schenken, auf dem allerdings noch ihr Betrieb und Wohnhaus steht.
     
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  6. #6 Fasanenhof, 27.02.2023
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    Ich kann verstehen, warum das Amt zu dieser Teilung nein sagt.

    Die Grenzbebauung ist schon sehr eng, ohne die Regeln des Ortes genau zu kennen würde ich annehmen, dass das alles unter dem "Bestandsschutz" steht und nach aktuellen Richtlinien nicht so bebaut werden dürfte.

    Es gilt also die Logik "Altbestand unter Bestandsschutz" und "neue Aufteilung nach aktuellen Regeln".

    Ich nehme an, der Plan ist dass beide Familienteile die Grundstücke gleichwertig benutzen und bewohnen wollen?
    Oder plant ihr, das Grundstück und die Wohnfläche zu vermieten/verkaufen?

    Bleibt es in Familienbesitz, so ist eine Rechtsgüterteilung/ideelle Teilung doch das schlauere Modell, oder? Beide Kinder bekommen Anteile des Grundstücks und können dann gemeinsam über die Zukunft des "Erbes" entscheiden.
     
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  7. #7 Tilo, 27.02.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2023
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    Hallo
    Ich sehe hier nur eine Chance für eine Teilung und für ein neues Wohnhaus, wenn der Laden abgerissen wird. Du müsstest dich dann in die Bauflucht der anderen Häuser einordnen.
     
  8. #8 Fasanenhof, 27.02.2023
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    das würde ich vorher mit dem Amt klären, ehe irgendwas abgerissen wird.

    in meinem Umfeld so gelaufen:
    Bestand an der Grundstücks-Grenze - abgerissen ohne Abstimmung mit dem Amt und ohne Genehmigung für den Neubau.
    Neubau beantragt - Amt lehnt es ab da der Abstand zu gering ist.
    Ergebnis: Grundstück praktisch nicht verwendbar, da kein "vernünftiges" Haus mit dem erforderlichen Abstand zu den Nachbargrundstücken gebaut werden kann. Das Grundstück bietet nurnoch genug platz für ein "tiny house" mit vieeeeeel Garten.

    So passiert in Hamburg. Ein Grundstück für über 400.000 EUR wurde so quasi "vernichtet".
    Ich weiß, ist nur anekdotisch. Aber man sollte sowas immer vorher prüfen.
     
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  9. #9 Tilo, 27.02.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2023
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    Hallo Fasan
    Das ist dem TE bestimmt klar. Wenn Abstand Grundstücksgrenze 3,00 m nach allen Seiten, dann wird es nichts....
     
  10. 11ant

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    Ich gehe hier von einem §34-Gebiet aus, in dem neue Regeln (durch Aufstellung eines Bebauungsplanes) üblicherweise nur dann erwogen werden, wenn ein Trend nach ungeordneter Nachverdichtung derart überhand nimmt, daß der Gemeinderat einen Handlungsbedarf sieht.

    Im hiesigen Fall genügt es der Gemeinde wohl, negative Einflüsse durch bürgerlichen Realteilungswahn von den Raumordnungsinteressen fernzuhalten.
     
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  11. Tilo

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    Hallo

    An der Hausnummer 14 / 14 a sieht man ja, wie der Nachbar den Familienzuwachs, ohne Grundstücksteilung , untergebracht hat.

    Wie der Laden in der 12 hingekommen und ob das mal ein Wohnhaus war ?

    ...
     
  12. #12 Fasanenhof, 01.03.2023
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    Augenscheinlich sind die Grundrisse von den Gebäuden ursprünglich identisch.
    Ich würde persönlich davon ausgehen, dass es sich um identische Siedlungshäuser handelt.
     
  13. BaUT

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    Der TE war hier am 19.02. letztmalig online.
    Ich glaube er ist an unseren Infos gar nicht mehr interessiert.
     
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