WDVS und PV-Anlage mit oder ohne Meisterpflicht?

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  1. BA12

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    Liebe Experten,

    meine Eltern möchten ihr Haus auf Vordermann bringen, die Fassade mit WDVS dämmen und eine PV-Anlage installieren lassen.

    Um keinen Fehler bei der Wahl des Handwerkers zu machen, würde mich interessieren, ob für die Anbringung eines WDVS und einer PV-Anlage eine Meisterpflicht besteht.

    Ich hoffe, ich habe das Thema korrekt eingestellt und freue mich auf alle Hinweise!

    Viele Grüße!
     
  2. SIL

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    2x ja , also mit ( für die reine Montage einer PV aber nicht und für diese "steckerfertigen , für die letztendliche Installation Einbindung UV Messprotokoll etc ja ).
     
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  3. BA12

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    Vielen Dank für die Auskunft. Ich glaube, dass die Inhaber mehrerer Unternehmen, die Angebote unterbreitet haben, keine Handwerksmeister sind - sowohl beim WDVS als auch bei der PV-Anlage. Wäre es denn erlaubt, dass diese mit Subunternehmen arbeiten? Einer sagte, er arbeite mit einer Dämmkolonne aus Polen und können daher einen guten Preis machen.
     
  4. #4 SIL, 06.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2023
    SIL

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    Der Inhaber muss es auch nicht sein , ein Angestellter oder Betriebsleiter ist ausreichend, wer die Konzession hat spielt keine Rolle insofern er für das Unternehmen tätig ist ( das heißt nicht Vollzeitbeschäftigung), weiterhin wenn du zum Beispiel einen Architekten mit allen Lph's beauftragen würdest , sie ist dieser auch nicht in Handwerkerrollen ( i.d.R.) obwohl du Eintragungspflichtige Gewerke ja komplett über ihn beziehst s u.
    Ja , nach BGB kann jeder sich eines Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen bedienen , dazu kommen Firmen wie Mutter / Tochter Partnership etc ..
    Hier gilt das EU Recht , Harmonisierung hinzu kommen noch eine große Anzahl an bilateralen Abkommen wo die 'Gleichstellung' geregelt ist.

    Grundsätzlich sind in Angeboten ja oft die HRB oder andere Daten sichtbar , es ist also ohne weiteres nachzuschauen via zum Beispiel Google ob dieser Betrieb in einer Kammer gelistet ist..
    Bei deinem Vorhaben würde ich aber schon darauf achten , das sowohl derjenige welcher den Auftrag bekommt auch in D sitzt und seine Haftung und seinen Betrieb hier führt und auch der Ausführende über die entsprechende Qualifikationen verfügt, abraten kann ich von den ich nenne es mal 'Vermittlern Vertrieb ' welche den Auftrag nehmen und eine komplett andere Firma die Leistung erbringt.
     
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  5. BA12

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    Vielen Dank für deine sehr, sehr kompetente Antwort. Ich bin überrascht, was man als normaler Verbraucher so alles nicht weiß ...

    Wenn ich mehr aus Interesse noch einmal nachfragen darf. Wenn nun ein Inhaber kein Meister ist, kann er also Subunternehmer etc. aus dem Ausland beauftragen, die die Arbeiten ausführen. Muss er dann in seinem Betrieb noch einen Meister haben oder könnte er sich quasi auf die Expertise der Subunternehmer verlassen?
     
  6. Alex88

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    Wenn er nur als Vermittler auftritt nicht, den Vertrag müsstest du dann aber mit dem Ausführenden abschliessen
    Dabei muss der aber in D gültige Sozialversicherungsnachweise vorlegen können,
    das ist ein heißes Eisen, denn wenn da was nicht stimmt bist du der Schwarzarbeit mitschuldig
    Als Laie sehr schwer zu prüfen
     
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  7. SIL

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    Ja
    Nein.
    Er muss sich auf die Zertifizierung etc verlassen , respektive müssen diese aktuell vorliegen.
    Nein , du kannst auch mit dem 'Vermittler' abschließen.

    Das ist ein wirkliches Problem, es verhält sich ja in unserem Umfeld genauso, alle die eine Beauftragung erhalten, haben aktuelle Unbedenklichkeiten VS Nachweis etc vorzulegen und das Quartalsweise , es schützt aber nur bedingt den AG vor einer zum Beispiel 'Insolvenz' des AN und eventueller dann allfällig offenen Treuhänderischer und Sozialabgaben etc einmal hat es uns leider erwischt , weil ja unsere Bürokratie doch ein wenig lahm ist , um es noch vorsichtig zu sagen
     
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    Was ja dann bei Beschäftigungen von Subunternehmern aus dem Ausland schwieriger würde, wenn dort keine Meisterpflicht besteht, denke ich.

    Ich finde das Ganze ziemlich merkwürdig und gefährlich, muss ich sagen.

    Im Umkehrschluss hieße das ja, dass selbst ich als völliger Laie einen Betrieb gründen könnte, der ALLE Gewerke anbieten, wenn ich mich für die Ausführung Subunternehmern bedienen würde, die auch aus dem Ausland kommen können und keiner Meisterpflicht unterliegen.

    Da muss man bei der Wahl der Handwerker ja ganz genau hinsehen, vielleicht waren wir da immer zu gutgläubig ...
     
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  9. #9 Tolentino, 07.01.2023
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    Andererseits kenne ich/hörte ich von einige/n Unternehmen, wo ausgerechnet der Meister den Pfusch gefördert hat. Bestenfalls hat er sich einfach gar nicht gekümmert und der Monteur anders (besser) ausgeführt. z.B. Verlegeabstände (enger) oder Heizkreislängen (ausgeglichener).
     
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  10. BA12

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    Vielen Dank für deine Nachricht! Sehr Interessant! Eigentlich sollte es ja genau anders sein, ist aber am Ende wahrscheinlich immer vom Menschen abhängig ...

    Dann heißt das ja eigentlich, dass man immer einen Sachverständigen hinzuziehen und sich am besten zudem selbst mit den geltenden Normen etc. befassen sollte.
     
  11. #11 Tolentino, 07.01.2023
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    Das mindestens

    Das, damit man weiß, wann man den SV außerhalb der 12-14 Standardtermine auf die Baustelle rufen sollte.

    Selbst wenn man selbst sich wirklich gut auskennt, sollte man einen SV haben, weil der ganz anders mit den AN und Subs umgehen kann. Man selbst ist ja immer noch Vertragspartner und will ein fertiges Haus. Wenn man also selbst weiß, dass da Pfusch ist und das sagt und auf Nachbesserung besteht, dann wird halt danach in den Putz gepinkelt und Bierflaschen in den Trockenbau gesteckt. Wenn aber SV sagt, das geht so nicht und muss neu, ja mei, dann hat das halt der SV gesagt.
     
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  12. #12 Fabian Weber, 07.01.2023
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    Na das machen doch die ganzen GUs andauernd. Das sind doch einfach nur Glücksritter, die maximal BWL studiert haben.
     
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  13. #13 Tolentino, 07.01.2023
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    Also mein GÜ-Geschäftsführer war immerhin Bau-Ing. Aber hat trotzdem keine Ahnung gehabt. von sich selbst als Bauträger geredet und das Wort bauseits falsch benutzt. Was ich sagen will: Auch ein Titel schützt nicht vor Pfusch.
     
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  14. SIL

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    Natürlich kannst du das , nennt sich Unternehmer und ob mit Meisterpflicht oder Kammerzwang ist völlig egal , es gibt da die sonderbarsten Konstrukte.
     
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  15. #15 Tolentino, 07.01.2023
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    Eigentlich müsste man für jedes Gewerk immer zwei Unternehmen beauftragen. Einen der ausführt und einen der abnimmt. Der kann auch einen Bonus kriegen für gefundene und vermiedene Mängel. Das von Anfang an transparent und dann dürfte es eigtl. keine geben. Dann bräuchte es auch nicht unbedingt Meisterpflciht überall. Nur bezahlen kann das keiner.
     
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  16. #16 Fabian Weber, 07.01.2023
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    Nennt sich externer Bauüberwacher und wird ja auch allgemein empfohlen.

    Die Bauherren sparen sich den aber gerne, weil es ja eine 20.000€-Küche sein muss.
     
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  17. #17 Tolentino, 07.01.2023
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    Ja SV ist gut. Die haben aber auch unterschiedliche Schwerpunkte und müssen eine unglaubliche Breite abdecken, da geht dann manchmal auch was unter. Ich meinte wirklich jeweils einen aus jedem Gewerk, also für jedes Gewerk einen anderen, der aus dem gleichen Gewerk kommt.
     
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  18. #18 ichweisnix, 07.01.2023
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    Ganz schön misstrauisch einige Leute hier.:(
    Hoffe mal diejenigen sind perfekt.:shades
     
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  19. #19 VollNormal, 07.01.2023
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    Ich für mein Teil finde es gut, wenn meine Kollegen meine Fehler finden, bevor diese richtig teuer werden. Perfekt ist niemand und Kontrolle schadet selten.
     
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  20. #20 Tolentino, 07.01.2023
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    Leider ist das Misstrauen auf Erfahrung begründet. Bin auch nicht perfekt, deswegen umgebe ich mich selbst mit Experten in ihrem jeweiligen Bereich... Gerne hätte ich für jede Aufgabe mindestens zwei, leider stoßen auch wir da an Ressourcengrenzen.
     
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