Erlaubnis vom Nachbarn schwierig

Diskutiere Erlaubnis vom Nachbarn schwierig im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir haben einen Anbau mittig von unserem Haus gebaut. Abstand zu den Nachbarn 3,00m auf jeder Seite. Nun möchten wir auf diesem Anbau die Hälfte...

  1. Elakuz

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    Wir haben einen Anbau mittig von unserem Haus gebaut. Abstand zu den Nachbarn 3,00m auf jeder Seite.
    Nun möchten wir auf diesem Anbau die Hälfte aufstocken und die restlichen Fläche als dachterrasse genutzt werden.
    Nun stellt sich der Nachbar quer. Wir könnten dann von der Terrasse in die Wohnungen schauen und die Lautstärke.
    Was kann ich tun?
     

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  2. #2 Jo Bauherr, 24.09.2022
    Zuletzt bearbeitet: 24.09.2022
    Jo Bauherr

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    Empfehle sich erstmal ein wenig ins Thema einzulesen - Stichwörter:
    - Abstandsflächen
    - Sozialabstand
    - Nachbarschaftsgesetz
    (alles Landesrecht)

    Und dann bitte hier einen Lageplanauszug einstellen - sonst kann die Frage ja gar nicht beurteilt werden.





    .
     
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  3. Yilmaz

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    Wenn Sie die 3 Meter eingehalten haben kann der Nachbar sich auf Kopf stellen…

    Erlaubt wäre das…
     
  4. Elakuz

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    Er hat irgendwas von baulasten eintragen und andere abstandsflächen gesagt.
    Keine Ahnung was er möchte. Es gibt keine Grenzbebauung.
     
  5. #5 simon84, 24.09.2022
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    Und was sagt euer Planer / Architekt dazu ?
    Entweder sind Abstandsflächen nötig oder nicht.
    Wie hoch ist denn das Gebäude bzw. die geplante Aufstockung, in welchem Bundesland ? Aber 7,5 Metern (also mehr als 2 vollgeschosse in der Regel) bist du sogar bei 0,4h über den 3 Metern
     
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  6. Elakuz

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    Die Architektin hat extra eine voranfrage gestellt. Diese wurde genehmigt.
    Unser Anbau ist zur Zeit 4,04 hoch vom Gartenboden bis Dachoberfläche.
    Darauf kommen nun 2,55m drauf. Sind dann bei 6,54m Höhe.
     
  7. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Baulasten sind nicht "irgendwelche", sondern je nach Bundesland in Eurem Grundbuchblatt oder im Baulastenverzeichnis eingetragen und müßten Euch bekannt sein (da nicht ohne Euer Zutun bzw. dasjenige des Vorbesitzers zustandegekommen).
    Eine Grenze ist jedenfalls garantiert überschritten: nämlich die meines Vorstellungsvermögens, wenn der Text unbebildert bleibt.
     
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  8. #8 simon84, 24.09.2022
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    Wenn keine Abstandsflächen auf dem
    Nachbar Grundstück nötig sind, was genau will dann der Nachbar? Kennt er den Plan ?
     
  9. Elakuz

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  10. Elakuz

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    Wir brauchen seine schriftliche Zustimmung. Möchte das Bauamt haben. Diese verwehrt er uns. Er hat unsere Pläne von der Architektin bekommen zur digitalen Unterschrift
     
  11. #11 simon84, 24.09.2022
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    Warum ? Frag deine Architektin. Wichtig für das weitere Vorgehen.
    Um die Abstandsfläche scheint es ja nicht zu gehen.
    Von der dachgaube mehrere Meter weiter oben kann man genauso gut auf die Terrasse schauen oder Lärm
    Machen.
    Bundesland ?
    Evtl geht es nur um den Antrag an sich. Dann gibt es noch Rechtsmittel bzw Methoden weiter vorzugehen
    Ansonsten weiter das Gespräch mit dem Nachbarn suchen
     
  12. Dimeto

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    Dir nicht alles aus der Nase ziehen zu lassen!
    Die Pläne zeigen auch nicht das aktuelle Vorhaben sondern den bereits realisierten Anbau.
    Wie lautete denn die Fragestellung?
    Was genau wurde genehmigt? Bauzeichnungen? Lageplan?
    4,04m+2,55m=6,59m <> 6,54m
     
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  13. Elakuz

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  14. Elakuz

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    Wir wohnen in NRW
    Bei der Voranfrage werden keine Pläne mitgesendet. Nur das Bauvorhaben erläutert. Das wurde genehmigt. Darauf erstellte man die Pläne mit aktuellen Bauvorhaben und den aktuellen Abstandsflächen.
    Diese liegen seit Februar beim Bauamt.
    Letzte Woche kam dann ein Brief vom Bauamt wo um die schriftliche Erklärung der Nachbargrundstücke gebeten wurde.
    Das habe ich heute versucht zu erreichen. Aber bei dem einen komme ich halt nicht weiter.
    Habe nur meine bestandspläne.
     
  15. Elakuz

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    Kann ich notfalls rechtlich gegen den Nachbarn vorgehen?
    Ist das Recht auf meiner Seite?
     
  16. #16 hanghaus2000, 24.09.2022
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    Nachbarn werden doch nur informiert. Die muessen nicht zustimmen. Außer Du weichst von den Regeln ab.

    Was genau hat es mit den Baulasten auf sich?
     
  17. Dimeto

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    Wenn jemand von einer "Voranfrage" spricht, die "genehmigt" wurde, gehe ich automalisch davon aus, dass es sich um einen Antrag auf Vorbescheid gemäß §77 BauO NRW 2018 handelt. Bitte entschuldige diese Unterstellung. Deine Beschreibung des Vorgehens macht die "Genehmigung" aber leider wertlos, da nur ein Verwaltungsakt in Form eines Bescheides Rechtsverbindlichkeit erzeugt.
    Wenn Du sie hier nicht zeigen möchtest, dann kann Dir hier auch keiner helfen.
    Auch hier kann ohne den genauen Wortlaut nur geraten werden, was das Bauamt von Dir will. Wer soll was warum erklären?
    Nein, wenn die Frage im Sinne von "Nachbarzustimmung erzwingen" gemeint war.
    Eine Rechtsberatung bekommst Du hier nicht. Wenn Du aber alle Fragen beantwortest und uns alle notwendigen Unterlagen zur Kenntnis gibst, erhältst Du eventuell eine erste Einschätzung, ob das Vorgehen der Behörde mit rechten Dingen zu geht.
     
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  18. #18 klappradl, 24.09.2022
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    Das Bauamt kann auch ohne die Zustimmung des Nachbarn einfach nach Recht und Gesetz entscheiden.
    Probleme: Da kann dauern und der Nachbar kann dann immer noch klagen.
     
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  19. Dimeto

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    Oder der Sachbearbeiter beim Bauamt hat keine Ahnung oder will auf Nummer sicher gehen. Hab' ich schon öfters erlebt, dass einfach mal die Nachbarzustimmung gefordert wird, auf Nachfrage aber kein konkreter Grund genannt werden konnte. Dann wird gerne auf Zeit gespielt. Sehr ärgerlich.
     
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  20. #20 simon84, 24.09.2022
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    Genau.
    Der exakte Wortlaut wäre wichtig.
    Wenn es nicht mal einen schriftlichen Bescheid gibt, dann gibts doch aktuell nix zu tun.
    Dass Der nachbar nicht zustimmt oder nicht antwortet ist erstmal eine ganz normale Situation ab der es dann weitergeht.
    Für dich als Antragsteller ist erstmal interessant ob dein Antrag abgelehnt wird und falls ja mit welcher Begründung.

    für den Nachbarn wird es interessant falls er sich entscheidet nicht zuzustimmen oder nicht zu reagieren, was er in eine Begründung schreibt und was das Bauamt dazu meint.
     
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