Gewährleistung auf Fassade durch Markisenanbau gefährdet?

Diskutiere Gewährleistung auf Fassade durch Markisenanbau gefährdet? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich bin in einen Neubau einer Genossenschaft gezogen und habe einen nicht überdachten Südbalkon den ich gerne adäquat beschatten...

  1. rohabu

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    Hallo zusammen,

    ich bin in einen Neubau einer Genossenschaft gezogen und habe einen nicht überdachten Südbalkon den ich gerne adäquat beschatten würde. Schirme fliegen bei der exponierten Lage zu stark hin und her und mein Markisenbauer rät auch von einer Standmarkise ab.

    Eine Anfrage bei der Genossenschaft ergab, dass man mir die Genehmigung zum Anbau einer Markise (durch einen Fachbetrieb) verweigert, da dadurch ggfls. die Gewährleistungsansprüche auf die Fassade gefährdet werden welche 10 Jahre betragen.

    Meine Frage dazu ist, ob dies tatsächlich von der Vertragsgestaltung her so sein kann, oder ob es sich eher um eine Ausflucht der Genossenschaft handelt?

    Viele Grüße
    Rolf
     
  2. #2 Fred Astair, 30.03.2022
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    Was ist denn adäquate Beschattung?

    und eine Markise mit meist viel größerer Windangriffsfläche tut das nicht?

    Gewährleistungsansprüche dauern längstens fünf Jahre und können nicht versagt werden, weil an zwei Stellen Dübel für eine Markise reingebohrt werden.
    Also eindeutig Abwehrargument.
    Nützt Dir aber nichts. Dein Vermieter will nur nicht mit Dir argumentieren. Muss er auch nicht. Neinsagen reicht völlig aus, gilt aber als unfreundlich, deshalb das Verstecken hinter Dritten.
     
  3. rohabu

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    Eine Flächendeckende

    Lt. meinem Markisenbauer nicht, da diese einen stabileren Aufbau haben. Natürlich möchte er eine Markise verkaufen, aber da er auch den Auftrag für alle anderen Beschattungen bekommen würde, denke ich nicht das er da rein aus dem Verdienstblickwinkel argumentiert.

    Das ist schon mal gut zu wissen.

    Nein sagen reicht diversen Gerichtsurteilen zu Folge eben nicht aus, da der Balkon in seiner jetzigen Form im Sommer nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Aber so gebe ich die Thematik einfach erstmal dem Mietverein zur Prüfung.

    Danke für die Info!
     
  4. #4 Fabian Weber, 30.03.2022
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    Hallo Rolf,

    selbstverständlich kann Dir der Vermieter verbieten Löcher in die Fassade zu bohren. Er muss es auch überhaupt nicht begründen.

    Stell Dir mal den Wildwuchs vor, wenn da jetzt jeder unterschiedliche Markiesen dranschraubt.

    Natürlich kann der Vermieter mit dem Verputzer eine 10-Jahres Gewährleistung abgeschlossen haben. Ich habe selbst ein Objekt in Betreuung mit einer 20Jahre Gewährleistung beim Dach.

    Wenn der Wind so stark weht, dass der Sonnenschirm wegfliegt, dann muss die Markiese aus Sicherheit schon lange von selbst reingefahren sein.

    Mein Tipp:

    Kauf Dir einen anständigen Sonnenschirm, den Gang zum Mieterverein kannst Du Dir sparen.
     
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  5. #5 klappradl, 31.03.2022
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    Es gibt anderslautende Gerichtsurteile (mindestens eins), die der TE oben auch anspricht.
     
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  6. #6 simon84, 31.03.2022
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    Das ist wieder die typische Angstkultur.
    Wenn man eine Markise anbauen will, sich sicher fühlt im Recht zu sein und sicher ist dass keine Schäden entstehen bzw. auch dazu bereit ist entstehende Schäden zu übernehmen, dann baut man die Markise einfach an und lässt die andere Partei bedarfsweise klagen.

    Man klagt doch nicht erst und baut dann :)

    Andersrum, wenn man nach Genehmigung fragt und Ablehnung erhält, naja dann akzeptiert man das eben und sucht Alternativen.

    Ich selber kenne den Gewährleistungsvertrag des Vermieters nicht. Stimme zwar zu dass es unüblich ist, aber nehmen wir nur mal an, Was ist denn wenn da tatsächlich eine Klausel drin ist die Anbringen von Markisen untersagt ?
    Wir haben in Deutschland im ersten Schritt immer noch in großen Teilen Vertragsfreiheit, alles weitere wird dann im Einzelfall geklärt.

    Wärst du dann bereit die Gerichtskosten für deinen vermieter zu übernehmen, wenn er bei einem wegen Markise abgelehnten Gewährleistungsanspruch gegen die Firma klagen muss?

    Warum ist ein Balkon wegen der Sonne im
    Sommer nur eingeschränkt nutzbar ? Hast du eine Regelung dazu in deinem Mietvertrag die dir eine bestimmte Nutzung zusichert ? Ist es nicht überall
    Im Sommer draußen manchmal sonnig ?

    Wen darf ich verklagen weil mein Südgarten im
    Sommer zu sonnig ist ?

    Wo ist auf einem großen, freien Feld eigentlich der Unterschied zwischen Süden und Norden ?

    besonders bei einer Genossenschaft finde ich das ganze schon etwas Grenzwertig !
     
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  7. #7 hanghaus2000, 31.03.2022
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    Bist Du Eigentümer oder Mieter?
     
  8. Alex88

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    normalerweise liest man Mietverträge BEVOR man unterschreibt,
    in Deutschland läuft das allerdings anders, man unterschreibt und klagt dann dagegen :irre:irre:irre
     
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  9. Alex88

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  10. #10 hanghaus2000, 31.03.2022
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    Ich hätte gefragt, was denn dazu im Mietvertrag steht? Kann ja auch sein das entgegen dem Standard Mietvertrag eben nichts zu baulichen Veränderungen steht. Aber wenn man den Vermieter fragt und der sagt Nein, ist eigentlich auch Alles gesagt.

    Es gibt wirklich recht stabile Sonnenschirme.
     
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  11. BaUT

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    Als Mieter kannst du bauliche Änderungen im Bereich der Fassade ohne Zustimmung des Vermieters gar nicht bringen! Urteil hin oder her. Machst du es trotzdem bekommst du eine Klage wegen Sachbeschädigung und eine Rückbauaufforderung oder zumindest eine Aufforderung zu einer zusätzlichen Kautionshinterlegung welche die gesamten Rückbaukosten inkl. Wiederherstellung der Fassade umfasst!

    Was soll das werden? Wenn in den nächsten Jahren der eine Mieter Klappläden für seine Fenster an die Fassade schraubt, fünf andere schrauben SAT-Schüsseln an, weil das Kabel-TV zu teuer ist und drei andere schrauben sich unterschiedliche Markisen an und jeder gestaltet seine Balkongeländer "individuell" mit Windschutzbespannungen, dann sieht die Bude bald sehr "bunt" aus. Das wertet das Erscheinungsbild nicht in jedem Falle auf. Klar das der Vermieter da alles abwehrt.
     
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  12. #12 klappradl, 31.03.2022
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    Das Urteil besagt, es ist eine bauliche Maßnahme und erfordert die Zustimmung. Der Vemieter darf diese Zustiimmung aber nicht verweigern. Was auch immer von der Zustimmung dann noch bleibt. Wenn der TE diese Zustimmung will und der Vermieter nicht mitspielt, muss er aber wohl selber klagen.

    Hier noch mal zum Lesen
    Mieter hat zum Schutz vor der Sonne Anspruch auf das Anbringen einer Markise
     
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  13. #13 Jo Bauherr, 31.03.2022
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    Dieses Urteil gilt genau für dieses eine Verfahren.
    Man muss so etwas im konkreten Fall für sich selber durchklagen.

    .
     
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  14. #14 simon84, 31.03.2022
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    Noch dazu ist es ein AG Urteil aus München.
    Klar kann man darauf verweisen aber mehr auch nicht !
     
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  15. #15 klappradl, 31.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2022
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    Das ist ja bei allen Urteilen der Fall.
    Es kann ja auch anders ausgehen, so wie hier z.B.:
    Amtsgericht Köln, 201 C 62/17

    Und nur der Vollständigkeit wegen ein Urteil, wo es wieder pro Mieter ausgegangen ist
    Mieter hat Anspruch auf Anbringung einer Markise trotz Wärmedämmverbundsystem
     
  16. BaUT

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    Erstens mal würde ich als Vermieter checken ob der Balkon überhaupt zu 100% in die Berechnung der WFL eingeflossen ist.
    Wenn der Flächenansatz des Balkons nur zu 50% in die WFL eingeflossen ist, dann ist auch keine 100%ige Nutzbarkeit geschuldet! Wäre schon mal das erste Gegenargument.

    Darüber hinaus würde ich als Vermieter mit dem Argument der Haftung und der Instandhaltung gegen eine Markise argumentieren. Es handelt sich um eine bauliche Änderung bzw. bauliche Maßnahme an der Fassade.
    Bei Schäden dritter infolge eines Absturzes der Markise haftet i.d.R. der Eigentümer der Immobilie.
    Möge das Amtsgericht also zusätzlich zur Urteilsbegründung doch bitte mal klarstellen was passiert wenn:
    1. diese Markise doch nicht fachgerecht angebracht wird und nach Ablauf der Gewährleistungszeit vielleicht nach 8 Jahren abstürzt und Personen- oder Sachschaden verursacht?
    2. diese Markise vom Mieter ausgekurbelt wurde und bei einem Sturm davon fliegt und Personen- oder Sachschaden verursacht?
    3. diese Markise in ein paar Jahren altersbedingt und mangels Wartung nicht mehr funktioniert? Wer übernimmt die Wartung/Instandhaltung? Fest eingebaute Teile gehen ja ins Eigentum des Vermieters über, hat mir mal ein Mietrechtler bzgl. einer von mir eingebauten Duschwand erklärt!
    4. Wer zahlt den evtl. erforderlichen Rückbau der Markise zum Auszug des Mieters (reicht die Kaution dafür)?
     
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  17. #17 klappradl, 31.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2022
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    Dem Vermieter steht ja frei, seine Zustimmung an eine zusätzliche vertragliche Regelung und Zahlung eines weiteren Kautionsbetrags zu binden.
    Wenn der Mieter damit nicht einverstanden ist, kann er ja wieder klagen. :D
    Außerdem geht die Markise wohl nicht ins Eigentum des Vermieters über. Damit sollten auch die Haftungsfragen geklärt sein.
     
  18. #18 Fabian Weber, 31.03.2022
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    Der Kölner Vermieter hat halt viel besser argumentiert, als der Hamburger.

    In Hamburg wurde nur technisch argumentiert, also ob der Eingriff ins WDVS erheblich ist, was er natürlich bei fachgerechter Montage nicht ist.

    In Köln wurde aber auch auf das Erscheinungsbild der Fassade hin argumentiert, was ja @BaUT und ich auch schon hier taten. Und in Köln ist man diesem Argument gefolgt.
     
  19. #19 klappradl, 31.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2022
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    Die Genossenschaft hat ja nicht umsonst mit der Garantie (nicht Gewährleistung!) auf die Fassade argumentiert. Sie wird diese möglicherweise auch nachweisen können. Vielleicht auch nicht.
    Warum sollte man keine 10 Jahre Garantie auf eine Fassade bekommen, mit der Auflage, die Fassade nicht zu durchlöchern. Rechtlich möglich wäre das schon. Ob diese Garantie existiert und ein ausreichender Grund ist, den Anbau einer Markise zu verweigern, weiß im Zweifel nur dein Richter.
     
  20. #20 Gast 85175, 31.03.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Lass dir mal den Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 zeigen. Der sommerl. Wärmeschutz ist übrigens kein Luxusgut, sondern Pflichtübung gem. GEG. Es kann gut sein, dass das passt, aber wenn nicht, dann könnte man es evtl. mit einer Markise hin bekommen, verstehst schon…
     
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