Definition wandhöhe pultdach

Diskutiere Definition wandhöhe pultdach im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich komme aus Bayern besser gesagt aus Augsburg. Ich möchte ein Haus bauen mit pultdach was im Bebauungsplan zulässig ist. Im...

  1. #1 DustinausA, 18.02.2021
    DustinausA

    DustinausA

    Dabei seit:
    18.02.2021
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,
    Ich komme aus Bayern besser gesagt aus Augsburg.

    Ich möchte ein Haus bauen mit pultdach was im Bebauungsplan zulässig ist. Im Bebauungsplan stehen für die wandhöhe 6m und die gesamthöhe 8,5m.

    Mein geplantes Haus soll auf der traufseite 5,5m haben und auf der firstseite 7m

    mein Antrag wurde abgelehnt weil meine firstseite die 6 m übersteigt.

    gibt es eine genaue Definition für die wandhöhe beim pultdach? Oder sogar ein Gerichtsurteil dazu??

    besten Dank im Voraus
     
  2. #2 klappradl, 18.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 18.02.2021
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    2.050
    Zustimmungen:
    878
    Beruf:
    Abfallentsorgung
    Ort:
    Düsseldorf
    In der Bayrische LBO steht

    " Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunktder Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 3 Die Höhe von Dächernmit einer Neigung von mehr als 70 Grad wird voll, von Dächern mit einer Neigung vonmehr als 45 Grad zu einem Drittel hinzugerechnet. 4 Die Höhe der Giebelflächen im Bereichdes Dachs ist bei einer Dachneigung von mehr als 70 Grad voll, im Übrigen nur zu einemDrittel anzurechnen."
    Das ist die Definition für die Berechnungs der Abstandsflächen.
    Ob für den Bebauungsplan eine andere Definition gilt?
     
    simon84 gefällt das.
  3. #3 BaUT, 18.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 18.02.2021
    BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.088
    Zustimmungen:
    5.007
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Ja - da sind die Paragrafenreiter nicht klar genug in der Bebauungsplan-Formulierung. Das BA meint mit Wandhöhe die "Wandhöhe an der Traufseite des Daches" und will offenbar Gebäudeteile über 6 m nur zulassen, wenn es sich dabei um "Dachbauteile" handelt 8,50m = max zul Firsthöhe).
    In Berlin haben einige Architekten in den 80ern diese Regelung derart ausgetrickst, dass sie den oberen Gebäudeteil (also die Wände) vom Dachrand bis mindestens auf Traufhöhe oder leicht darunter mit Faserzementschindeln bekleidet haben und so optisch ein Dach simuliert haben.

    Ihr Bayern seid doch eigentlich die Erfinder solcher Tricks. Wurde nicht die Mansarddachform (in Bayern erfunden um möglichst viel Wohnraum im damals unbesteuerten Dachgeschoss unterzubringen? War da nicht mal sowas?
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 DustinausA, 18.02.2021
    DustinausA

    DustinausA

    Dabei seit:
    18.02.2021
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Aber in Deutschland in dem Land in dem eine Gurke eine bestimmte krümmung braucht muss doch irgendwo festgelegt sein wie die wandhöhe beim pultdach definiert ist
     
  5. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Nö.
    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2010 - 7 A 1942/08
    Der Begriff der Traufhöhe ist im Bebauungsplan nicht definiert und auch gesetzlich nicht determiniert. Er bedarf daher der Auslegung.

    Hier kommt es auf den genauen Wortlaut im Bebauungsplan an und darauf, ob er die Begriffe definiert, eventuell auch nur in seiner Begründung. Das oben zitierte Urteil zitiert andere Urteile, die es leider nicht kostenlos gibt, wonach ein Pultdach nur eine Traufe hat. Wenn Dein BPlan aber "Traufe" nicht benutzt, sondern nur "Wandhöhe", hast Du vermutlich schlechte Karten.
     
  6. #6 simon84, 19.02.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.410
    Zustimmungen:
    6.423
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das hat doch auch mit der Ansichtsfläche zu tun!

    Eine wandhöhe ist eine wandhöhe !

    nur weil du ein pultdach hast, darfst du doch nicht auf der wandseite höher bauen als mit einem Satteldach.
    Du versuchst dir grade Rosinen rauszupicken.

    Bei einem Satteldach hättest du bei einem theoretisch 8,5 Meter hohen First ja auch nur eine geringe ansichtsfläche, dafür gibt es doch extra die Sonderregelungen ob und bei welcher dachneigung die Giebelfläche berücksichtigt wird.

    die Sache ist doch ganz einfach, wenn du 8,5 hoch bauen willst dann Bau mit Satteldach.

    ansonsten baust du eben unter Einhaltung der Wandhöhe. Man könnte ja auch argumentieren ein pultdach hat keinen First sondern zwei Traufen :)

    Und versetztes / Doppel pultdach geht nicht ? Da könntest du in der Mitte vielleicht auch noch höher rauf....

    Alternativ, gegen die Entscheidung klagen und versuchen zu argumentieren das beim Satteldach die Giebelwand auch höher wäre und schauen ob du gewinnst oder verlierst
     
  7. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.088
    Zustimmungen:
    5.007
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Guck mal...
    upload_2021-2-19_8-33-8.jpeg upload_2021-2-19_8-33-34.jpeg
    PREFA macht Fassadenbekleidungen, so dass diese dann wie ein Walmdach aussehen.
    Vielleicht kannst du ja einen Teil der OG-Wände rundum mit solch einer Bekleidung versehen damit es "die Anmutung" eines Daches bekommt und somit nicht in die "Wandregelung" sondern in die "Firstregelung" fällt.
    Skizze machen und ab zum Bauamt mit der Frage ob das jetzt genug "Dach" ist und die Oberkante des Pultfaches nun der Firstregel (8,50 m) unterliegt und die Firstseitige Wandhöhe nur bis Unterkante dieser Dachbekleidung gemessen wird.
     
    simon84 gefällt das.
Thema:

Definition wandhöhe pultdach

Die Seite wird geladen...

Definition wandhöhe pultdach - Ähnliche Themen

  1. Definition im Bebauungsplan

    Definition im Bebauungsplan: Hallo, unser Nachbargrundstück soll bebaut werden. Nun schreibt der Bebauungsplan vor, dass lediglich 2 Einzelhäuser mit 2 vollgeschossen...
  2. Definition Nebenanlagen

    Definition Nebenanlagen: Hallo zusammen, wir bauen in Baden-Württemberg ein Haus und im B-Plan gibt es folgende Regelung: Garagen, Carports, Stellplätze: Garagen,...
  3. Definition Spitz- und Dachboden

    Definition Spitz- und Dachboden: Guten Morgen, laut verschiedenen Quellen im Internet handel es sich bis 1,80m lichte Höhe um einen Spitzboden und alles was höher ist, wird als...
  4. Definition Rampe in Garagenverordnung RLP

    Definition Rampe in Garagenverordnung RLP: Hallo, in der Garagenverordnung RLP wird in §4 Abs. 2 für Rampen mit mehr als 10% Neigung eine Fläche mit geringerer Steigung am Übergang zu...
  5. BauO NRW: Definition "Mittlere Wandhöhe" für Carport

    BauO NRW: Definition "Mittlere Wandhöhe" für Carport: Hallo zusammen, wir möchten gern an die Giebelseite unseres Hauses einen Carport anbauen lassen (siehe Skizzen anbei). Die Abstandsflächen zum...