Grundstück Teilen

Diskutiere Grundstück Teilen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe ein 860 m2 Großes Grundstück , was ich in der Mitte Teile will , Meine anliegen ist ; Im Bebauungsplan steht GRZ 0.3 Und GFZ...

  1. Taka88

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    Hallo, ich habe ein 860 m2 Großes Grundstück , was ich in der Mitte Teile will ,

    Meine anliegen ist ;

    Im Bebauungsplan steht GRZ 0.3
    Und GFZ 0.6 , 2 Vollgeschosse das Baufenster befindet sich in der Mitte vom Grundstück, es ist Rechteckig mit den Maßen 18 m x 14 m die lange Seite ist nach Süden ausgerichtet

    Geschlossene Bauweise

    Ich würde es so teilen das ein Restliches baufenster je Grundstücks hälfte , von
    9m x 14m bleibt .

    Im bebaubgsplan gibt es eine Begrenzung der Wohneinheiten von 2 W , da das Grundstück aber sehr groß ist und mann eine Grundfläche von 252 m2 bauen kann , ist es für mich zu schade nur in 2 Wohneinheit zu bauen ,
    Daher ist meine überlegung wenn ich das Grundstück teile und 2 Häuser also Doppelhaushälfte baue , ich dann je Haus mit 2 Wohneinheiten bauen darf ?

    Wenn das Grundstück ja geteilt ist und an sich ein sepparetes Grundstück ist dan müsste es theoretisch zb.

    430m2
    Mit GRZ 0,3 GFZ 0,6 und 2 Wohneinheiten
    Bebaubar sein .

    Hat jemand von euch erfahrung gemacht und ist das Realistich ?

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüßen Dieter.
     

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  2. #2 simon84, 26.09.2018
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    Gibt es denn im gleichen Bebauungsplan Grundstücke wie beschrieben 430 qm 0,3 0,6 2WE
     
  3. Dimeto

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    "o" bedeutet offene Bauweise.
    Worauf bezogen, je Wohngebäude oder je Baugrundstück (ggf. genauen Wortlaut zitieren)?
    Ja, wenn der B-Plan nicht noch weitere Festsetzungen enthält wie z.B. "nur Einzelhäuser" oder Mindestgrößen der Baugrundstücke.
     
  4. Taka88

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    Es gibt im bereich
    Des Bebaungsplan , Gebäude die Geteilt sind , und je eine Hausnummer haben , und die haben viel kleinere Grundstücke nach den Teilen , die variieren zwischen 300-380 m2 ,

    mir geht es darum , wenn ich als Bauherr ein Bauantrag stelle , mit 2 Doppelhaushälfte mit je 2 Wohneinheiten ohne das Grundstück zu teilen , am liebsten würde ich ein Großes Haus mit 4 Einheiten bauen und ein Treppeneingang , sonst müsste ich es teilen und es wären 2 Häuser mit 2 Eingängen , 2 Heizräume , es wäre natürlich viel teuerer , ganz nach dem Motto das Grundstück ist eh mir , wenn die keine Ausnahme mit der Wohneinheit machen dann teile ich es , oder vielleicht muss ich es nicht teilen ,Notar Vermessungsamt , kann ich es auch so Bauen als Doppelhaushälft auf ein ungeteiltes Grundstück
     
  5. Taka88

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    Nein gibt es nicht
     
  6. Dimeto

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    Das ist nicht zulässig und wird vermutlich auch nicht befreit.
    Nein, musst Du nicht, da sich die Wohneinheiten auf Wohngebäude und nicht auf Baugrundstücke beziehen. Aber zwei eigenständig benutzbare Wohngebäude müssen es schon sein. Die Abgrenzung ist etwas kniffelig, gibt 'ne Menge Gerichtsurteile dazu. Eine gemeinsame Heizungsanlage ist IMHO aber möglich. Dein Planer sollte hier etwas genehmigungsfähiges hinbekommen, sonst taugt der nix.
     
  7. #7 simon84, 27.09.2018
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    Absolut, ich kenne verschiedene Beispiele hier auf dem Land wo von einer Heizanlage (Hackschnitzel) 3 oder 4 komplett unabhängige Häuser beheizt werden.
    Sinngemäß umgekehrt sollte das natürlich auch gelten ;)
     
  8. Taka88

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    Wenn ich 2 Gebäude als Doppelhaushälfte, mit je 2 Wohneinheiten erichte ,

    Ist es den ohne das Grundstück zu teilen, rechtlich gesehen ein Doppelhaushälfte weil ja nach Baunnvo eine Doppelhaushälfte an einer Grundstücksgrenze gebaut wird , und wenn ich es so baue mit einer Trennwand ohne eine Linie mitten durch das Grundstück zu ziehen ( trennen ) wird das dan überhaupt so genehmigt ,

    Wenn ich mir die flurkarte der Anderen Gebäude im Bebauungsplan ansehe , bemerke ich das es Grundstücke gibt die geteilt sind und dan gibt es Grundstücke wo es nicht geteilt ist aber trotzdem 2 Haushälfte mir je eine eigene Hausnummer gibt , es gibt im gesamten Baugebiet bestimmt ca. 10- 15 Häuser die so gebaut worden sind um mehr Wohneinheiten zu bekommen ,
     
  9. #9 simon84, 27.09.2018
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    Wie willst du geschlossen bauen, wenn nur offene Bauweise erlaubt ist?
     
  10. Dimeto

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    Planungsrechtlich ist es ein Einzelhaus, welches aus zwei Wohngebäuden besteht.
    Nach den von Dir offenbarten Aussagen des Bebauungsplans sehe ich keinen Hinderungsgrund. Wie schon gesagt: Dein Planer sollte die Kriterien kennen, damit man von zwei Wohngebäuden sprechen kann.

    Meine Empfehlung: Lass' das Grundstück teilen. Wenn Du irgendwann mal Geld brauchst, ist eine Hälfte ganz leicht verkauft. In NRW zumindest wäre die Teilung eines bebauten Grundstückes komplizierter, dauert länger und kostet mehr. Die ca. 2,5K sollten doch jetzt noch im Budget sein.
     
Thema: Grundstück Teilen
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  1. grundstück teilen mehr wohneinheiten

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