Berechnung Berlin GFZ ? ? ?

Diskutiere Berechnung Berlin GFZ ? ? ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Berechnung Berlin GFZ Es möchte jemand ein Haus neu bauen mit einer Fläche von 10 mal 15 Meter =150m2 Drei Etagen soll das Haus (=450m²) haben....

  1. #1 dummerJunge, 04.08.2018
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    Berechnung Berlin GFZ

    Es möchte jemand ein Haus neu bauen mit einer Fläche von 10 mal 15 Meter =150m2
    Drei Etagen soll das Haus (=450m²) haben. Der Einfachheit nur eine Kiste mit Flachdach.
    Und einen Keller- dieser ist aber nur 2,10 hoch also kein Vollgeschoss
    Wie ist da die GFZ Berechnung ?
     
  2. #2 Kriminelle, 04.08.2018
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    Berechnung mit 2 Unbekannten funktioniert nicht.

    Grundstücksgröße X Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche

    X mal y = > 450qm
     
  3. #3 dummerJunge, 04.08.2018
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    und was ist mit dem keller ? der zählt nicht?
     
  4. #4 Kriminelle, 04.08.2018
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    Da bin ich überfragt :(
     
  5. #5 simon84, 04.08.2018
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    Wie wäre es mit selber nachschauen:

    VIS BE BauO Bln | Landesnorm Berlin | Gesamtausgabe | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 | gültig ab: 01.02.2006


    (6) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.


    (12) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben.





    Und jetzt macht was draus. Den Rest könnt ihr ja wohl selber raussuchen.
     
  6. #6 dummerJunge, 04.08.2018
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    ich habe nachgeguckt und bin auf eine andere Meinung ...
    Link darf ich nicht posten daher :

    Mit dem in der Bauordnung genannten Bestimmungsmaß wird vorgegeben, ab welchen lichten (Raum-)Innenhöhen ein Geschoss rechtlich als Vollgeschoss zu beurteilen ist. Gem. der aktuellen Berliner Bauordnung ist dieses dann der Fall, wenn das Geschoss über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat. Damit können auch Keller- und Dachgeschosse als Vollgeschosse gelten. Da es sich insoweit um ein Mindestmaß und nicht um ein Höchstmaß handelt, können trotz gleicher Anzahl der Vollgeschosse architektonisch unterschiedlich hohe Gebäude entstehen. In bestimmten städtebaulichen Situationen kann es deshalb erforderlich sein, nicht die Anzahl der Vollgeschosse festzusetzen, sondern die absolute Höhe eines Gebäudes.


    Und da steht etwas von 2,30 mindesthöhe für Vollgeschoss - Was nun ?
     
  7. #7 Andybaut, 04.08.2018
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    Und wo ist jetzt das Problem?
     
  8. #8 simon84, 04.08.2018
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    Na er will einen fetten Keller als Wohnraum bauen und meint das zählt dann nicht zur GFZ.
    Meint wohl er ist der erste der diese Idee hat :)
     
  9. Dimeto

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    Nein, es sei denn, dem Bebauungsplan liegt eine ältere Fassung der Landesbauordnung zugrunde, nach der dieser Keller ein Vollgeschoss wäre oder darin Aufenthaltsräume möglich wären.
     
    simon84 gefällt das.
  10. #10 dummerJunge, 05.08.2018
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    fetten Keller schon aber nicht als Wohnraum sondern zum basteln oder fürs Hobby
     
  11. Dimeto

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    Das ist deine Antwort auf unsere Erklärungen und Nachfragen?
    Wenn Du trollen² willst, dann solltest Du Dich trollen³ ?

    Wenn Du um Rat fragst, solltest Du die Nachfragen beantworten und dein Problem etwas genauer beschreiben.
    Warum endet der Satz unvollendet und welche andere Meinung meinst Du?
    Ja, was nun? Was genau willst Du wissen?


    ² im Sinne von "provozieren"
    ³ im Sinne von "beschämt weggehen"
     
  12. #12 Kriminelle, 05.08.2018
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    Du dummer Junge, Du. Da steht es ;)
    Und da nur Vollgeschosse angerechnet werden...
     
  13. #13 simon84, 05.08.2018
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    Ja, genau, das heisst ich darf so viele Lagerkeller mit 2,10m bauen wie ich will ohne dass es meine GFZ beeinflusst.
    Weil es kein Aufenthaltsraum ist.

    Aber das heisst ebenfalls, dass es kein Aufenthaltsraum ist.
    Mit allen positiven wie negativen Auswirkungen.

    Ich hefte mal den Artikel hier ran.
    Aufenthaltsraum – Wikipedia
     
  14. #14 dummerJunge, 06.08.2018
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    Es geht natürlich da drum mehr zu bauen wie erlaubt den Profit zu maximieren und hinterher kommt keiner und versucht noch einmal alles zu berechnen.'
    Einen Link durfte ich nicht posten daher der Satz am Ende mit .....
    Ich habe in Berlin die Möglichkeit ein Haus zu kaufen auf 1200m2 - wollte es abreisen und ein 3 Lofts bauen. Ja eine einfache Kiste mit 3 Wohnetagen und Dachterrasse, die ja nicht zählt. Aber das Klima unten angenehm gestalten kann.
    Also 3 Etagen a 150m2 plus Treppe etc. macht schon die 450m²
    Natürlich brauch jeder Künstler einen Keller auch zum Basteln etc. daher erstmal weniger wie 2,30 Meter Raumhöhe der Keller.
    Nach Bauabnahme wollte ich den Keller "vertiefen".
     
  15. #15 simon84, 06.08.2018
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    Das ist eine super Idee ! Am besten schickst du dem bauamt auch gleich den link zu dem Beitrag.

    Wenn dir Recht und Ordnung sowieso scheissegal sind dann brauchst du nicht hier um Hilfe fragen sondern einfach machen.

    Der richtige Weg wäre dass dein Planer eine Ausnahmegenehmigung versucht zu bekommen.

    Aber Planer gibts wohl eh nicht also

    Na dann
     
  16. #16 Andybaut, 06.08.2018
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    wo fange ich da an?
    Stell dir mal vor du baust etwas das nicht genehmigungsfähig ist. Ob du es baust oder umbaust ist dabei eigentlich wurscht.
    Du musst nun den Rest deines Lebens damit rechnen, dass dir jemand auf die Schliche kommt. Das wäre noch der positive Falle.

    Der schlechte Fall. Es gibt in 20 Jahren einen Brand in dem Haus.
    Dann kannst du schon mal die Koffer packen für einen mehrjährigen Haftantritt.

    Baurechtsämter zu hintergehen kommen meist als Idee von älteren Leuten. Nach dem Krieg hat das wenige interessiert und jeder hat sich etwas zurechtgelegt. Heutzutage ist das nicht mehr so einfach und wird auch nicht als Kavaliersdelikt gewertet.
     
  17. #17 simon84, 06.08.2018
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    Ich glaube ich hab es zuvor auch schon geschrieben.
    Die Nutzung eines Lagerraums als Aufenthaltsraum kann auch nach hinten los gehen.

    Dann wird erstmal die Nutzung untersagt, Zweiter Rettungsweg, Licht/Brandschutzanforderungen usw.

    Eine Ausnahmegenehmigung zur GFZ Überschreitung zu bekommen für einen Werkraum mit künstlerischer Nutzung ist auf jeden Fall noch im Bereich des Möglichen.

    Und im Neubau schon zu planen, einen Keller nachträglich zu vertiefen ist in den Top10 der kranksten Ideen die ich auf dem Bau gehört habe. Naja Top 25 auf jeden Fall.
     
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