Dachwartung?

Diskutiere Dachwartung? im Dach Forum im Bereich Neubau; Für den normalen Dachdecker ist die Dachwartung nun wirklich kein richtiges Plusgeschäft. Die Wartung versteht sich schon eher als...

  1. Neutal

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    Für den normalen Dachdecker ist die Dachwartung nun wirklich kein richtiges Plusgeschäft. Die Wartung versteht sich schon eher als Serviceleistung.
    Bei neueren Versicherungsverträgen wird schon öfter mal ein Wartungsvertrag gefordert. Die zunahme an Unwettern, die massive Schäden hinterlassen, ist durchaus erheblich. Die Dachwartung ist kein Garant dafür, das beim nächsten Sturm nichts passiert, mindert aber das Risiko erheblich.
    Wenn offensichtlich ist, das sich in den letzten Jahren keiner mehr um das Dach gekümmert hat und erheblicher Wartungsstau sichtbar ist, kann die Versicherung die übernahme des Schadens verweigern. Ein Auto mit mehr als 3 Monaten überzogenen TÜV wird in der Regel sogar als Schadensverursacher eingestuft und die Versicherung bleibt Leistungsfrei. Bei größeren Bäumen auf dem Grundstück ist der Nachweis regelmäßiger Baumpflegearbeiten ebenfalls hilfreich.
    Ganz nebenher werden bei der Dachwartung kleinere (und größere) Schäden schnell entdeckt und können behoben werden noch bevor ein kapitaler Bauschaden eintritt. Viele teure Sanierungsschäden können durch eine Dachwartung verhindert werden. Wir bieten zwar auch eine Dachwartung an, deutlich lohnenswerter ist allerdings eine spätere Sanierung, da gehen schnell mal mehrere Tausend Euro für drauf.
     
  2. #22 zille1976, 28.05.2015
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    Wo steht geschrieben, dass dies eine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist? Genau dafür ist diese nämlich da. Ansprüche zu begleichen, die durch Vernachlässigung der z.B. Verkehrssicherungspflicht entstehen. Und da dies eine Haftpflicht-Versicherung ist, bekommt der Geschädigte erstmal immer sein Geld.

    Doch, genau darauf kann ich mich berufen. Wenn ich 2013 beim Tüv war, und 2014 bricht mir an einem 9 Jahre alten Auto ohne Vorwarnung die Achse, und ich fahre jemanden an, passiert mir garnichts. Höchstens wird mir einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen. Platzt mir der 10 Jahre alte Reifen und ich fahre jemanden an, dann ist es grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherung zahlt den Schaden und nimmt mich in Regress (allerdings nur bis zu max. 5000 Euro).

    Grobe Fahrlässigkeit zeichnet sich eben dadurch aus, dass der gesunde Menschenverstand die Gefahr und die Folgen hätte erahnen müssen.

    Geh ich Heilig Abend in die Kirche, und lasse die Kerzen am Adventskranz brennen und steh dann nach der Andacht vor einem Haufen Asche statt meinem Haus ist das grob Fahrlässig. Streu ich aber morgens meinen Fussweg und fahr dann einkaufen und in der Zeit bildet sich Blitzeis und Oma Erna bricht sich die Hüfte vor meiner Hütte, ist das nur leicht Fahrlässig und die o.g. Versicherung zahlt den Schaden.

    Eine Dachwartung, die in Deutschland ziemlich unüblich ist, wird mit ziemlicher Sicherheit nicht dazu führen, dass ein Richter den Einwand der groben Fahrlässigkeit bejaht.
     
  3. BJ67

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    Also, wer von euch ist nicht Dachdecker und hatte einen wie auch immer gearteten Schaden am Dach, dessen Regulierung wegen des Fehlens eines Wartungsvertrages bzw. der Wartung abgelehnt wurde ?! Zur Glaubhaftmachung reicht das Anfügen eines scans des anonymisierten Versicherungsschreibens.

    Ich gehe schon mal Bier und Chips holen !
     
  4. #24 zille1976, 28.05.2015
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    Na ja. 200 Tacken für 2 Mann eine Stunde sehr ich nicht als Gefälligkeitsleistung an. Solche Stundensätze rechnen in der Industrie nur Ingenieure ab.

    Wenn in der Versicherungsbedingungen steht, dass eine Regelmäßige Dachwartung gefordert wird, hat das nicht mehr mit Fahrlässigkeit zu tun. Dann wäre es ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen woraus sich ein Regressanspruch von max. 50% ergeben würde.

    Wobei alle 7 Jahre eine Dachwartung auch wieder regelmäßig wäre.
     
  5. Neutal

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    Die Chips würden Dir im Rachen stecken bleiben, wenn Du wüßtest was so über den Köpfen an Pfusch und Lebensgefahr zu finden ist. Was ich bei den Dacharbeiten in den letzten Jahren zu sehen bekommen habe ist wirklich schlimm und manch einer kann froh sein, das solche Mängel rechtzeitig entdeckt wurden. Aber wir Handwerker wollen ja nur Euer Geld. Viele Kommentare hier kann man sich einfach stecken. Bei dem was auf Euren Dächern los ist, solltet Ihr froh sein, das wir ab und an mal drübergucken. We3nn aber der Schaden dann mal wieder da ist, heulen eh wieder alle rum, weil es so teuer ist. Geht mir langsam echt auf den Keks.

    Ach, Zille, wir liegen bei 150€. Die Leitern laden sich leider nicht von selbst auf und das Auto prkt in den seltensten Fällen direkt vor der Tür der Kunden. Unser Kundenkreis ist über Niedersachsen, Hamburg, Stormarn und Schleswig Holstein verstreut. Wirtschftliches handeln sieht anders aus. Einmal im Jahr klappern wir diverse Kunden ab und besichtigen Ihre Dächer. Kleistreparaturen sind meist incl.
     
  6. #26 Kalle88, 28.05.2015
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    Ich weiss nicht was ich da noch schreiben soll Kalle. Du kannst dich scheinbar nicht aus deiner DD-Rolle begeben. R.B. äussert zummindest das er versteht das man als Hauseigentümer ohne DD-Hintergrund erstmal aus allen Wolken fällt und im ersten Moment anzweifelt das so eine Dachwartung unüblich ist. Nein - ich unterstelle weder dir noch Herrn Gross hier die Absicht sich irgendwie an meiner Unbedeutsamkeit zu bereichern. Ich weiss nicht warum es so schwer zu verstehen ist, das ich einer Person dessen täglich Brot das Dach ist erstmal mit gewissen Zweifeln gegenüberstehe wenn Sie mir sagen das die Leistung X für mein Dach "unerlässlich" ist. Das hat nichts mit der Unterstellung von Geldschneiderei zu tun. Ich schnall nicht was man da nicht nachvollziehen kann.

    Die Situation bei mir ist so, das ich über ein traufenseitiges Steildach (30° Dachneigung) verfüge mit 2 Gauben und 2 DFF. Ich bin in der Mitte einer Reihenhauskette und die komplette Reihenhauskette hat ein "durchgehendes" Dach aus Betondachziegeln aus dem Jahre 1987. Ich weiss nicht ob ein Dachdecker in der Lage ist in 1..2.. Stunden alle meine Dachziegel auf Haarrisse zu untersuchen? Ja, er würde vielleicht sehen das die eine Schieferplatte an meiner Dachgaube etwas nach unten gerutscht ist, und die eine Dachpfanne der eine Ecke unten fehlt.

    Mir geht es auch nicht darum, das ich hier größere Schäden an meinem Haus verhindern möchte oder nicht. Das ist nicht mein Punkt. Mein Punkt ist einzig und allein ob "man gesetzlich dazu verpflichtet ist" bzgl. Versicherungs- oder Haftungsfragen.

    Wenn es mir um Schadenvermeidung an meinem Haus gehen würde, würde ich so einiges regelmäßig "warten" lassen (habe z.B. eine innenliegende Dachrinne - der Grund warum ich regelmäßig die Dachrinne reinigen lasse) usw... aber wie gesagt - das ist "optional" wie halt auch viele Versicherungen. Mir geht es einzig und allein um die "Verpflichtung" dies zu tun oder nicht.

    Auch schade, das du mein "das macht keiner hier" abtust. Ich habe extra herausgestellt, das ich dies nur aufgeführt habe damit du in der Lage bist dich in meine Lage zu versetzen. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Er lebt davon Ableitungen zu treffen. Nichts einfacher ist die Ableitung "keiner macht das, warum sollte ich das machen?". So ticken wir. Bei Dachfragen wirst du dich davon vielleicht ausnehmen können. Bei anderen Fragen wirst du genauso vergleichend "denken".

    Wenn ich dir sage, du solltest einmal im Jahr die Elektrolyt-Kondensatoren auf deinem Mainboard prüfen lassen wirst du mich auch für irre erklären - macht ja keiner! Und dann werde ich dir entgegnen das bei dem billigen Chinamüll heutzutage die Dinger sich gerne mal aufblasen und ihre Innereien als Altersermüdungserscheinung im kompletten Gehäuse verteilen. Ja schlechtes Beispiel es geht ja da nur um max 1k EUR - aber es geht mir darum dir zu zeigen warum das erstmal bei mir auf Unverständnis stößt.
     
  8. #28 feelfree, 28.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Ist nach meiner Einschätzung alles richtig was da drin steht, incl. dem letzten Absatz:

     
  9. #29 zille1976, 28.05.2015
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    Manchmal ist es von Vorteil, das gelesene auch zu verstehen. Bitte den Artikel ganz lesen, dann wird deutlich, das es eben nicht mit der Versicherung getan ist.
     
  11. #31 stockstadt, 28.05.2015
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    Hallo,

    dein Beitrag ist doch der Offenbarungseid schlechthin ... erst bauen nach deiner Meinung die DD Pfusch und dann kommen die guten DD und sagen für Geld, dass es Pfusch ist.
    Nur ... wer ist der Gute??

    LG
     
  12. #32 feelfree, 28.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Da wette ich aber sowas von dagegen! Kein Mensch macht eine regelmäßige Dachwartung, ich wette dass mehr als 90% aller Hausbesitzer von so etwas noch nie gehört haben. Wenn da also eine Versicherung grobe Fahrlässigkeit daraus ableiten wollte, würde sie spätestens beim Richter scheitern, der davon auch noch nie etwas gehört hat.

    Ansonsten verweise ich auf #23, warte auf EIN Beispiel und genieße solange Bier & Chips.
     
  13. #33 zille1976, 28.05.2015
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    Ich befürchte du hast das ganze Dokument nicht verstanden. Erst werden alle Pflichten aufgezählt die ein Hauseigentümer zu beachten hat und aus denen Ansprüche gegen ihn entstehen können. Am Ende heist es dann zusammenfassend : Wenn ihr euch den Stress sparen wollt sichert euch mit einer Haftpflicht ab, die übernimmt die Schäden (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit).

    Vielleicht liest du mal was eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht so abdeckt. Dann liest sich Kalles PDF gleich ganz anders.
     
  14. OlliL

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    Ich will jetzt einmal
    https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1993-03-23/VI-ZR-176_92
    anführen. Aber bevor gleich wieder die ersten "siehst du!" schreien - bitte auch zu Ende lesen - insbesondere die Zeilen 22 und 23. In wie weit dieses BGH Urteil "allgemeingültig" für alle übertragen lässt oder welche spezielle Konstellation hier vorlag (sprich: welche Versicherung hier evtl. nicht abgeschlossen war, oder welche Bedingungen sie unterlag) erschliesst sich erstmal nicht.

    Dieses Urteil wird jedoch von vielen Dachwartungs-Beführwortern ins Feld geführt.
     
  15. Neutal

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    Es ist nicht alles, aber leider oft, dem Dachdecker in die Schuhe zu schieben. Stürme lockern oft Dachpfannen oder Dachzubehör, Teile lockern sich, Materialermüdungen, Rost, Insekten etc tragen zu vielen Schäden bei, aber auch eintretendes Wasser läßt häufig die Lattung verfaulen, dann hängt da eine Reie von Pfann ohne jeglichen halt. In früheren Zeiten wurde leider auch häufig gepfuscht. Mehre Kollegen sind schon mit eingehängten Dachleitern abgerutscht, weil die Leiterhaken nicht richtig befestigt waren
     
  16. #36 Kalle88, 28.05.2015
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    Ollil: Wo versetze ich mich nicht in deine Lage? Welchen Sinn hat es, wenn ich schreibe was du hören möchtest? Eine gesetzliche Pflicht, ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht, die ist im BGB geregelt und davon kannst du dich nicht schützen. Ob am Ende deine Haftpflichtversicherung dich in Regress nimmt ist Auslegungssache deines Vertrages und wie man im konkreten die Plfichtverletzung definiert - siehe eingestellten Link. Wenn du DARAUF eine Antwort haben willst, dann solltest du ggf. Eric per PN um eine Antwort bitten oder eben Herrn Wortmann.

    Das KANN ich dir nicht beantworten weil ich kein Jurist bin und mir Rechtsberatung eh nicht zustehen würde.

    Was ich kann ist den Sinn deiner Fragerei verstehen zu wollen, denn für mich impliziert deine textliche Aufmachung und Äußerungen dass dir eine Wartung im generellen nicht wichtig ist, weil sich diese nur als lohnenswert darstellt, wenn dahinter eine gesetzliche Verpflichtung steht. Als Servicedienstleistung und eher als "Plus-Minus-Null-Geschäft" kann ich eben NICHT nachvollziehen wie man so denken will und mag.

    Vielleicht wird dir geläufiger, wenn man dir erklärt wie "lohnenswert" dieser Service für einen Betrieb ist. Nämlich so absolut gar nicht. Streng genommen mindert es meine möglichen Bruttoarbeitsstunden die ich im Jahr verkaufen könnte und da richtigen Gewinn einfahren könnte. Als Dienstleister hat man aber irgendwann auch einen Servicegedanken seinem Kundenstamm gegenüber. Die Zufriedenheit hört nicht damit auf, wenn die Baumaßnahme beendet ist. Nein und genau dort setzt der Wartungsvertrag als für beide nützlichen Dienst an. Du profitierst und brauchst keine Angst haben - Fehler passieren überall - und der DD kann sich auf deine positive Mundpropaganda verlassen.

    Ich gehe sogar so weit, dass ich Kunden mit Wartungsvertrag auch mal aus der Reihe bedienen würde, wenn unerwartet etwas behoben werden muss. Ja, sogar nach Feierabend die Jungs für ein paar Stunden vorbei zu schicken. Weil das aufrecht Erhalten eines Wartungsvertrag für mich eben auch ein Dank meiner Kompetenz und meines Service an der Person darstellt. Ein Geben und ein Nehmen - so einfach ist das eigentlich.

    Soll ja sogar Firmen geben, die postalisch Geburtstagsgrüße übermitteln, wenn die Datenbanken passen ;) Oder in Zeit X an nötige Dinge erinnert.
     
  17. #37 zille1976, 28.05.2015
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    Ich kann diesen verfluchten Paragrafen nicht finden, in dem steht dass ich mein Dach einmal jährlich prüfen lassen muss um meiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

    Vielleicht gibts den nur ind der BGB Dachdecker Special Edition?

    @TE: Die Dachdecker sind nur neidisch das sie keinen E-Check haben :D
     
  18. #38 Kalle88, 28.05.2015
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    Bist du so Begriffstutzig oder willst du nicht richtig lesen wollen? Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem BGB und ist die Pflicht des Eigentümer. Die beinhaltet ALLE Teile, beziehungsweise ALLE GEFAHREN die vom Grundstück oder Haus ausgehen. Denn der Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht ist wer Gefahren schafft muss jene auch wieder abschaffen (lassen). Daraus ergibt sich keine Pflicht zur Wartung, steht doch in meinem Beitrag sogar drin. Im Falle eines juristischen Rechtsstreites kann dir das nicht vorliegen von Wartungsaufträgen aber negativ ausgelegt werden. Also KANN es SINN machen jene zu haben, was aber KEINE Pflicht ergibt. Dazu braucht es keine BGB Dachdecker Special Edition her Schlaumeier...
     
  19. #39 zille1976, 28.05.2015
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    Und genau das ist der Knackpunkt. In den letzten 60 Jahren gab es anscheinend kein solches Urteil. Und somit wohl auch keine Streitigkeiten mit der Zahlungswilligkeit der Haftpflicht.
     
  20. #40 ThomasMD, 28.05.2015
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    Auch der E-Check ist nur ein Marketing-Gag der Innungen.

    Die Verkehrssicherungspflicht ist wirklich ernst zu nehmen. Wartungsverträge mit Dachdeckern brauche ich dafür nicht. Es reicht aus, wenn meine Hauswarte die Dächer einmal im Jahr in Augenschein nehmen und dieses dokumentieren. Für das Unvermeidliche gibt es Versicherungen.
     
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