Lichtschacht

Diskutiere Lichtschacht im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hello! wir haben Lehmboden mit Lastfall stauendes Sickerwasser. Bodengutachter meinte Keller mit Dranäge, Weisse oder Schwarze Wanne. Auch...

  1. #1 ednicdraw, 27.03.2008
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    Hello!
    wir haben Lehmboden mit Lastfall stauendes Sickerwasser. Bodengutachter meinte Keller mit Dranäge, Weisse oder Schwarze Wanne. Auch Hanglage 1m über 24 M breit. Wir entschieden uns für eine Weisse Wanne die 3 Lichtschächte (ein ganz grosse mit 1,50 breit) nur auf die höchstliegende Seite hat. Archi meinte wir sollten auf die druckwasserdichte Lichtschächte die wir eingekauft haben verzichten und normale Lichtschächte ACO mit Entwässerung und Bituman Abdichtung. Wir haben ein m.m.N ziemlich niedrige Gutschrift erhalten vom GU. (ca 100 Euro je).
    ich habe inzwischen schrechkliche Bilder hier von Schäden gesehen.
    Was sind die Meinungen zu dieser Entscheidung?
    Danke!
     
  2. Eric

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    Paßt wieder vom Sachverhalt hinten und vorne nicht: Warum solltest Du Lichtschächte eingekauft haben, wenn mit einem GU gebaut wird?

    Vorschlag des Archis war jedenfall falsch, da er den aRdT widerspricht. Beim Lastfall aufstauendes Sickerwasser ist die Abdichtung nach DIN 18 195-6 bis mindestens 15 cm über OK fertiges Gelände hochzuführen. Das impliziert, daß man Lichschächte einbaut die dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser = Druckwasser standhalten, also druckwasserdicht Lichtschächte.

    Es kann aber auch mit den eingebauten Lichtschächten gut gehen. Nur normgerecht ist es halt nicht und insofern mangelhaft.

    Hat den der GU Bedenken gegen die geänderte Ausführung des Archis angemeldet?
     
  3. mls

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    ist es witklich ein GU?
    wessen architkt ist der architekt?
    der des GU - oder der des bauherrn?
    dann würde die intention des lichtschachtmurkses klar werden ..
     
  4. #4 ednicdraw, 28.03.2008
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    Nein, der Gu hat nur ein beschiedene Gutschrift angeboten und kein Kommentar. Archi hat gemeint wegen Hanglage dass die DWD Lichschächte überflüssig wären und lieber den Gutschrift nehmen.
    Eine DWD Lichtschächte hatte die Grosse 151 x 101 und habe ich 'nur' ein Gutschrift von 100 Euro bekommen...das gleiche als für die Schächte die 875 x 101 waren.
     
  5. Robby

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    Tja wenn man sich auf so etwas einlässt muß man halt damit rechnen das die Kellerfenster für 100€ zur Kellerbewässerungsanlage werden! Nebenbei müßten die Dwd Lichtschächte auch irgendwohin entwässern und das ist alles für 100€ schwer hinzubekommen. Ich würde den Architekten diese Aussage SCHRIFTLICH machen lassen, damit man nachher wenigstens jemanden hat an dem man sich im Schadenfall schadlos halten kann.

    Ich wage zu bezweifeln das er unterschreibt das die Ausführung hier regelgerecht ist!
     
  6. #6 ednicdraw, 28.03.2008
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    @mls. Wir sind Grundstückbesitzer. Unser Architekt für LP 1-4 hat GU empfohlen und später haben wir uns bemerkt, dass Architekt Firma auf GUs Briefpapier steht. GU will Archi vermarkten, Archi m.m.N hat genugend Geschäft ohne diese GU.
    @eric: sorry, war unklar. bei eingekauft meine ich, dass es in Bau und Leistungsbeschreibung des GUs drin ist.

    In der Ausführungsplanung steht drin 'auf Wunsch des Bauherrens wird auf DWD Lichtschachte verzichtet usw.'

    Ist unser Keller sicher? Was wäre am besten zu tun?
     
  7. Robby

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    Hat der Archi auf die falsche Ausführung der Lichtschächte hingewiese, auf die Risiken schriftlich hingewiesen (Kellerüberschwemmung usw.)

    Das Kuppelgeschäft Archi GU überlasse ich hier anderen...
     
  8. #8 ednicdraw, 28.03.2008
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    @ Robby die Architekten hat mir den Wegfall empfohlen und auf gar kein Risiken hingewiesen. Eher hat Sie gemeint, obwohl die geschuldet sind dass die nicht notwendig sind da das Wasser sowieso vorbei fliessen wird aufgrund unsere leichte Hangsituation.
    Wie soll ich mich am besten jetzt verhalten?
     
  9. Robby

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    Ich würde auf die regelgerechte erstellung pochen!
     
  10. #10 Carden. Mark, 28.03.2008
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    Mach das Ding bis mind. OK Gelände Wasserdicht - verzichte besser auf die paar € Gutschrift.ES gibt nicht nur Grundwasser, sondern auch aufstauendes Sickerwasser und ob das immer so schnell um das Haus abfließt???????
     
  11. #11 ednicdraw, 28.03.2008
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    @ Robby: was bedeutet pochen??
    @ Mark: es ist schon fertig gemacht mit meinem ok ohne DWD. Kann ich trotzdem jetzt darauf bestehen? Und, soweit ich bei ACO und MEA sehen kann gibt es kein DWD in breite 150?
     
  12. Robby

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    Die müssen nicht ais Kunststoff sein, das wird der Grund sein warum das kuppelgeschäft BT / Archi davon abrät!

    Pochen= Bestehen
     
  13. #13 ednicdraw, 08.04.2008
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    Erstmals Danke für das Feedback.
    Ich habe die Bauleitung geschreiben, dass nach Rücksprache die Lichschächte nicht nach dem im Bodengutachten gennanten Lastfall richtig ausgefurht worden sind. Jetzt will die Bauleitung von uns wissen wie wir es gern haben! ich habe nur gesagt...Dicht! In unserem Werkvertrag mit GU steht dass wir "eine Weisse Wanne gemäß WU-Richtlinie und DIN 1045, Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A hergestellt wird" ferner "druckwasserresistenten Lichtschächten mit abhebegesicherten Rostabdecken (Fa. Mea oder Aco z.B. Meamax DWD mit Entwässerungsanschluss)"
    Rat?
     
  14. Robby

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    weiter bestehen, also pochen, aber an dem Bau gibt es doch noch mehr ungeklärtes?
     
  15. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Lasst Euch solche Formulierungen bloß nicht unterjubeln, wenn Ihr keine Ahnung habt, worum es geht und was der Vor- oder Nachteil bei einer Sache ist!

    Mir scheint, dass Ihr bei Eurem Bauvorhaben nicht besonders gut betreut oder beraten seid - um's mal vorsichtig zu formulieren!
     
  16. #16 ednicdraw, 08.04.2008
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    @robby & chris b: spezifische ratschläge zum vorgehensweise? archi möchte wissen was wir wollen, sage ich nur eine dichte Keller. sollen wir am besten bodengutachter und sachverständiger zum gemeinsamen Treff auf der Baustelle einladen?
     
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