Brandschutz erforderlich?

Diskutiere Brandschutz erforderlich? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich will unser Haus mit einer neuen Vorhangfassade (Prefa-Außenhaut)ausstatten. Eine Seite unseres Hauses steht auf der Grundstücksgrenze....

  1. #1 JPtm, 24.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 24.04.2024
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    Hallo,

    ich will unser Haus mit einer neuen Vorhangfassade (Prefa-Außenhaut)ausstatten.
    Eine Seite unseres Hauses steht auf der Grundstücksgrenze. Nebenan gibt es in ~2m in Teilbereichen einen Carport, ansonsten ist dort Pflaster und mind 10m weit weg stehen Bestandsgebäude.
    Unser Haus besteht aus 24cm Ziegelmauer.
    Unser Haus ist ein 2 1/2 Geschosser, glaube GK2.

    Wenn ich unsere thür. Bauordnung lese ist das irgendwie doppeldeutig. Auf der einen Seite steht da was von erhöht Feuerhemmend bei Grenzbebauung oder so, dann etwas von 5m+ Abstand brauche ich nichts weiter usw.
    Maximal der kleine Carport vom Nachbarn könnte da stören.

    Muss die Dämmung, bzw ganze Konstruktion jetzt auch Brandschutz erfüllen?
    Eigentlich wollte ich gerne Steico Joist + Holzdämmung verbauen.

    Vielen Dank.
     
  2. #2 SIL, 24.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 24.04.2024
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    Könntest du es noch konkreter darstellen , mit der Prefa bist ja A1 , eigentlich eindeutig in der Bauordnung, insofern du keine Abstände hast gelten in deiner GK 2,5 m Abstand ab da fh ( entfällt da du eh Grenzbebauung hast ), wie ist der Carport zu verorten ? Die GK mess mal, nicht das schon GK4 bist und interpretiere die Abstände nicht zu deinen Gunsten , du bist grenzständig also 0, nach dem was du bist jetzt vorgetragen hast mindestens fh deine Konstruktion ggf @Dimeto oder @BaUT eine Meinung dazu...
     
  3. JPtm

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    Wir sind links, rot die Grenze. Die 2.7m sind zum Carport. Die dunklere Fläche direkt rechts neben Carport ist eine Steingarage, erst die Fläche rechte obere Ecke ist das nächste Wohnhaus.
    Das gestrichelte rechts unten an unserer Hausecke ist eine weitere Steingarage. Die Garage endet vor unserem Haus, aber der Nachbar hat das Wellasbestdach etwas überstehen lassen und das ragt dann in unser Haus. Darunter hat er seine Mülltonnen.
     

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  4. JPtm

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    Sry, GK vergessen hinzuschreiben.
    Aus unserem genehmigten Bauantrag:
    Gk2 (nicht freistehendes Gebäude (Grenzbebauung), bis 7m und nicht mehr wie 2 Nutzungseinheiten <400m²)
     
  5. Dimeto

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    Ja. Nach §30 Abs. 2 Nr. 1 ThürBO ist eine Brandwand erforderlich, da dein Haus
    mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet
    wurde
    es sei denn,
    zugunsten Deines Grundstücks ruht auf dem Nachbargrundstück eine Baulast, durch die
    ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist

    Meines Erachtens ist Deine Außenwand §30 Abs. 3 Nr.3 ThürBO zuzuordnen, so dass die Außenhaut feuerbeständig sein muss.
     
  6. JPtm

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    Es gibt keine Baulast, ist halt alter Dorfkern.
    Aber löst mein Gebäude nicht "implizit" eine Abstandsfläche von 2.5m aus zu der mein Nachbar ebenfalls 2.5 einhalten müsste wenn er dort etwas bauen wollte, ergo in Summe mind 5m?. Reines Interesse meinerseits.
    Ist der Carport in dieser Rechnung von Interesse oder ist der unbedeutend?

    Reicht es, wenn die Prefa feuerbeständig (heißt F120 oder?) ist oder muss das auch die Dämmebene sein?Obiger Satz klingt nach Allem :(.
     
  7. Dimeto

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    Nein, es sei denn, in Deiner Außenwand ist mindestens ein Fenster und Du kannst nachweisen, dass dies rechtmäßig dort ist. Im Gegenteil impliziert Deine Grenzbebauung gemäß §6 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO, dass Dein Nachbar ebenfalls ohne Grenzabstand bauen darf.
    Vorbehaltlich einer genauen Umfeldanalyse eher unbedeutend, allerdings ist der Ausschnitt zu klein gewählt, um beurteilen zu können, ob die Länge der privilegierten Grenzbebauung (9m / 18m) überschritten ist.
     
  8. SIL

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    Komplett auch die UK und die Dämmung A1 über 1000° , was entfällt ist bei dir aufgrund der GK die mechanische Beständigkeit und du musst feuerbeständig ausführen , aber nicht hoch feuerbeständig, es könnte noch ein Aspekt hinzukommen und zwar die Brandlast von 'innen' du hattest ja ein Bestandsgebäude? Allerdings bin ich überfragt was dein Dach angeht bzw die 'Höherziehung' deiner Brandwand.
     
  9. #9 JPtm, 25.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 25.04.2024
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    In der Wand ist ein Fenster, BJ vermutlich 1950, da wurde das ehemalige Gebäude um ein zweites Vollgeschoss erweitert.
    Ps: Das Fenster besteht aus gebrochenen Glassteinen.Die sind aktuell noch auf der Außenseite verbaut, innen ist es von uns zugemauert.
    Die Summe der Nebengebäude ist atm >18m. An der gegenüberliegenden Grundstückseite ist eine Garagen/Schuppenkonsturuktion die alleine ~12-13 m grob ist.

    Sofern ich das richtig verstehe, sollte "Innen" ja, dank der 24cm Steinwand kein Problem sein. Das Dach hat leichten Überstand, ebenfalls mit Prefa gedeckt. Es ist komplett mit Holzfaser per Aufdachdämmung gedämmt.

    Kurze Frage: feuerbeständig war F90 und hoch FB = 120 oder?

    Ich möchste nur sagen, dass ich hier nicht nach Schlupflöchern suche, um um einen nötigen Feuerschutz drumherum zu kommen. Das dient eher dem Interesse.
    Vor 2 Jahren brannt ein Haus, knapp 20m entfernt ab, das war unglaublich, das mal "Live und in Fabe" mitzuerleben.
     
  10. SIL

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    F90 jetzt theoretisch müsste deine AW REI 90 M sein , du kannst bei Prefa die entsprechenden Ausführungen für dich als PDF sichten , es gibt einige Einschränkungen hinsichtlich Farbe und Format ( nicht alle erfüllen A ) vermutlich bei zugelassen System wäre eine UK auch mit Holz möglich.
     
  11. Dimeto

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    Dann wird es baurechtlich sehr kompliziert, da die Entstehungsgeschichte der Bebauung und deren Zulässigkeit recherchiert werden müsste, um Bestandsschutz und damit "Deine" implizite Freiflächenbaulast geltend zu machen.

    Was sagt denn Dein Nachbar dazu? Wenn Dein Haus jetzt genau auf der Grenze steht, dann würde die Vorhangfassade ja einen Überbau auslösen. Der ist höchstwahrscheinlich nach §14a Abs. 1 ThürNRG zwar zu dulden, aber der Nachbar könnte nach Abs. 2 eine Entschädigung verlangen. Möglicherweise kann er sich auch auf Abs. 4 berufen und in naher oder ferner Zukunft die Entfernung verlangen.

    Da nach §60 Abs. 1 Nr. 11e) ThürBO Deine Maßnahme verfahrensfrei ist, würde ich das baurechtliche außen vor lassen und versuchen, mich mit dem Nachbarn schriftlich zu einigen, dass er keine Einwände hat und dort in absehbarer Zeit nichts bauen möchte.
     
  12. JPtm

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    Wir haben ein super Verhältnis zu dem Nachbarn.
    Ich habe auch seine schriftliche Erlaubniss beim Neubau des Daches, dass wir da den Überhang bauen durften.

    Ich will da gar nicht mit solchen Diskussionen anfangen wegen des Fensters, so von wegen, "Eigentlich ist da schon Abstandsfläche, blablabla".
    Aktuell steht die aktuelle Vorhangfasse bereits über. Ich werde aber trotzdem seine schriftliche Genehmigung einholen, alleine falls mal irgendwelche Erben/Käufer eventuell sonst rumstressen.
    Wir habe zusammen auch schon geschaut wie wir das an der Ecke hinbekommen, mit den Wellplatten von der unteren Garage, die in meine Fassade reinreichen.

    Der Thread hier war hauptsächlich für mich, wie das einzuordnen ist.

    Vielen Dank für die Infos.

    Steico bietet Konstruktionen mit R90 an, aber die betrachten immer die komplette Wand, kommt mir zumindest so vor. Ich haben ja "nur" die Fassade, da meine 24er Ziegel eh das erfüllt. Zumindest i-o.
    Ich denke, da werde ich einen Planer ins Boot holen,der sowas kompetent bewerten kann. Das übersteigt mein Wissen.
     
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    Natürlich.
    Es gibt bei Steico entsprechende WDVS auch auf massiv allerdings fällt dein Prefa dann raus, du könntest Steico kontaktieren die weisen dir den entsprechenden Aufbau nach für ihr System.
     
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