Als dipl.-Bauleiter CH in Deutschland selbständig werden?

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    Hallo zusammen

    Ich habe hier viele Jahre als Gast begeistert mitgelesen. Und empfinde das Forum als ein sehr guten Anlaufpunkt für alle am Bau beteiligte Akteure (und zum schmunzeln ist auch hin und wieder etwas dabei :lock).

    Daher würde ich gerne mal euer Fachwissen in Anspruch nehmen und euch etwas zur Selbständigkeit als Bauleiter in Deutschland fragen.

    Zu meiner Ausbildung:
    Ich habe 2008 in der Schweiz, berufsbegleitend mein Diplom zum Bauleiter gemacht und dort auch 14 Jahre als Bauleiter gearbeitet (fast ausschließlich Großprojekte). Nachdem ich leider 2022 aus familiären Gründen wieder zurück nach Deutschland (Mitteldeutschland) musste und wir (meine Frau und ich) nun 1 1/2 Jahre das Elternhaus kernsaniert haben (90% Eigenleistung), möchte ich wieder in die Bauleitung einsteigen. Nun stand die Überlegung an, ob man dies als Angestellter tut oder sich selbständig macht. Doch im letzteren Fall finde ich im Netz die verschiedensten Aussagen (Bauleiter darf sich jeder schimpfen, bis da braucht es in D eine Zertifizierung).

    Daher nun meine Frage:
    Darf ich mich als Bauleiter (CH) in Deutschland selbständig machen oder benötige ich eine Zertifizierung. Und wenn Ja, gibt es da Einschränkungen (außer das ich keine Planung machen darf, was ich auch nicht möchte).

    Für eure Antworten möchte ich mich bereits jetzt recht herzlich bedanken.

    LG und Danke

    p.s. Bitte nehmt abstand davon mir zu sagen, dass ich als CH-Bauleiter keine Ahnung von deutscher Bauleitung habe. Dass hat mir bereits ein Architekt aus D mitgeteilt. :p
    Wobei ich da anderer Meinung bin, da sich die DIN-EN und SIA-EN (Schweizer-Norm) nicht großartig unterscheidet und die Kleinigkeiten schnell nachgeholt sind. :D
     
  2. #2 Fred Astair, 15.04.2024
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    Bevor wir weiterreden, wüsste ich gern, ob es bei den Eidgenossen tatsächlich den Abschluss als Diplom-Bauleiter gibt und ob Du befugt bist, den Titel in Deutschland zu führen.
    Im Gegensatz zum Begriff Bauleiter ist das Diplom in D geschützt.
     
  3. SIL

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    Ja , HFP VBK etc mit höherer Fachprüfung etc das System ist etwas anders Fred als in D du kannst auch ein Diplom zum Geselle / Facharbeitet etc erlangen.
    Ja, allerdings gibt es insofern du große Projekte gestalten willst Auflagen zum Beispiel von Magistrat über einen Mindestabschluss.
    In der Regel nicht insofern du die fachliche Eignung besitzt, wobei hier auch wieder die Einschränkung besteht hinsichtlich der Gewerke.

    Hinsichtlich Anerkennung wäre ZAB des entsprechenden Kultus dein Ansprechpartner, wird leider nicht bundeseinheitlich gehandhabt.
     
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    Erst einmal danke an euch beiden!
    @Fred Astair : SIL hat es schon ganz gut beantwortet. Ja dort gibt es die Ausbildung (geht 2-3 Jahre, Berufsbegleitend) und ja ich habe diesen Abschluss und darf mich so schimpfen. Sogar mit HFP also der ganze Titel wäre dann "Eidg. dipl. Bauleiter HFP".

    @SIL
    Meinst du damit, wenn man größere Bauprojekte mit einem öffentlichen Bauträger verwirklichen will oder auch mit priv. Bauträgern (also ab einer bestimmten Summe)? Oder kann in D die Behörde in die Baugenehmigung rein schreiben das es ein bestimmter Bauleiter sein muss? Entschuldige wenn die Nachfrage etwas blöd klingt.

    Damit meinst du nun z.b. Fachbauleitung (Elektro, Heizung, Statik etc...)? Das wäre bei großen Projekten eh nicht mein Ziel/erstrebenswert.

    Mit ZAB meinst du die "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" oder? Aber in wie fern ist dies nicht bundeseinheitlich gehandhabt?

    Ach ja und am ende noch,

    Gibt es hier in D doch den dipl. Bauleiter (ich dachte die Ausbildung gibt es hier nicht) ? :bau_1:

    .
     
  5. #5 Fred Astair, 15.04.2024
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    Deswegen frug ich ja.
    Aber nicht in Deutschland, sonst hast Du ganz schnell eine Abmahnkanzlei an der Backe.
    In der Schweiz ist manches billiger als in Deutschland.
    Wo denn?
    Ist mir noch nicht untergekommen, kenne nur Dipl.-Bauingenieure.
     
  6. #6 Fabian Weber, 15.04.2024
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    Du kannst Dich in Deutschland einfach Bauleiter nennen der Begriff ist nicht geschützt.

    Die Bauordnungen verlangen immer die entsprechende Fachkunde, die Du mit Deiner langen Berufserfahrung aber ja hast, da gibt’s keine formellen Nachweis.

    Öffentlich finanzierte Bauherren, verlangen oft, dass der Bauleiter Bauingenieur oder noch besser Architekt ist.

    Private Bauherren sind da oft entspannter.

    Am besten Du gehst mit Deinem Abschluss mal zur Ingenieurskammer in Deinem Bundesland und fragst, ob die Dir einen vergleichbaren Abschluss anerkennen würden (z.B. Bachelor).
     
  7. SIL

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    Das ist egal - insofern die Benennung des Bauleiters oder Fachbauleiters von Seiten der genehm. Behörde an einen Nachweis gebunden ist , musst du die entsprechende Ausbildung nachweisen und ggf in der IK gelistet sein.

    Den Antrag musst du in deinem Bundesland stellen beim zuständigen Kultus , es gibt einen 'Rahmen' aber aufgrund der Schweiz 'nur ' EWR etc gibt es einige Sonderregelungen mit zum Beispiel Bawü etc
     
  8. SIL

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    Das weißt du nicht Fabian , ich kann dir aus den Städten sagen wo wir bauen und gebaut haben , hier gibt es Mindestanforderungen an die Ausbildung ab Meister / Techniker beginnt dies.
     
  9. #9 Fabian Weber, 15.04.2024
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    Zeig mir mal den entsprechenden Passus in den LBOs. Es wäre mir neu wenn Städte sich über Landesrecht hinwegsetzen können.
     
  10. Oehmi

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    Ich habe einen Kollegen, der seit Jahren einen Auftraggeber bei Kanalsanierungen durch alle Leistungsphasen betreut, aber im Vertrag steht ein anderer Kollege, weil Techniker offiziell nicht ausreicht.

    Bauleiter ist ja eher ne Jobbeschreibung, während Diplom ein akademischer Abschluss ist.

    Für LP 8 BOL wird es bei öffentlichen AGs nach meinem Verständnis nicht funktionieren. Aber die gehören doch nicht zur Hauptzielgruppe eines Freelancers für Großprojekte.

    Auf welcher Seite des Vertrags hast du denn gebauleitet? AN oder AG?
     
  11. DVD

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    Das ist hier alles wirklich sehr hilfreich! DANKE
    Ich werde dann mal Kontakt mit der ZAB und der IK aufnehmen und mal hören was die so sprechen.

    :offtopic: Aber wieso? Ich betitele mich ja nicht mit einem deutschen Titel sondern nenne nur meinen schweizer Abschluss. Das man dies dann natürlich auch so schreiben muss und nicht einfach dipl. Bauleiter sagen darf ist klar. Und was meinst du mit in CH billiger? Wäre mir neu das in der CH irgendwas billiger ist als in D ist. :e_smiley_brille02:

    Ich war stehts auf der Seite des Auftraggebers (Architekt angestellt). Evtl. kurze Erläuterung für diejenigen die es interessiert. In der CH gibt es den Bauleiter und den Bauführer. Der Bauleiter ist stehts beim AG (Architekt, Bauherr GP usw.) angestellt oder wird durch Ihn beauftragt, während der Bauführer immer beim AN (Baufirma, Fertighausfirma, ausführende etc.) angestellt ist. Also das wird dort nochmal unterschieden. Auch wenn man in der Ausbildung oft die gleichen Fächern hat (was sehr interessant für den Fachaustausch ist!).
     
  12. #12 BaUT, 16.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 16.04.2024
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    Also rein steuerrechtlich gibt es meines Wissens zwei Wege (zumindest war das vor einigen Jahren noch so als ich mich 2011 selbständig gemacht habe):
    1. Du arbeitest als freiberuflich tätiger Ingenieur. Dazu solltest du in der Baukammer deines Landes gelistet sein und auch eine deinem Tätigkeitsfeld entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben (HOAI - Leistungsphase ...???).
    2. Ohne Kammermitgliedschaft hast du keinen Freiberuflerstatus sondern müsstest ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeaufsicht verlangt meines Wissens nach keine Berufshaftpflicht, aber wer diese nicht trotzdem abschließt ist lebensmüde, denn er haftet dann privat mit Haus und Hof.

    Wenn du dich bei der Baukammer deines Bundeslandes eintragen lässt musst du sowieso erstmal alle deine Qualifikationen vorlegen, dann werden die dir schon sagen ob das passt und wie deine offizielle Berufsbezeichnung aussehen kann und ob diese in D einem Techniker, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Ing. oder Bachelor oder Master oder sonstwas entspricht.
     
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